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Verlieren die Eigenkontrollvorschriften der Bundesländer ihre Rechtsgrundlage ?

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Eine Neues WHG: Prüf- und Sanierungspflicht für Grundstücksentwässerungen

Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009, das am 06.08.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, hat für private Grundstücksbesitzer einschneidende Konsequenzen, was den Betrieb ihrer Abwasseranlagen angeht. Nicht nur, dass der neue § 60 WHG die Betreiberpflichten des alten § 18b WHG vollinhaltlich übernimmt und sie zudem noch eine ausdrückliche Sanierungspflicht ergänzt: In § 61 wird das Prinzip der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen, das es bislang nur auf landesrechtlicher Ebene gab, nun bundesweit verbindlich festgeschrieben. Und zwar auch für private Grundstückseigentümer. Der Hintergrund: Nachdem das Projekt eines einheitlichen Umweltgesetzbuches des Bundes gescheitert ist, hat die Bundesregierung eine Reihe von Bundes- Fachgesetzen zum Umweltschutz auf den Weg gebracht, darunter ein neues Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Mit diesem Gesetz sind nicht nur neue Inhalte verbunden, sondern auch eine wichtige rechtssystematische Änderung. Künftig ist das Wasserrecht der Rahmengesetzgebung des Bundes entzogen – seine Inhalte haben nun Vorrang vor den vorhandene Landes-Wassergesetzen, solange die Länder nicht in nachträglichen Novellen ihrer Landeswassergesetze wiederum abweichende Regelungen treffen. Mit Inkrafttreten des WHG treten die derzeit geltenden Landeswassergesetze in den Teilen außer Kraft, in denen sie dem WHG entgegen bzw. in Konkurrenz zu ihm stehen (Art 31 GG) – solange nicht ein neues Landeswassergesetz den alten (oder einen abweichenden neuen) Zustand wiederherstellt („Vorrang des späteren Gesetzes“ nach Art 72 Abs. 3 S. 3 GG)! Die Länder könnten bestimmte Regelungen (z.B. § 61a LWG NRW) durch eine Novelle des Landeswasserrechts also durchaus absichern. Unbedingten Vorrang haben alle stoff- oder anlagenbezogenen Regelungen des WHG: sie sind vom Abweichungsrecht der Länder ausdrücklich ausgenommen!
Während das gesamte Gesetz sechs Monate nach Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft tritt, werden einige wichtige Passagen des Gesetzes unmittelbar zum Zeitpunkt der Verkündung im Bundesanzeiger rechtskräftig -darunter § 61 Abs. 3, die Ermächtigungsgrundlage für eine Bundes-Eigenkontrollverordnung. Der Zeitverzug von sechs Monaten für die meisten Inhallte gibt den Ländern die Zeit zur Reaktion mit einem novellierten Landes-Wassergesetz im Sinne von Art 72 Abs. 3 S. 3 GG. Für § 61 Abs. 3 (Ermächtigung für eine Bundes-Eigenüberwachungsverordnung) wurde diese Zeitspanne nicht eingeräumt. Hier ein sofortiger WHG-Vorrang ein bzw. ist am 07.08.2009 bereits eingetreten. (Siehe Artikel 24 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts).
Eine wichtige Frage ist, ob damit vorhandene Eigenkontrollverordnungen der Länder wegen erloschener Ermächtigungsgrundlagen bereits heute außer Kraft gestellt sind oder ob dies erst eintritt, wenn der Bund die eigene Ermächtigung durch eine Verordnung tatsächlich ausfüllt.
Grundsätzlich bedenklich erscheint die Tatsache, dass die nächste WHG-Novellle wiederum die dann bestehenden Landeswassergesetze nach dem Grundsatz „neu bricht alt“ aushebelt – bis diese dann ihrerseits novelliert werden. Chronische Rechtsunsicherheit könnte die Folge der jetzigen verfassungsrechtlichen Regelung sein.
Was bringt das neue WHG nun inhaltlich in Bezug auf Abwasserkanalisationen im Allgemeinen und auf die private Grundstücksentwässerung im Besonderen? Die wohl wichtigste Neuregelung ist, dass § 61 WHG künftig bundesweit das Prinzip der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (und damit also auch von Kanalisationen) konstituiert. Dabei wird prinzipiell kein Unterschied zwischen öffentlichen Netzen, gewerblichen Anlagen oder privaten  Grundstücksentwässerungen mit rein häuslichem Abwasser gemacht. Das bedeutet: Mit In Kraft treten des neuen WHG gibt es erstmals eine bundesweit geltende wasserrechtliche Verpflichtung zur Selbstüberwachung auch von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen. § 61 beinhaltet aber auch die Ermächtigung des Gesetzgebers, Details der Selbstüberwachung auf dem Wege eine Rechtsverordnung bundesweit verbindlich zu regeln. Dies bedeutet de facto, dass mit Inkrafttreten des WHG bzw. der Ermächtigung des Bundes zur Schaffung einer EingenkontrollVO die derzeit geltenden Eigenkontrollvorschriften der Bundesländer ihre Rechtsgrundlage verlieren.
Den Ganzen Bericht finden Sie unter:

