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Aus der EU-Polen

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VKU schließt Kooperation mit polnischem Wasserverband IGWP

Die Wasserwirtschaft in Europa steht vor großen und oftmals ähnlichen Herausforderungen. Der länderübergreifende Austausch zu gefundenen Lösungsansätzen, Praxiserfahrungen und Handlungsinstrumenten kann wertvolle Einblicke liefern. Um diesen Austausch zu stärken und insbesondere die gemeinsame Arbeit auf europäischer Ebene zu vertiefen, hat der VKU im Rahmen der WOD-KAN in Bydgoszcz mit der Wirtschaftskammer der polnischen Wasserbetriebe (Izba Gospodarcza „Wodociagi Polskie“ IGWP) eine Kooperationsvereinbarung getroffen.
Diese rückt insbesondere die Zusammenarbeit in europapolitischen Themen sowie den Austausch zu Fachthemen in den Mittelpunkt.
IGWP wurde 1992 gegründet. Zu ihren Mitgliedern zählen 490 der größten Wasserver- und Abwasserentsorger des Landes. IGWP ist sowohl Interessenvertreter als auch Fachverband, der sich um den Austausch zwischen seinen Mitgliedern und ihre Information über aktuelle Entwicklungen kümmert. Jährlich organisiert IGWP eine bedeutende Fachmesse mit umfangreichem Kongressprogramm, die unter dem Namen WODKAN bekannt ist.
Der Kontakt zur IGWP entstand im Rahmen der letztjährigen IFAT. Erster Anlass dafür waren die Hilfsaktivitäten, die in beiden Verbänden für die ukrainische Wasserwirtschaft angestoßen wurden. Seit der IFAT hat der regelmäßige digitale Austausch auf Fachebene den Eindruck bestätigt, dass eine stärkere Vernetzung interessante Anknüpfungspunkte für die Arbeit beider Verbände liefert. Als Auftakt für die gemeinsame Kooperation hat der VKU im Rahmen der WODKAN-Konferenz im Mai dieses Jahres in Bydgoszcz zur Wasserpreisgestaltung in Deutschland berichtet, ein Thema, das die polnische Seite aufgrund strenger Vorgaben ihrer Regulierungsbehörden stark beschäftigt. Ein weiteres aktuelles Thema für den fachlichen Austausch und die gemeinsame Zusammenarbeit ist die laufende Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie auf europäischer Ebene.
https://www.vku.de/themen/daseinsvorsorge/artikel/vku-schliesst-kooperation-mit-polnischem-wasserverband-igwp/

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Parlament verabschiedet Gesetz zum Ausbau der Oder

Polens Parlament hat einem Gesetz zugestimmt, das Investitionen von umgerechnet 250 Millionen Euro in die Oder vorsieht. Bei der Abstimmung am Donnerstagabend stimmten 235 Abgeordnete dafür, 218 waren dagegen, wie die polnische Nachrichtenagentur PAP meldete. Nach dem Sondergesetz zur Revitalisierung der Oder sollen 123 Kläranlagen entlang des Fluss neu gebaut, ausgebaut oder modernisiert werden. Auch eine Modernisierung der Staustufen ist vorgesehen. Zudem soll eine neue Kontrollbehörde die Abwässer kontrollieren. Die Strafen für Verstöße gegen die Abwasserordnung wurden drastisch angehoben.
Polen reagiert mit dem Gesetz auf das massenhafte Fischsterben in der Oder, zu dem es im vergangenen Sommer gekommen war. Experten in Deutschland und Polen kamen zu dem Schluss, dass höchstwahrscheinlich die toxische Wirkung einer Blüte der giftigen Goldalge Prymnesium parvum den Tod der Fische verursacht hatte.
Polnische Umweltorganisationen weisen allerdings darauf hin, dass die vorgeschlagenen Lösungen, statt das Ökosystem wiederherzustellen, den Fluss zunehmend regulieren und ausbauen. So fehlten beispielsweise Instrumente für ein effektives Monitoring und die Verschärfung des Wasserrechts.
Von den mehr als 150 im Gesetz vorgeschlagenen Investitionen hat nur eine einzige …meehr:
https://www.rtl.de/cms/polens-parlament-verabschiedet-gesetz-zum-ausbau-der-oder-db302b83-909b-5944-a708-21688e48d943.html

