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In drei Schritten zum reinen Biogas:

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Universität Hohenheim entwickelt neuen Typ von Biogasanlage

Pilotanlage entsteht derzeit auf dem Campus / BMBF / PTJ fördert mit rund 2 Mio Euro

Höherer Methangehalt, kürzere Verfahrenszeiten, flexiblere Produkte: Forscher der Universität Hohenheim wollen in den kommenden drei Jahren eine drei-stufige Versuchsanlage aufbauen, die all das kann. Langfristig tragen sie damit dazu bei, dass Biogas mit einem deutlich geringeren Energieaufwand als heute zu Erdgasqualität aufbereitet und ins Erdgasnetz eingespeist werden kann. Damit kann die Erzeugung des Biogases von dem Ort der Nutzung entkoppelt werden. Auch bezüglich der eingesetzten Substrate und der nutzbaren Produkte soll die Anlage wesentlich flexibler als heutige Biogasanlagen sein. Das Verbundprojekt mit acht Partnern wird im Rahmen des Förderprogramms „Bioenergie 2021″ vom BMBF über den Projektträger Jülich (PtJ) mit insgesamt 1,96 Mio Euro gefördert. 275.500 Euro davon fließen direkt nach Hohenheim und machen das Forschungsprojekt zu einem der Hohenheimer Schwergewichte der Forschung.
Die neue Mini-Biogasanlage soll auf dem Campus der Universität am Institut für Agrartechnik stehen. In vier je 100l-Fermentern wird pro Tag 1 kg Trockenmasse des Modellsubstrats aus Gras und Mais bzw. Stroh und Heu gären. In einem getrennten Methan-Reaktor von 50l Nutzvolumen werden 410 l Biogas mit einem Methananteil von bis zu 85 % gewonnen. Das ist zwar eine zu geringe Menge an Methan um sie direkt zu nutzen, doch mit Hilfe der kleinen Versuchsanlage haben die Hohenheimer Agrarwissenschaftler Großes vor.
Ziel des Verbundvorhabens ist es, einen neuen Anlagentyp zu entwickeln, der mehrere Vorteile vereinen soll: Erstens, sollen flexible Einsatzstoffe eingesetzt werden können; zweitens soll ein höherer Methangehalt im Endprodukt erzielt werden und drittens soll der gesamte Prozess noch schneller ablaufen.

2 + 1 = komplett neuer Anlagentyp
Bisher wurde Biogas in Hohenheim in Biogasanlagen aus einem Behälter produziert: In diesem Behälter läuft sowohl die Säurebildung als auch deren Abbau zu Methan ab. Damit sind die Milieubedingungen für alle am Prozess beteiligten Mikroorganismen suboptimal. Erste Versuche zu einer zweiphasigen Vergärung zeigten, dass durch die Trennung der eigentlichen Gärung von der Methanogenese der Prozess beschleunigt werden kann. Allerdings wies diese zweiphasige Anlage erhebliche steuerungstechnische Nachteile auf.
Aus drei, statt aus ein bis zwei, Behältern wird der neue Anlagentyp zusammengesetzt sein. Und das hat eine Funktion: Die Forscher wollen die Gärung und die Methonogenese verfahrenstechnisch trennen. „Im ersten Gärkessel findet die Hydrolyse statt. Bei diesem Vorgang wird das Substrat durch Enzyme in so genannte Monomere und Säuren abgebaut. Bei lignifizierten Substraten bleiben dabei Gerüstsubstanzen, das sind die unlöslichen Reste, übrig. Leicht abbaubare Stoffe werden dagegen vollständig in lösliche Substanzen überführt“, erklärt Dr. Andreas Lemmer von der Landesanstalt für Agrartechnik und Bioenergie.
Im zweiten Behälter findet das so genannte Bio-Leaching statt. Dabei werden die löslichen Stoffe, das heißt,die Säuren und löslichen Zucker aus den nicht abgebauten Gerüstsubstanzen „ausgewaschen“ Ausschießlich diese gelösten Zwischenprodukte werden in den dritten Behälter überführt. Dieser gleicht einem Filter, in dem die organischen Säuren zu Methan abgebaut werden. Der Methangehalt des Biogas aus dem neuen Anlagentyp kann dabei bis zu 40 % höher sein als in bisherigen einphasigen Anlagen.