http://www.grundstuecksentwaesserung.org/ge_online/index.php?option=com_content&view=section&layout=blog&id=7&Itemid=18 Im

Abwasser im Museum: Aquarius Wassermuseum in Mülheim an der Ruhr

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Das Aquarius Wassermuseum befindet sich in einem über 100 Jahre alten ehemaligen Wasserturm. Das 50 Meter hohe Gebäude steht unter Denkmalschutz.  

Mit dem Umbau zum multimedialen Wassermuseum hat die RWW einen ungewöhnlichen Weg für den Erhalt des Industriedenkmals gefunden. Historische Substanz und neue Architektur gehen Hand in Hand.

Ein Thema ist: Gebrauchtes Wasser
Welchen Weg das Wasser nach Gebrauch nimmt, erläutert die Ausstellungseinheit Abwasser. Was geschieht mit Ölen und Fetten, was mit Lösungsmitteln und Chemikalien? Wo liegen die Probleme und was können wir tun, um sie zu vermeiden?

Eine Leuchtschrift leitet zum Klärwerk über, wo am Beispiel der Kläranlage Duisburg-Kasslerfeld die Abwasser-behandlung demonstriert wird.
Mehr unter:
http://www.aquarius-wassermuseum.de/hauptseite.htm

Neue Herausforderungen für die Schweizer Wasserwirtschaft

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Der Gewässerschutz in der Schweiz kann auf eine fünfzigjährige Erfolgsgeschichte zurückschauen. Heute jedoch steht die Schweizer Wasserwirtschaft vor neuen Herausforderungen. Ihnen widmet Pusch das Monatsthema im September.

Die Schweizer Wasserwirtschaft ist geprägt durch eine sektorale Entwicklung über die vergangenen Jahrzehnte. Die einzelnen Sektoren – Wasserkraftnutzung, Wasserversorgung, Schutz vor Hochwasser, Abwasserreinigung und Gewässerschutz – haben jeder für sich viel geleistet. Die aufgebauten strukturellen Rahmenbedingungen und technischen Infrastrukturen führten zu grossen Erfolgen, wie beispielsweise bei der Abwasserreinigung oder bei der Reduktion der Phosphorbelastung in den Seen. Wegen neuer Probleme stösst dieses System jedoch heute an seine Grenzen.

Klimaänderung, Nutzungsdruck und zivilisationsbedingte Belastungen

Die Klimaerwärmung wird die Wasserressourcen in der Schweiz beeinflussen. Eingeschränkte Verfügbarkeit von Wasser, vermehrte Hochwasser und veränderte Lebensbedingungen für Flora und Fauna sind mögliche Konsequenzen. Zudem nimmt der Nutzungsdruck auf die Gewässer weiter zu: Um die Klimaänderung abzubremsen, soll die vermeintlich umweltfreundliche Wasserkraft stärker genutzt werden. Dem stehen die Ansprüche des Gewässer- und Naturschutzes gegenüber (genügend Restwasser für Gewässer). Hinzu kommen weitere zivilisationsbedingte Probleme wie Mikroverunreinigungen, die die Wasserqualität bedrohen.

Interessensausgleich ist Aufgabe von Gesellschaft und Politik

Viele dieser Fragestellungen überlagern sich und für viele Probleme gibt es noch keine praktikablen Antworten. Gefragt sind Abhilfemassnahmen, die koordiniert und sektorübergreifend erfolgen – notwendig ist ein eigentliches Management der Wasserressourcen.