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EU-Kommission verklagt Polen wegen Wasserverunreinigung durch Nitrat

Die Europäische Kommission verklagt Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, da es nicht dafür Sorge trage, dass wirksam gegen die Wasserverunreinigung durch Nitrat vorgegangen werde. Polen habe keine ausreichende Zahl von Gebieten ausgewiesen, die durch Nitratverunreinigung gefährdet sind, und es wurden keine Maßnahmen erlassen, um die Wasserverunreinigung durch Nitrat in solchen Gebieten wirksam zu bekämpfen. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik verklagt die Kommission Polen daher jetzt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Nahezu alle Gewässer Polens entwässern in die ohnehin durch Nitrat stark belastete Ostsee. Internationale Daten lassen erkennen, dass Polen erheblich zum Gesamteintrag von Nitrat in die Ostsee beiträgt und dass der größte Teil davon aus der Landwirtschaft stammt.

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Kohlendioxid wird zum wertvollen Rohstoff

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Wissenschaftler der RWTH Aachen sind an zwei vom BMBF geförderten Innovationsinitiativen für die industrielle Biotechnologie beteiligt.

Fossile Brennstoffe sind endlich. Daher unterstützt die Bundesregierung den Umbau der Wirtschaft von einer erdöl- zu einer biobasierten Industrie mit der „Innovationsinitiative industrielle Biotechnologie“. Hier kooperieren federführend Industrieunternehmen mit einigen akademischen Forschungseinrichtungen. Bei zwei der drei vom Bundesministerium für Bildung und Forschung jüngst ausgewählten strategischen Allianzen ist die Aachener Biologie und Biotechnologie (ABBt) dabei. Beteiligt seitens der RWTH Aachen sind Prof. Dr. Ulrich Schwaneberg vom Institut für Biotechnologie, Prof. Dr.-Ing. Lars Blank vom Institut für Angewandte Mikrobiologie sowie der Chemiker Prof. Dr. Alexander Böker vom DWI an der RWTH Aachen e.V. und vom Lehrstuhl für Makromolekulare Materialien und Oberflächen. Sie erhalten für die bewilligten Projekte 2,5 Millionen Euro Fördermittel insgesamt in den nächsten Jahren.

Von Lacken bis zu Kosmetikprodukten
Die Allianz „Zero Carbon Footprint“ verfolgt das Ziel, kohlenstoffreiche Abfälle wie Klärschlämme, Abwässer oder Rauchgas biotechnologisch so zu veredeln, dass sie wieder als werthaltige Rohstoffe in der Industrie eingesetzt werden können. Zu den 21 Partnern gehört die RWE Power AG, die Stromerzeugungstochter des RWE-Konzerns. Für den Energieversorger bietet die Kooperation die Möglichkeit, gemeinsam beispielsweise mit der Zwingenberger Brain AG oder dem RWTH-Institut für Angewandte Mikrobiologie an der biotechnologischen Veredelung des klimaschädlichen CO2 zu forschen. Das Know-how der Analyse von mikrobiellen Stoffwechselleistungen kommt aus Aachen: „Als Verwerter von Kohlendioxid eignen sich bestimmte Mikroorganismen. Diese verändern wir durch das so genannte Metabolic Engineering, so dass sie das klimaschädliche Kohlendioxid in hochwertige Bausteine für vielfältige Materialien umbauen“, berichtet Lars Blank. Darunter befinden sich Bausteine für Grundchemikalien, die in der Industrie unter anderem zur Herstellung von Automobil- und Industrielacken, Klebstoffen sowie Körper- und Haarpflegeprodukten verwendet werden.