Flexibler, schneller, reiner
Diese Auftrennung ermöglicht größere Flexibilität …mehr:

https://www.uni-hohenheim.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=6124&cHash=ce0e5e0931ba2541196cbb3344b162a5

PCB in Fischen: erhöhte Belastungen in der Nähe von Punktquellen

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Die Belastung von Fischen aus Schweizer Gewässern mit polychlorierten Biphenylen (PCB) ist gesamthaft betrachtet nicht übermässig hoch. Allerdings wurden in einzelnen Flüssen wie zum Beispiel in der Birs und in der Saane stellenweise hohe PCB-Konzentrationen in Fischen gemessen. Um diese bedeutenden punktuellen Belastungen zu verringern, müssen die PCB-Quellen identifiziert und saniert werden, hält das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in seinem Bericht über die Verschmutzung der Schweizer Gewässer mit PCB fest.
Den Anstoss für den Bericht lieferten die hohen Konzentrationen an dioxinähnlichen PCB, die 2007 in Fischen aus der Saane und später auch in Fischen aus der Birs gemessen wurden. Diese Belastungen machten deutlich, dass die Situation gesamthaft beurteilt werden muss, um die erforderlichen Massnahmen zu definieren.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes (BAFU und Bundesamt für Gesundheit, BAG), der Kantone, der Forschung (Forschungsinstitution des ETH-Bereichs EMPA und Universität Basel) des Schweizerischen Fischereiverbandes (SFV) hat mehr als 1300 Messungen ausgewertet, die in den vergangenen 20 Jahren an Fischen vorgenommen wurden.
Die Ergebnisse zeigen, dass der grösste Teil der Fische in Schweizer Gewässernnicht übermässig mit PCB belastet sind. Die Grundbelastung liegt unterhalb von 4 Picogramm Toxizitätsäquivalente pro Gramm Frischgewicht (WHO-TEQ/g FG).

Bedeutende Belastung durch Punktquellen
Lokal können Punktquellen in der Nähe von Fliessgewässern jedoch eine deutlich erhöhte PCB-Belastung in Gewässern und damit der Fische bewirken. In solchen spezifisch belasteten Gewässerabschnitten liegen die Gehalte an dioxinähnlichen PCB in allen Fischarten mehrheitlich weit über der im Lebensmittelrecht für Dioxine und dioxinähnliche PCB festgelegten Höchstkonzentration von 8 Picogramm Toxizitätsäquivalenten pro Gramm Frischgewicht (8 pg WHO-TEQ/g FG).
Deutliche Überschreitungen der Höchstkonzentration wurden in Fischen aus der Birs unterhalb von Choindez, der Saane unterhalb der Deponie La Pila und dem Hochrhein sowie in fettreichen Agonen aus dem Langensee gemessen (siehe Faktenblatt). Die Ursachen für die hohen Belastungen in diesen Gewässern sind bisher nur teilweise aufgeklärt. Alte Deponien, Schrottplätze, an denen unsorgfältig mit PCB-haltigen Geräten hantiert wurde, sowie andere durch PCB belastete Standorte sind mögliche Punktquellen.

PCB-Punktquellen in Gewässernähe abklären
Die Befunde zeigen, dass Massnahmen zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt zu treffen sind. Das BAFU empfiehlt deshalb den Kantonen, Abklärungen über PCB-Punktquellen in Gewässernähe vorzunehmen. Um die Kantone dabei zu unterstützen, entwickelt das BAFU eine Arbeitshilfe für die Planung und Durchführung solcher Abklärungen. Zudem wird auch die Anwendbarkeit von Sediment- und Wasseranalysen …mehr:

http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/medieninformation/00962/index.html?lang=de&msg-id=31647

Entwicklung von Prüfverfahren für Anlagen zur dezentralen Niederschlagswasserbehandlung im Trennverfahren