Für dieses Management wurden neue wissenschaftliche Ansätze wie Integrales Einzugsgebietsmanagement IEM und adaptives Management AM entwickelt. Sie unterstützen die Suche nach optimalen Lösungen, können aber nicht alle Nutzungskonflikte aus der Welt schaffen. Das Abwägen zwischen Schutz und Nutzung der Wasserressourcen wird deshalb in Zukunft vermehrt eine Aufgabe von Gesellschaft und Politik sein.

Beispielhaft dafür steht der Raumbedarf für die Gewässer. Wenn die dazu notwendigen rund 275 – 500 Quadratkilometer über die nächsten Jahre und Jahrzehnte den Gewässern zur Verfügung gestellt werden sollen, müsste dazu alle paar Sekunden ein Quadratmeter Land umgenutzt werden. Damit ergibt sich unweigerlich ein massiver Konflikt mit der Landwirtschaft, wenn auch die Siedlungsfläche im bisherigen Ausmass von rund einem Quadratmeter pro Sekunde zulasten der Landwirtschaft zunimmt.

Ein Dauerbrenner bleibt die Nutzung der Wasserkraft. Der Kanton Bern ist zurzeit daran, mit einem neuen Beurteilungsinstrument abzuklären, welche von rund 90 Projekten zur Wasserkraftnutzung (Erneuerung bestehender sowie neue Anlagen) aus ökologischer, ökonomischer und sozialer Sicht sinnvoll sind. Diese sollen dann bevorzugt weiterverfolgt werden.

Weitere Informationen

«Neue Herausforderungen im Wasserschloss Schweiz», Vortrag Christian Stamm, Präsident Pusch, an der Pusch-Tagung vom 26.8.2009 (pdf, 97.14 KB)
http://www.umweltschutz.ch/download.php?id=1923

Die Zeitschrift «Thema Umwelt» 4/2009 enthälft die Referate zur Pusch-Tagung vom 26.8.2009 zum Thema «Neue Herausforderungen im Wasserschloss Schweiz».

http://www.umweltschutz.ch/index.php?pid=524&backlink

Mieter heizen bald mit Abwasser

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Ein 100 Meter langer Wärmetauscher und eine Pumpe sorgen für billige Energie – in Hamburg einmalig.

Ein Projekt des Eisenbahnbauvereins (EBV) in Zusammenarbeit mit dem Energielieferanten E.on Hanse und Hamburg Wasser schraubt Harburg in Sachen Umwelttechnik an die Spitze: Bereits zu Beginn der kalten Jahreszeit in wenigen Wochen werden Mieter des EBV an Hastedtstraße, Goeschenstraße und Kroosweg mit Wärme aus Abwasser heizen können – und sind damit die ersten in Norddeutschland, die in den Genuss der Ressourcen schonenden Energieoptimierung kommen. „Das ist nicht nur ein umweltfreundlicher Meilenstein“, so EBV-Vorsitzender Joachim Bode im Gespräch mit dem Abendblatt. Denn die Bewohner der EBV-Häuser könnten mit der Energie aus dem Abwasser ein Viertel der Heizkosten sparen.
Eine Perspektive, die die Anwohner mit der langen Bauzeit für die technische Umsetzung des Projekts versöhnen soll.

Mehr unter:
http://www.abendblatt.de/region/article1167148/Mieter-heizen-bald-mit-Abwasser.html

Unfälle und Erkrankungen bei Beschäftigten weiter verringern Rahmenvereinbarung unterzeichnet

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Arbeits- und Sozialministerium und Umweltministerium wollen Arbeitsschutz und Sicherheit in Betrieben stärken

Das Ministerium für Arbeit und Soziales und das Umweltministerium wollen den Arbeitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten in Betrieben stärken. Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz und Umweltministerin Tanja Gönner unterzeichneten heute (30. Juli 2009) in Stuttgart eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Arbeitsschutzbehörden bei den Landratsämtern und Regierungspräsidien sollen auf dieser Grundlage mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung – den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – künftig noch enger zusammenarbeiten. Die Vereinbarung ist wesentlicher Baustein der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.