Flüssige Teflonschicht“ für funktionelle Textilbekleidung
Die zweite Allianz mit RWTH-Beteiligung trägt den Titel „Funktionalisierung von Polymeren“. In dieser Forschungskooperation beschäftigen sich die Wissenschaftler unter anderem mit der Frage, wie synthetische Fasern in Sport- oder Outdoorbekleidung für ihre jeweilige Funktion optimiert werden können. „So können durch bestimmte Proteine, die wir auf das Textilgewebe aufbringen, Pigmente oder Kapseln an die Faser gebunden werden. Sie expandieren nach dem Nähvorgang und dichten so die Nähte permanent ab. Andere Pigmente sorgen im Waschvorgang dafür, dass die Textilien farbecht bleiben“, so Ulrich Schwaneberg. Auf diese Weise lassen sich Nähte von Kleidung und Schuhen ohne lösemittelhaltige Chemikalien wasserundurchlässig machen oder Textilien dauerhaft ausrüsten. Einen weiteren Vorteil gegenüber der chemischen Imprägnierung sieht der Biologe im äußerst umweltfreundlichen Herstellungsverfahren: „Die Protein-Hybride werden wie flüssiges Teflon durch einfaches Eintauchen der Garne in einem Wasserbad bei Raumtemperatur aufgezogen“, erklärt Schwaneberg. Momentan werden nach Aussagen des Lehrstuhlinhabers bei der industriellen Herstellung von einem Kilo Faden etwa zehn Kilogramm Kohlendioxid freigesetzt. Insbesondere das Einfärben und die chemische Funktionalisierung der Garne seien äußerst energie- und wasserintensiv, betont Schwaneberg: „Daher ist es von großer wirtschaftlicher und umweltpolitischer Bedeutung, biotechnologische Verfahren zu entwickeln, die beim Färben und Veredeln der Textilien ohne hohe Temperaturen auskommen.“

Aachener Biologie und Biotechnologie (ABBt):
Biologie und Biotechnologie spielen in einer biobasierten Wirtschaft eine Schlüsselrolle für große gesellschaftlichen Herausforderungen in der Gesundheitswirtschaft, Energieversorgung (Biobasierte Treibstoffe), Chemie-, Nahrungsmittel-, Waschmittel-, Leder- und Papierindustrie. In den letzten drei Jahren hat sich die Aachen Biologie und Biotechnologie (ABBt) über sechs Berufungen neu aufgestellt mit Forschungsschwerpunkten in der Sicherung von Biomasse, der mikrobiellen und molekularen Transformation und im Bereich der Zoologie-/Bionikforschung. Zudem ist die ABBt an verschiedenen Forschungsverbünden wie etwa dem Bioeconomy Science Center oder an den DFG-Graduiertenschulen SeleCa und BioNoCo beteiligt.

Informationen:

Initiative „Zero Carbon Footprint“:
Prof. Dr.-Ing. Lars Blank, Lehrstuhl für Angewandte Mikrobiologie,
E-Mail: Lars.Blank@rwth-aachen.de, Tel. 0241 80 26600

Initiative „Funktionalisierung von Polymeren“:
Prof. Dr. Ulrich Schwaneberg, Lehrstuhl für Biotechnologie,
E-Mail: u.schwaneberg@biotec.rwth-aachen.de, Tel. 0241 80 24170

 

 

Neubewertung von Abwasserreinigungsanlagen mit anaerober Schlammbehandlung vor dem Hintergrund der energetischen Rahmenbedingungen und der abwassertechnischen Situation in Rheinland-Pfalz (NAwaS)