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Zur Reduzierung der Umweltbelastungen aus Niederschlagsabflüssen sollen mit einem Anhang Niederschlagswasser zur Abwasserverordnung bundeseinheitliche Anforderungen zur Behandlung verschmutzter Niederschlagsabflüsse vor Einleitung ins Grundwasser (Versickerung) oder in oberirdische Gewässer formuliert werden. Neuere Untersuchungen zur Aufschlüsselung der Eintragspfade umweltrelevanter Schmutz- und Schadstoffe weisen sämtlich einen erheblichen Anteil der Niederschlagsabflüsse aus Siedlungen aus. Die derzeit im Entwurf vorliegenden Anforderungen beziehen sich auf entwässerungstechnisch neu zu erschließende Gebiete und weisen als übergeordnete Zielsetzung …mehr:

http://www.siwawi.arubi.uni-kl.de/index.php?link=projekte&parea=15&pid=0154

Finanzierende Institution(en): Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), Osnabrück
Partner-Institution(en): FH Münster, Labor für Wasserbau und Wasserwirtschaft, Institut für Wasserforschung GmbH, Dortmund

Hähnchen häufig mit Salmonellen und Campylobacter belastet

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EU-Studie zeigt: Erreger werden bei der Schlachtung vom Tier auf den Schlachtkörper verschleppt

Die Ergebnisse einer bundesweiten, vom BfR koordinierten Studie zeigen, dass bei Hähnchen zum Zeitpunkt der Schlachtung häufig Campylobacter und Salmonellen nachweisbar sind. Die Erreger gelangen mit dem Darminhalt und auf den Federn der Tiere in den Schlachthof und können während der Schlachtung auf die Schlachtkörper verschleppt werden. Von dort gelangen sie in die Lebensmittelkette und zum Verbraucher. Nach dem heute veröffentlichten Bericht des BfR wurden in Deutschland auf 62 Prozent der 432 untersuchten Schlachtkörper Campylobacter und auf 17,6 Prozent Salmonellen nachgewiesen. Bei 48,6 Prozent der Schlachtgruppen konnten Campylobacter im Darminhalt der Tiere nachgewiesen werden. Die Studie ist Teil einer Untersuchung, die 2008 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der EU-Studie wurden heute von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlicht. Campylobacter und Salmonellen sind die häufigsten Erreger bakterieller Magen-Darm-Erkrankungen des Menschen. „Für lebensmittelbedingte Campylobacterinfektionen ist Hähnchenfleisch die bedeutendste Quelle“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, „und auch Infektionen mit Salmonellen sind häufig auf Hähnchenfleisch zurückzuführen.“ Bei der Zubereitung von Hähnchenfleisch sollte deshalb auf eine besonders sorgfältige Küchenhygiene geachtet werden: Geflügelfleisch sollte nur durcherhitzt verzehrt werden. So inaktiviert man nicht nur Campylobacter und Salmonellen sondern auch andere mögliche Krankheitserreger. Das Fleisch sollte außerdem getrennt von anderen Lebensmitteln aufbewahrt und zubereitet werden, damit Krankheitserreger nicht auf diese verschleppt werden können.
Die Belastung der Schlachtkörper mit Campylobacter war in den kalten Wintermonaten deutlich geringer als im Sommer. Auch die Menge der Campylobacter auf belasteten Schlachtkörpern variierte erheblich zwischen nur wenigen Keimen und über 100 000 Keimen pro Gramm Hähnchenfleisch. Wurden im Darminhalt von Tieren aus einer Schlachtcharge Campylobacter nachgewiesen, war die Wahrscheinlichkeit, dass auch die Schlachtkörper dieser Charge mit Campylobacter belastet waren, mit 93 Prozent positiven Befunden besonders hoch. Bei Schlachtkörpern aus Schlachtgruppen ohne Campylobacter-Nachweis im Darminhalt lag die Nachweisrate bei 33 Prozent. Bei den nachgewiesenen Campylobacter handelte es sich zu etwa 80 Prozent um Campylobacter jejuni, während Campylobacter coli einen Anteil von etwa 20 Prozent hatte. Dies entspricht der Verteilung, die auch bei Infektionen des Menschen beobachtet wird.
Neben Campylobacter wurden auch Salmonellen häufig auf den Schlachtkörpern nachgewiesen. Hierbei wurden insgesamt 14 verschiedene Salmonella-Serovare …mehr:

http://www.bfr.bund.de/cd/50129

Flasche oder Hahn – Leitungswasser vs. Mineralwasser

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Das Institut für empirische Sozial- und Kommunikationsforschung, Neuss stellt Datenreport ins Netz:
http://www.iesk.de/trinkwasser_formular1.php