„Eine noch weiter verbesserte Zusammenarbeit von Behörden und gesetzlicher Unfallversicherung erhöht die Schlagkraft auf den Gebieten der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes“, erklärten Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz und Umweltministerin Tanja Gönner. „Arbeiten muss unfallfrei möglich sein. Arbeit soll nicht krank machen.“ Die Rahmenvereinbarung schaffe die Grundlage, den Arbeitsschutz in Baden-Württemberg zum Vorteil der Beschäftigten wie auch der Unternehmen weiter zu verbessern. Der Schwerpunkt liege dabei in der Prävention. „Den Betrieben kommt eine Schlüsselrolle zu, in dem Arbeitsabläufe und Produktionsprozesse auch nach den Kriterien für Sicherheit und Unfallverhütung geplant und ausgestaltet werden“, so Dr. Monika Stolz und Tanja Gönner. „Die Behörden und die gesetzliche Unfallversicherung sind erfahrene Partner, die künftig in noch engerer Abstimmung Betrieben mit Rat und Tat zur Seite stehen.“ Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der DGUV, Dr. Walter Eichendorf, erklärte: „Leistungsfähige Mitarbeiter sind der wichtigste Standortfaktor überhaupt. Als gesetzliche Unfallversicherung ist daher unser Ziel, Unfälle und Erkrankungen bei der Arbeit zu vermeiden.“ Thomas Köhler, Landesdirektor der Unfallversicherung für Baden-Württemberg, sagte: „Die Betriebe haben Anspruch auf eine konzentrierte und wirksame Beratung in Fragen der Prävention. Die Rahmenvereinbarung gibt uns mehr Möglichkeiten, diesen Anspruch zu erfüllen.“

Die Überwachung und Beratung der Unternehmen in Fragen des Arbeitsschutzes stützt sich in Deutschland auf zwei Säulen: Den Arbeitsschutzbehörden der Länder und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA), deren Träger der Bund, die Länder und die gesetzliche Unfallversicherung sind, soll die Zusammenarbeit zwischen diesen Institutionen optimieren. Die Rahmenvereinbarung sieht daher Maßnahmen vor, mit denen sich Unfallversicherung und Arbeitsschutzbehörden bei der Überwachung und Beratung von Unternehmen noch besser abstimmen.

Inhaltsgleiche Vereinbarungen werden in allen Bundesländern abgeschlossen. Damit wird in wenigen Wochen erstmals ein bundesweit einheitliches Netz von Vereinbarungen wirksam, auf dessen Basis Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Bundesländer die Ziele der GDA erreichen wollen.

Quelle: Umweltministerium und Sozialministerium Baden-Württemberg

Membrantechnologie stärkt wichtigsten Wirtschaftsfaktor der Mittelmeerregion

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Wasser-Recycling gegen die Trockenheit

Auch blühende Hotelgärten können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Wasserknappheit beliebte Urlaubsdomizile in Südeuropa und Nordafrika im Sommer fest im Griff hat. Landwirtschaft, Tourismus und Trinkwasserversorgung konkurrieren um die knappe Ressource. Im Zuge der globalen Klimaerwärmung sinken die Niederschlagsmengen, aber Perspektiven für einen Ausgleich fehlen derzeit noch. Das Recycling von Abwasser kann Abhilfe schaffen. Wissenschaftler des ttz Bremerhaven setzen Membranbioreaktoren ein, um Abwasser für die erneute Nutzung aufzubereiten. Dafür werden robuste Technologien eingesetzt, die ein gesamtes Dorf mit 500 Einwohnern oder eben eine große Ferienanlage versorgen können. Die europäische Union fördert diese Entwicklung dieser Technologie, die organische Fracht sowie humanpathogene Keime aus dem Wasser entfernt, aber für das Pflanzenwachstum wichtige Nährstoffe zurückhalten.

Die Aussicht auf einige Wochen wolkenlosen Himmel und Sonnengarantie lockt viele Touristen in südliche Gefilde. Damit der Erholungswert stimmt, setzen Ferienanlagen gewaltige Mengen von Wasser ein, um den Gästen eine grüne Oase zu bieten. Schließlich ist der Tourismus eine wichtige Einnahmequelle im Mittelmeerraum. Ähnlich ist die Situation beim Anbau von Obst und Gemüse, der z.B. in Tunesien und Marokko sowohl der Eigenversorgung dient, als auch für den Export eine wichtige Größe ist. Doch die zur Verfügung stehenden Wassermengen sind begrenzt. In einigen Regionen ist die Situation schon so angespannt, dass selbst die Grundversorgung der Bevölkerung nicht mehr gesichert ist. Meldungen von Versorgungsstopps und Rationierungen werden häufiger. Die vielerorts angewendete Entsalzung von Meerwasser ist energieintensiv und schafft Probleme bei der Entsorgung des Rückstandes Salzsole.