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Projektbeschreibung
Abwasser und der bei der Abwasserbehandlung anfallende Klärschlamm stellen in vielen Fällen ein noch ungenutztes Energiepotenzial dar. Die Wirtschaftlichkeit abwassertechnischer Anlagen wird wesentlich von der Energieeffizienz und den Klärschlammverwertungs- bzw. -entsorgungskosten beeinflusst. Ein wirksames Stoffstrommanagement auf der Kläranlage ist daher gefordert, um die energetischen Res-sourcen des Abwassers bzw. des Klärschlammes zu nutzen und die zu entsorgenden Klärschlammmen-gen zu reduzieren, ohne jedoch die Ablaufqualität des behandelten Abwassers negativ zu beeinflussen. Der hierfür entscheidende Verfahrensschritt in kommunalen Abwasserreinigungsanlagen ist die Stabilisierung des Klärschlamms. Hier unterscheidet man im Wesentlichen zwei grundsätzliche Möglichkeiten: Bei der simultanen aeroben Schlammstabilisierung erfolgt die Stabilisierung im Verlauf der Abwas-serreinigung. Den Belebtschlammorganismen wird durch die Bemessung der Belebungsbecken auf ein hohes Schlammalter (t = 25 d) sowie eine geringe Schlammbelastung (<=0,05 kg BSB5/kg TS/d) nur wenig Nahrung in Form von BSB zur Verfügung gestellt. Die Belebtschlammorganismen veratmen zum Überleben ihre eigene Zellsubstanz. Die organische Substanz im Klärschlamm wird aufgezehrt und der resultierende Schlamm weist nach der Stabilisierung eine organische Trockensubstanz oTS von ca. 50 bis 55 % auf. Bei Bemessung der Anla-gen auf eine gemeinsame aerobe Stabilisierung sind große spezifische Beckenvolumina (i. d. R. 300 l/E) erforderlich. Das Verfahren der anaeroben Schlammstabilisierung (Faulung) beruht hingegen darauf, dass den Belebtschlammorganismen durch die Bemessung der Anlagen auf ein Schlammalter von ca. 10 bis 12 d resp. eine Schlammbelastung von 0,15 kg BSB5/kg TS/d relativ viel organische Substanz als Nahrung zugeführt wird. Hierdurch enthält der abgezogene Überschussschlamm noch einen hohen Anteil an organischer Substanz; in der Regel ca. 70 %. Der abgezogene Überschussschlamm wird dann (meist nach einer Voreindickung) zusammen mit dem Schlamm aus der Vorklärung (Primärschlamm) einem Faulbe-hälter zugeführt. Hier entsteht in einem 4-stufigen Prozess Biogas (Faulgas). Dieses kann dann z. B. über ein Blockheizkraftwerk mit einem elektrischen Wirkungsgrad von 30 bis 35 % verstromt werden. Die hie-raus resultierende Wärme kann z. B. zur Aufheizung des Schlammes und des Faulturms genutzt werden. In der Ingenieurpraxis gab es in der Vergangenheit relativ klare Grenzen, wann das Verfahren der aeroben Schlammstabilisierung und wann eine Schlammfaulung zu realisieren ist. Diese Grenzen ergaben sich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, wobei hierbei aufgrund der in der Vergangenheit niedrigen Energiekosten vorwiegend die Investitionskosten, sowie verfahrenstechnische Aspekten betrachtet wur-den. Der Einsatzbereich der anaeroben Schlammstabilisierung in Abhängigkeit von der Anschlussgröße kann Bild 1 entnommen werden. Die Abbildung verdeutlicht, dass bei Anlagengrößen von < 20 000 EW in der Vergangenheit fast aus-schließlich Anlagen mit simultaner aerober Schlammstabilisierung konzipiert wurden, während der Einsatzbereich für Faulungsanlagen erst bei Ausbaugrößen von mehr als 30 000 EW begann. Die in den vergangenen Jahren eingetretenen Entwicklungen - insbesondere die steigenden Energiepreise, veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen sowie technische Neuentwicklungen im Zusammenhang mit Biogasanlagen - haben zu einer Verschiebung dieser vorge-nannten Grenzen geführt und machen somit eine Neubewertung der Einsatzbereiche für die Schlamm-faulung erforderlich. Dies gilt insbesondere für Rheinland-Pfalz, wo ca. 681 Kläranlagen mit Anschluss-größen < 30 000 EW betrieben werden, davon liegen 440 Anlagen bei einer Anschlussgröße von mehr als 1 000 EW. Hierbei ist auch die Fragestellung zu behandeln, wie Anlagen mit Klärschlammfaulung inkl. der erforderlichen Infrastruktur wie Faulbehälter, Gasspeicher, gegebenenfalls Prozesswasserbehandlung usw. im Bereich einer Ausbaugröße von 10 000 bis 30 000 EW kostengünstig, aber dennoch betriebssicher, um-gesetzt werden können. Ziel dieser Studie ist es, das in Rheinland-Pfalz tatsächlich vorhandene und nutzbare Optimierungspotenzial bei Umstellung von Kläranlagen mit gemeinsamer aerober Schlammstabilisierung auf Anlagen mit anaerober Schlammfaulung im Sinne eines integrativen Ansatzes betreffend Energieeffizienz, Wasser-wirtschaft / Gewässerschutz (Ablaufqualität), Abfallwirtschaft (Klärschlammmenge) und Wirtschaftlichkeit aufzuzeigen. Das Projekt besteht aus zwei Modulen. Der vorliegende Bericht umfasst Modul 1, das grundlegende Untersuchungen beinhaltet. Modul 2 widmet sich anschließend weitergehenden Untersuchungen, die u. a. eine Analyse und Beschreibung unterschiedlicher Bau- und Betriebsformen, eine Konzeptentwicklung zur Umstellung auf Faulungsbetrieb, eine Prüfungsmethodik zur Umstellung sowie die Untersuchung einer Modellanlage umfassen.