Auszug aus der Studie:
Trinkwasser ist eine Frage der Qualität

Oscar Wilde wird der Satz zugeschrieben: „Heute kennen die Leute vor allem den Preis und nicht den Wert“. In den Ergebnissen der vorliegenden Studie zeigt sich im Bereich Trinkwasser ein völlig anderes Bild.
Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Kaum ein anderer Bestandteil der Nahrung wird so regelmäßig und häufig kontrolliert. Dennoch ist das Thema schneller in den Schlagzeilen als die meisten anderen Lebensmittel. Das gilt sowohl im Hinblick auf die Aspekte Preise, Vorfälle bei der Produktion, Stoffe im Wasser oder auch bei der Debatte um die Organisationsformen der Unternehmen der Wasserwirtschaft. Trinkwasser ist ein emotional aufgeladenes Thema. Die Empfindlichkeit und das Bewusstsein für reines Trinkwasser ist offensichtlich bei den Verbrauchern und in den Medien gleichermaßen sehr hoch.
Mit dem vorliegenden Datenreport sollen einige zentrale Aspekteeiner umfassenden Studie zum Image und zur Qualitätswahrnehmung von Trinkwasser, zur Preiswahrnehmung und zur Beurteilung der Trinkwasserversorger vorgestellt werden. werden. Als Methode der Studie wurde eine Onlinebefragung gewählt, um eine hohe Zahl von Befragten und eine breite Abbildung von Regionen und Versorgungsgebieten zu ermöglichen. Zudem wurde die Befragung als Langzeitstudie angelegt.

Die Folgen einer ungenügenden Rechengutentfernung

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Die Gemeinde Albertshofen liegt in Unterfranken; sie errichtete
bereits 1969 eine Stabilisierungsanlage für 7200
EW. Entsprechend den seinerzeitigen Erkenntnissen wurde
ein Stabrechen mit 25 mm Spaltweite eingebaut. Wie wir
jetzt wissen, lässt dieser Rechen viel zu viel Rechengut durch.
Da es keine Vorklärung gibt, gelangen diese Grobstoffe unmittelbar
in die biologische Stufe. Im Laufe der Jahre ergaben
sich zwangsläufig immer häufiger Betriebsstörungen.
Ich habe drei Reinigungsaktionen fotografiert und möchte
sie nachfolgend kurz beschreiben.
Im Herbst 1997 bemerkte ich, dass der Notüberlauf am
Mittelbauwerk des Nachklärbeckens ständig lief. Schnell
wurde uns klar, was dies bedeutete. Hier ging es um etwas
Größeres. Um die Ursachen zu ergründen, mussten wir das
Nachklärbecken entleeren. Nach der Entleerung wurde der
Grund für das Überlaufen auch deutlich sichtbar. Sieben der
acht vorhandenen Verteilerrohre (Durchmesser 125 mm)
waren völlig mit Rechengut verstopft (Abbildung 1). Beim
achten Rohr war nur noch eine Handbreit frei.
Ein Wunder, dass überhaupt noch belebter Schlamm ins
Nachklärbecken transportiert wurde. Von einer gleichmäßigen
Verteilung konnte sicher schon lange nicht mehr die
Rede sein. Aber das war noch nicht alles. Es fehlten auch
einige der Stützräder des Bodenräumschildes, sie waren…mehr:

http://www.kan.at/upload/medialibrary/KA-Betriebs-Info2-2010.pdf

Autor
Hermann Uhl
Obmann der Nachbarschaft Kitzingen/West
Hindenburgstraße 2
97320 Albertshofen
Tel. ++49 (0)93 21/3 68 57

Erfindung zur Intensivierung und Stabilisierung von Belebungsanlagen

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Über ein Patent (Patentnummer
100 01 181) mit der Bezeichnung „Verfahren
und Anlage zur Sedimentation
und Denitrifikation von Abwasser nach
dem Belebtschlammverfahren“ berichtet
Dipl.-Ing. Siegfried Kelm (Falkensee).
Das Patent wurde bislang nur einmal
angewendet. Im Folgenden wird
über Betriebserfahrungen berichtet.