Ein Ausweg ist die Aufbereitung von Abwasser. Dass dies auch mit vergleichsweise preiswerter Technologie möglich ist, hat das ttz Bremerhaven an einigen erfolgreich abgeschlossenen EU-Projekten gezeigt. „Die Herausforderung in dem Projekt Puratreat war, einen Membranbioreaktor so zu bauen und zu betreiben, dass er auch bei hohen Umgebungstemperaturen effizient arbeitet und nur einen geringen Energiebedarf für den Betrieb benötigt“, erklärt Dr. Gerhard Schories, technischer Leiter des ttz-Bereiches Wasser-, Energie- und Landschaftsmanagement.

Bei diesem Verfahren wird die biologische Abwasserreinigung, die Schadstoffe eliminiert, mit der Membrantechnologie kombiniert, die die Reinigungsleistung steigert und zudem Keimfreiheit im gereinigten Wasser sicherstellt. Dies ist eine Grundvoraussetzung für die Wiedernutzung in der Landwirtschaft. Das Konzept mit getauchten Membranen ermöglicht, dass auch auf einem kleinen Volumen eine große Filterfläche realisiert werden kann. Aufgrund der hohen Temperaturschwankungen in den Zielgebieten musste der Anlagenbetrieb so angepasst werden, dass die Membranen sowie eine sich anpassende Bakterienkonzentration diese Schwankungen ausgleicht.

Das gereinigte Wasser ist aufgrund der definierten Nährstoffkonzentration besonders gut zur Bewässerung von Nutzpflanzen geeignet. Die im Abwasser enthaltenen Stickstoffverbindungen werden in dem Membranbioreaktor durch Sauerstoffzufuhr in Nitrat umgewandelt, das von Pflanzen gut aufgenommen werden kann. Zusammen mit Phosphorverbindungen aus dem Abwasser kann das Nitrat die Pflanzen mit Nährstoffen versorgen. Auch bestehende Kläranlagen können mit dieser Technologienachgerüstet werden.

Neben dem Design und der Anpassung der Membranbioreaktortechnologie für die Einsatzbedingungen im Mittelmeerraum war auch die Vorstellung der Technologie bei potenziellen Anwendern in der Zielregion eine Aufgabe des EU-Projektes Puratreat. Die Mitarbeit des staatlichen Wasserver- und -entsorgers in Tunesien und die Einbindung grenzüberschreitend tätiger Akteure leistete dazu einen wichtigen Beitrag. Durch eine internationale Konferenz mit Regierungsvertretern und kommunalen Entscheidungsträgern aus den beteiligten Regionen wurde zum Abschluss des Projektes noch einmal ein organisatorisch wichtiger Grundstein für die Verbreitung der Technologie in der Region festgeklopft.

Nach der erfolgreichen Technologieentwicklung ist das ttz Bremerhaven nun bemüht, ein Nachfolgeprojekt auf den Weg zu bringen. Eine weitere wichtige Perspektive, die sich mit der Technologie realisieren ließe, ist die Aufbereitung von Abwasser auf Trinkwasserqualität durch Erweiterung um eine Umkehrosmosestufe.

Quelle:
Britta Rollert – ttz Bremerhaven
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Telefon +49 (0)471 48 32 -124
brollert@ttz-bremerhaven.de
www.ttz-bremerhaven.de

Hamburg: Tausende Liter Rotwein liefen wegen Hund in die Kanalisation

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Einige tausend Liter Rotwein sind über eine Straße in Hamburg-Neugraben geflossen, bevor sie in der Kanalisation verschwanden. Der Fahrer eines Lkws hatte als Fracht einen Container mit 24.000 Litern Rotwein geladen.

Am gestrigen Samstag hatte er wegen einem Hund auf der Straße scharf abgebremst. Dabei ist eine so genannte Transportblase in dem Container geplatzt. Der größte Teil des Rotweins lief deswegen aus.