Finanzierende Institution(en):
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz

Partner-Institution(en):
Universität Luxemburg, Siedlungswasserwirtschaft und Wasserbau, Prof. Dr.-Ing. Jo Hansen,
Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann & Partner GmbH

Literaturliste:
Schriftenreihe Nr. 30 siwawi, Schlammfaulung statt aerober Stabilisierung – Trend der Zukunft?
vgl. Rubrik Publikationen

Mehr unter:
http://gandalf.arubi.uni-kl.de/index2.php?link=projekte&parea=2&pid=0156
Projektlaufzeit: 01/2010-10/2011

Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Oliver Gretzschel und Projektpartner (s. u.)

 

 

Triclosan gehört überwacht – UFZ-Spezial „Chemikalien in der Umwelt“ erschienen

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Leipzig. Forscher aus Deutschland und der Slowakei haben darauf hingewiesen, dass die Chemikalie Triclosan zu den Stoffen gehört, die besonders schädlich für den ökologischen Zustand von Flüssen sind, die aber nicht ausreichend kontrolliert werden. Bei umfangreichen Messungen im Einzugsgebiet der Elbe, die über das übliche Monitoring hinausgingen, betrug die Konzentration der Chemikalie an zahlreichen Messpunkten bis zum Zwölffachen des Wertes, der für Algen ohne Wirkung wäre. Von 500 untersuchten Schadstoffen belegte Triclosan, das in der Regel gegen Bakterien eingesetzt wird, damit Platz sechs der problematischsten Stoffe in Europa.

Es sei daher notwendig, diesen Stoff in die Überwachungsprogramme aufzunehmen und regelmäßig europaweit zu kontrollieren, schreiben die Forscher des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und des Slowakischen Umweltinstitutes im Fachblatt „Environmental Science Pollution Research“.

Die Liste der prioritären Schadstoffe, die von den Behörden europaweit kontrolliert werden müssen, soll 2013 von derzeit 33 auf 48 Stoffe und Stoffgruppen erweitert werden. Die Chemikalie Triclosan ist jedoch nicht unter den neuen Kandidaten. Sie ist seit 1972 auf dem Markt. 1998 wurden erste gravierende Wirkungen entdeckt. Bis heute wird Triclosan in Körperpflegemitteln (z.B. Zahnpasta) und Sporttextilien als Bakterienhemmer genutzt. Sorgen bereitet den Wissenschaftler auch die Tatsache, dass Triclosan inzwischen nicht nur in Lebewesen, die im Abwasser leben, sondern auch in menschlichem Plasma und in Muttermilch nachgewiesen werden konnte. Folgen, die über Schäden für Wasserorganismen hinausgehen, sind daher nicht auszuschließen.
Rund 350 Tonnen Triclosan wurden 2005 in der EU verwendet. Überwacht wird es in großen Teilen Europas jedoch noch nicht. „Verbindungen, die nicht auf der Liste der prioritären Schadstoffe stehen, müssen nicht kontrolliert werden. Und Verbindungen, die nicht kontrolliert werden, kommen in der Regel nicht auf diese Liste, da zu wenig über deren Verbreitung bekannt ist“, erklärt Dr. Peter von der Ohe vom UFZ das Dilemma. Innerhalb des EU-Forschungsprojekt MODELKEY haben Wissenschaftler daher mehrere hundert Schadstoffe in verschiedenen europäischen Flusseinzugsgebieten genauer unter die Lupe genommen und Vorschläge erarbeitet, wie die Überwachung der Flüsse in Sachen Chemikalien verbessert werden könnte.
Tilo Arnhold