Nach zehnjähriger Betriebserfahrung auf
einer Kläranlage (31 000 EW) wurden im
Sommer- und Winterbetrieb sehr gute
und stabile Ablaufwerte erreicht. Durch
zeitlich veränderbare Reaktionszeiten
der Nitrifikation, Deammonifikation, Denitrifikation
und Sedimentation kann
man einen hohen Schlammgehalt (9-15
g TS/l ) bei einem intermittierenden Betrieb
des Belebungsbeckens erreichen.
Mit einer Selektion des belebten
Schlamms mithilfe einer einfachen Sedimentation
werden die leichtabsetzbaren
kompakten Flocken (mit oder ohne Aufwuchsträger)
im System erhalten, und
die schwer absetzbaren Flocken (zum
Beispiel fadenbildende Bakterien) werden
ausgekreist.
Die Bemessung erfolgte nach der
tiefsten gemessenen…mehr:

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 4-2010 ab Seite 375

Autor:
Dipl.-Ing. Siegfried Kelm

Kläranlagen Stiefenhofen

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Vorstellung der drei Klärwerke Stiefenhofen:

Daten zur Kläranlage Stiefenhofen / Oberthalhofen:

Anschrift: Oberthalhofen 5 / 88167 Stiefenhofen
Einwohnerwerte: 1900 EW
Abwassermenge pro Tag bei Trockenwetter:  302 m³
Wirkungsweise z.B. Schreiber-Anlage: Belebung (anaerob)
Baujahr: 1985
Kanalsystem (Misch- oder Trennsystem): Trennsystem
Länge Kanalnetz: 7 km
Zulaufmenge CSB: 167 kg/d
Zulaufmenge Pges: 4 kg/d
Zulaufmenge TKN: 10 kg/d
Einzuhaltende Ablaufwerte: CSB 60 / BSB 20 / Stickst. 15 / P 1,5
Verwertung des Klärschlamms: Pressen in der KA Schönau
Vorfluter: Pufferbecken 250m³

Bilder zur Kläranlage Stiefenhofen / Oberthalhofen:

Bild KA-KAOTH.jpg
Bild KA-KAOTH1.jpg
Bild KA-KAOTH2.jpg

Daten zur Kläranlage Wolfsried:

Anschrift: Wolfsried
Einwohnerwerte: 500 EW
Abwassermenge pro Tag bei Trockenwetter: 75 m³
Wirkungsweise z.B. Schreiber-Anlage: Schreiber Tropfkörperanlage
Baujahr: 1962
Kanalsystem (Misch- oder Trennsystem):  
Länge Kanalnetz: 1,5 km
Zulaufmenge CSB:  
Zulaufmenge Pges:  
Zulaufmenge TKN:  
Einzuhaltende Ablaufwerte: CSB 35 / BSB 15 / Stickst. 20 / P 2,5
Verwertung des Klärschlamms: Zugabe zur Anlage AV Rothach
Vorfluter: keinen

Bilder zur Kläranlage Stiefenhofen / Oberthalhofen:

Bild KA-KAW.jpg
Bild KA-KAW1.jpg
Bild KA-KAW2.jpg

Daten zur Kläranlage Balzhofen

Anschrift: Balzhofen
Einwohnerwerte: 500 EW
Abwassermenge pro Tag bei Trockenwetter:  
Wirkungsweise z.B. Schreiber-Anlage: Klärteiche
Baujahr: 1998
Kanalsystem (Misch- oder Trennsystem): Trennsystem
Länge Kanalnetz: 1 km
Zulaufmenge CSB:  
Zulaufmenge Pges:  
Zulaufmenge TKN:  
Einzuhaltende Ablaufwerte: CSB 120 / BSB 60 / Stickst. 40 / P 8,0
Verwertung des Klärschlamms:  
Vorfluter: keinen


 

Bürger wollen Urteil anfechten

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Die Verbandsgemeinde Manderscheid hat im Streit um Beiträge für Wasser- und Abwasserleitungen in Großlittgen vorm Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Die Bürger, die geklagt haben, wollen das Urteil nicht akzeptieren.