Von der Polizei wurde am heutigen Sonntag mitgeteilt, dass die Umwelt …mehr:

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=779691

Unzufriedenheitsfaktor Nummer 1: der Chef – Erste Ergebnisse der RUB-Online-Befragung

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3.500 Teilnehmer bewerteten ihre Vorgesetzten

Der Chef ist Studien zufolge in Deutschland Kündigungsgrund Nummer eins. Wie unzufrieden die Deutschen mit ihren Vorgesetzten sind, zeigen die ersten Ergebnisse einer groß angelegten Online-Umfrage des Projektteams Testentwicklung der Ruhr-Universität Bochum. Beschäftigte können hier ihre Vorgesetzten mit einem Fragebogen im Internet anonym und kostenfrei bewerten. Mehr als 3.500 Teilnehmer haben das Angebot bislang genutzt. Über 56 Prozent von ihnen benoteten ihren Chef auf einer Skala von 0 bis 9 im unteren Drittel. Teilnehmen ist weiter möglich unter http://www.testentwicklung.de
Jeder fünfte gibt dem Chef die schlechteste Note

Am Chef hängt Vieles: Weiß er zu motivieren, steigt das Engagement der Mitarbeiter, verdirbt er die Freude an der Arbeit, vergrault er sein Team nicht selten sogar. Unter der Leitfrage „Wie führt Ihr Chef?“ können die Beschäftigten in der Online-Befragung ins Detail gehen. Neben Fragen zu persönlichen Sichtweisen steht dabei die Beschreibung der Vorgesetzten im Mittepunkt. Die Fragen beziehen sich auf Aspekte wie „Vertrauen“, „Akzeptanz“, „Fairness“ oder „Aufgabenmanagement“. Ergebnis: Nur 20 Prozent der Befragten sind mit ihrem Vorgesetzten zufrieden. Demgegenüber sind 56 Prozent unzufrieden; 23 Prozent geben ihren Chefs sogar die schlechteste mögliche Bewertung.

Chef bestimmt die Arbeitszufriedenheit

Diese erhebliche Unzufriedenheit kann aber nicht mit einer generell pessimistischen Einschätzung erklärt werden: So sehen sich 53 Prozent der Befragten als persönlich erfolgreich und ebenso viele schätzen ihr Unternehmen als erfolgreich ein. Die erlebte Zufriedenheit mit der Führungskraft hängt nur gering mit der Einschätzung des eigenen Erfolgs bzw. des Unternehmens zusammen. 39 Prozent der Befragten sind mit ihrer Arbeit insgesamt eher unzufrieden (Noten 0-3 auf der Skala). 35 Prozent vergeben die Noten 4 bis 6, 27 Prozent sind sehr zufrieden. Die Arbeitszufriedenheit hängt stark zusammen mit der Zufriedenheit mit dem Chef: Mit ihr können 40 Prozent der Arbeitszufriedenheit erklärt werden. Ob ein Mitarbeiter mit seiner Führungskraft zufrieden ist, hängt insbesondere von dem gegenseitigen Vertrauen, dem Gespür der Führungskraft für die Stimmung und für die aktuellen Fragestellungen im Team, dem angemessenen Delegieren, Koordinieren und Organisieren fachlicher Aufgaben und dem fairen Verhalten der Führungskraft gegenüber ihren Mitarbeitern ab.

Wie sehen sich die Führungskräfte selbst?

Die Umfrage im Internet läuft weiter. Aufgrund der großen Resonanz wurde die Studie um zwei Aspekte erweitert: Zum Einen können die Führungskräfte sich selbst anonym einschätzen und erhalten ebenfalls eine kostenfreie Auswertung ihrer Ergebnisse. Dies kann z.B. dazu genutzt werden, bislang vernachlässigte Handlungsfelder zu identifizieren und in Angriff zu nehmen. Des Weiteren können jetzt auch Vorgesetzte das Führungsverhalten ihnen direkt unterstellter Führungskräfte einschätzen. Das Ausfüllen des Tests dauert insgesamt rund 30 Minuten. Die Ergebnisse zu den einzelnen Bereichen werden anhand eines Profils dargestellt und einzeln erläutert. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer ihre Ergebnisse per E-Mail zugesandt.

Dr. Josef König, Pressestelle
Ruhr-Universität Bochum
17.08.2009 15:23

Weitere Informationen

Diplom-Psychologe Patrick Schardien, Projektteam Testentwicklung c/o Dr. R. Hossiep, Ruhr-Universität Bochum, Fakultät für Psychologie, AE Methodenlehre, Diagnostik & Evaluation, 44780 Bochum, Tel: 0234/32-24623, E-Mail: bip@rub.de

Quelle:
http://www.pm.rub.de/pm2009/msg00257.htm – weitere Abbildungen

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news329563

 

 

 

 

 

 

Bald soll Abwasser den Beamten einheizen

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Stadt Fürth will in den Kanal Wärmetauscher einbauen und für angenehme Temperaturen im Rathaus sorgen
 
In der Vorreiterrolle bleiben will die Stadt, wenn es um die Nutzung regenerativer Energien geht. Deshalb soll ab kommenden Jahr das Rathaus mit Wärme aus dem Abwasserkanal beheizt werden.