Koblenz/Großlittgen. Unterschiedlicher als im Fall Großlittgen können die Einschätzungen nach einem Urteil des höchsten Gerichts im Land wohl kaum ausfallen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat gestern bekanntgegeben, dass die VG Manderscheid in Großlittgen zurecht Beiträge für die erstmalige Herstellung von Wasser- und Abwasserleitungen erhoben hat, auch wenn das betroffene Baugebiet bereits einige Jahrzehnte alt ist.

Verwaltungschef Wolfgang Schmitz meinte dazu: „Das Urteil freut mich sehr, der Beitragsgerechtigkeit ist damit Rechnung getragen worden.“ Auch alle anderen Großlittger hätten Beiträge für die erstmalige Herstellung gezahlt.

Auf Seiten der elf Kläger sagte Alois Debald zum Ausgang des Musterprozesses: „Das ist ein Skandalurteil! Wir wundern uns über die Tatsachenverdrehung. Das lassen wir so nicht stehen.“ Der Trierer Rechtsanwalt Christian Wolff, der die Kläger vertritt, ergänzte: „Wir prüfen, ob wir gegen das Urteil vorgehen können. Gewisse Dinge wurden einseitig von der Verbandsgemeinde übernommen, ohne dass unsere Gegenargumente geprüft wurden.“

Da das Gericht die Revision nicht zugelassen hat, können die Kläger lediglich gegen diese Nicht-Zulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Doch das wird schwer. In der Regel beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht nur mit Bundesrecht.

Gestritten wurde aktuell um Beiträge für Arbeiten an Wasser- und Abwasserleitungen in der Großlittger Gartenstraße, die 2007 abgeschlossen wurden. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Argumentation der Verwaltung. Im Fall der Wasserleitungen hatte sie von einer auf 25 Jahre angelegten Neukonzeption des Wassernetzes gesprochen.

Erstmalige Herstellung kontra Erneuerung

Anfang der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts war demnach beschlossen worden, die 1959 nur teilweise verlegten Leitungen gegen größere Rohre auszutauschen. Zudem wurde die Wasserversorgung auf einen neuen Hochbehälter umgestellt.

Im Fall des Abwasserkanals wurden laut Verwaltung 2007 die vorhandenen Leitungen …mehr:

http://www.volksfreund.de/totallokal/mosel/aktuell/Heute-in-der-Mosel-Zeitung-aufm-Koblenz-Gro-223-littgen-Manderscheid-geb-252-hren-urteil-ovg-Beitr-228-ge;art671,2380978

Gemeinden können für durch Regen unterspülte und dadurch Schaden verursachende Gullydeckel haften

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OLG Karlsruhe 1.2.2010, 1 U 137/09

Wird ein Gullydeckel unterspült, angehoben, von einem darüber fahrenden Fahrzeug beschädigt, hoch geschleudert und verletzt den Fahrer eines nachfolgenden Kraftfahrzeugs, so können diesem Ansprüche gegen die Gemeinde als Inhaberin einer Rohrleitungsanlage aus § 2 Abs. 2 i.V.m. § 6 HPflG zustehen. In solchen Fällen steht das Unfallgeschehen in engem räumlichen und zeitlichen Ursachenzusammenhang mit den Wirkungen des Wassers.

Sachverhalt:
Der Kläger ist ein heute 29-jähriger Lkw-Fahrer. Er war im Sommer 2005 mit einem Sattellastzug bei Dämmerung und starkem Regen eine Tour gefahren. Er bewegte sich schließlich zwischen zwei Feuerwehrautos, die sich im Einsatz unter Sondersignal befanden. Das vor ihm fahrende Fahrzeug, ein Lkw Unimog, überfuhr einen Kanaldeckel, der vom starken Regen unterspült und aus seiner Fassung gehoben worden war. Der Kanaldeckel zerbrach und ein Teil des gusseisernen Kranzes mit einem Gewicht von etwa vier Kilogramm schleuderte gegen die Windschutzscheibe des 30 Meter dahinter fahrenden Klägerfahrzeugs.

Der Kläger konnte den Sattelzug von 52 km/h auf 48 km/h abbremsen. Das Kanaldeckelstück zerschlug die Windschutzscheibe und traf auf sein Gesicht. Der Kläger wurde daraufhin zwei Wochen stationär behandelt und musste sich mehreren gesichtschirurgischen und zahntechnischen Eingriffen unterziehen. Die Haftpflichtversicherung der beklagten Gemeinde hatte außergerichtlich ein Schmerzensgeld von 9.000 € an den Kläger gezahlt. Der Kläger verlangte allerdings weitere 56.000 €.
Die Beklagte verweigerte die Zahlung. Sie war der Ansicht, den Kläger träfe ein hälftiges Mitverschulden. Der Unfall sei so nur geschehen, weil der Kläger zum einen seiner Pflicht nicht nachgekommen sei, das hinter ihm fahrende Tanklöschfahrzeug vorbeifahren zu lassen. Zum anderen sei er mit einer Geschwindigkeit von 17 bis 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit deutlich zu schnell gewesen.

Das LG gab der Klage i.H.v. weiteren 31.000 € statt. Die hiergegen gerichteten Berufungen blieben vor dem OLG erfolglos. Die Revision vor dem BGH wurde nicht zugelassen.

Gründe:
Die beklagte Stadt ist dem Kläger gem. § 2 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 6 HaftPflG zum Ersatz des entstandenen materiellen und immateriellen Schadens verpflichtet.
Ein Kanalisationsnetz zählt zu den unter § 2 HaftpflG fallenden Rohrleitungsanlagen. Die Haftung hängt nicht davon ab, ob die Anlage unter Druck steht. Der Gesetzgeber hat im Interesse eines umfassenden Schutzes der Betroffenen auch die Fälle in die Haftung einbezogen, in denen – wie bei einem Kanalisationssystem – Flüssigkeiten lediglich unter Ausnutzung des Gefälles in Rohrleitungsanlagen transportiert werden.

Die mit der Ableitung des Wassers grundsätzlich verbundene Betriebsgefahr hatte sich dadurch verwirklicht, dass die Anlage der Belastung nicht standhielt und nicht mehr in der Lage war, das Wasser zu „leiten“. Nichts anderes gilt, wenn ein Kanaldeckel durch Oberflächenwasser unterspült und angehoben wird. Dass der Schaden mechanisch weiter dadurch mit verursacht wurde, dass der Kanaldeckel zerbrach, ein Stück durch das vorausfahrende Feuerwehrauto aufgewirbelt und durch die Windschutzscheibe geschleudert wurde, änderte nichts an der Erfüllung des Haftungstatbestandes. Denn das Unfallgeschehen stand in engem räumlichen und zeitlichen Ursachenzusammenhang mit den Wirkungen des Wassers.

Der Kläger musste sich weder ein Mitverschulden nach § 4 HaftPflG i.V.m. § 254 BGB noch die Betriebsgefahr des von ihm geführten Sattelschleppers nach § 254 BGB i.V.m. § 17 Abs. 4 StVG anrechnen lassen. Laut Sachverständigem wären die Verletzungen des Klägers auch entstanden, wenn dieser eine Geschwindigkeit von 30 km/h eingehalten hätte. Auch ein etwaiger Verstoß des Klägers gegen das Gebot, Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz überholen zu lassen, war nicht als Mitverschulden zu werten. Diese Sorgfaltspflicht bezweckt nur, dass die Feuerwehrfahrzeuge möglichst schnell an den Einsatzort kommen. Sie soll aber nicht verhindern, dass ein Fahrzeug weiter hinter einem anderen herfahren kann und dort den Gefahren, die von einem vorausfahrenden Fahrzeug ausgehen, ausgesetzt ist.

Linkhinweis:
Den Volltext der Entscheidung finden Sie auf den Webseiten der Landesrechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg.

Quelle: http://www.otto-schmidt.de/zivilrecht_zivilverfahrensrecht/news_16282.html