Oberbürgermeister Thomas Jung und Katrin Egyptiadis-Wendler von der städtischen Gebäudewirtschaft stellten das Projekt gestern vor,.

Über Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II wollen sich die Parlamentarier im Lande informieren. Und da Katrin Egyptiadis überzeugt ist, dass Abwasser zum Weggießen zu schade ist, konnte sie so eine Maßnahme vorstellen: In Zusammenarbeit mit dem Stadtentwässerungsbetrieb soll in der Königstraße im Kanal ein Wärmetauscher eingebaut werden, um mit der Wärme des Abwassers das Rathaus zu beheizen.

400 000 Euro, so der Oberbürgermeister, werde die Anlage kosten,… mehr unter:

http://www.fuerther-nachrichten.de/artikel.asp?art=1065522&kat=12

Abwassergebührenvergleich: Die Zahlen sind korrekt

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Wer hat denn nun Recht? Das mögen sich viele Bonner Bürger fragen. Der Bund der Steuerzahler NRW erklärt, dass ihre Stadt mit den Abwassergebühren Überschüsse erziele, die Stadt dagegen sagt, der Verband arbeite mit falschen Zahlen und unseriösen Berechnungen. Auch die Bürger aus Münster, Bochum und St. Augustin dürften irritiert sein. Klarheit verschafft ein Blick in die Haushaltspläne der genannten Städte.

Bonn
Im Bonner Haushaltsplan 2008/2009 geht es in der so genannten Produktgruppe 1.11.03 um die Kosten für die Entwässerung und Abwasserbeseitigung. Unter Ziffer 4 finden sich die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Gebühren), die Bonn voraussichtlich einnehmen wird. Für 2009 setzt die Stadt 66,16 Millionen Euro an. Unter Ziffer 17 finden sich die so genannten ordentlichen Aufwendungen. Dies sind unter anderem die Kosten für das Personal, für Sachleistungen und die Abschreibung. Die Summe beträgt: 46,39 Millionen Euro. Hinzu kommt der Aufwand für die so genannten internen Leistungsbeziehungen. Sie finden sich unter Ziffer 28 und betragen 1,678 Millionen Euro. Addiert man diese Aufwendungen, erhält man einen Gesamtaufwand von 48,063 Millionen Euro. 
Genau diese Zahl nennt der Bund der Steuerzahler NRW in seiner Tabelle, in der die Überschüsse einiger Städte dargestellt werden. Subtrahiert man diese Zahl von den Gebühren, die die Stadt nach ihren eigenen Angaben einnehmen wird, ergibt sich der genannte Überschuss von 18,1  Millionen Euro. Und das entspricht 27 Prozent der eingenommenen Gebühren.
Weiter nennt die Stadt bei den statistischen Kennzahlen (Seite 3 des Auszugs aus dem Haushalt) unter Ziffer 1 den voraussichtlichen Deckungsgrad der Kosten für die Abwasserentsorgung. Für 2009 setzt die Stadt ihn bei 167,83 Prozent an. Zur Erklärung: Bei einem Deckungsgrad von 100 Prozent sind die Kosten voll gedeckt. Alles was darüber liegt, ist also Überschuss.

Bochum, Münster, St. Augustin
Die Haushaltspläne der Städte Bochum, Münster und St. Augustin sind fast identisch aufgebaut. Die entscheidenden Zahlen (Entgelte also Gebühren und Aufwendungen) finden sich jeweils unter den Ziffern 4, 17 und 28. Dann ist der Taschenrechner oder Kopfrechnen gefragt: Die Beträge von Ziffer 17 und 18 müssen addiert werden. Beim Ergebnis handelt es sich um den von BdSt genannten Gesamtaufwand. Dieser muss nun noch vom Betrag, der unter Ziffer 4 genannt wird, abgezogen werden und heraus kommt: der Überschuss.

Wie Bonn nennt Bochum übrigens auch den Deckungsgrad für die Abwasserkosten. Er liegt bei 212 Prozent.

http://www.steuerzahler-nrw.de/index.asp?id=1407&action=swtext&la=5001