Am UFZ untersuchen etwa 150 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Umweltchemie, Ökotoxikologie, chemischen und biologischen Analytik, Umweltimmunologie bis hin zur Genetik das komplexe Verhalten chemischer Stoffe. Sie kombinieren chemische und biologische Analysemethoden, um Schadstoffen in der Umwelt auf die Spur zu kommen. Sie wollen herausfinden, ob es tatsächlich die üblichen Verdächtigen sind oder ob möglicherweise Spurenstoffe, Abbauprodukte oder Kombinationswirkungen von Chemikalien langfristig Probleme bereiten können. „Chemikalien in der Umwelt“ ist daher das Thema des neuen UFZ-Spezial. Mehr zum Thema „Die üblichen Verdächtigen“ lesen Sie dort auf S.08:
http://www.ufz.de/index.php?de=10690

Weitere fachliche Informationen:
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ)
Dr. Peter Carsten von der Ohe/ Dr. Mechthild Schmitt-Jansen/ Dr. Werner Brack
Telefon: 0341-235-1581, -1532, -1531
http://www.ufz.de/index.php?de=14838
http://www.ufz.de/index.php?de=17161
http://www.ufz.de/index.php?de=17477
oder über
Tilo Arnhold (UFZ-Pressestelle)
Telefon: 0341-235-1635
www.ufz.de/index.php?de=640

Publikationen:
Peter Carsten von der Ohe, Mechthild Schmitt-Jansen, Jaroslav Slobodnik and Werner Brack (2012): Triclosan – the forgotten priority substance? Environ Sci Pollut Res. 19:585 – 591, DOI 10.1007/s11356-011-0580-7
http://dx.doi.org/10.1021/es3028378
Die Studie wurde von der Europäischen Kommission über das Projekt MODELKEY und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.

Franz, S., Altenburger R., Heilmeier H., Schmitt-Jansen M. (2008): What contributes to the sensitivity of microalgae to triclosan? Aquatic Toxicology, 90, 102-108.
http://dx.doi.org/10.1016/j.aquatox.2008.08.003

Weiterführende Links:
UFZ-Kernthema „Chemikalien in der Umwelt / Gesundheit“:
http://www.ufz.de/index.php?de=30503
EU-Projekt MODELKEY:
http://www.modelkey.org/

 

 

Stickstofflimitation in Binnengewässern – ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll?

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Die Kosten für Maßnahmen zur Reduktion der Stickstoffeinträge aus Kläranlagen oder auch aus der Landwirtschaft sind um ein Vielfaches höher im Vergleich zu Maßnahmen zur Reduktion von Phosphoreinträgen. Ob diese Maßnahmen ökologisch wirksam werden, kann aufgrund unzureichender Kenntnisse zur Herkunft, Umsetzung und Wirkung von Stickstoff derzeit noch nicht klar eingeschätzt werden.

Auf der Berliner Wasserwerkstatt im Oktober 2012 stellten Wissenschaftler des BMBF-Verbundprojektes NITROLIMIT erste Ergebnisse laufender Forschungsarbeiten vor. Ziel des interdisziplinären Projektes ist es zu klären, ob für eine Verbesserung des ökologischen Zustandes von Seen und Flüssen die Reduktion von Stickstoffeinträgen…mehr:

http://www.kompetenzwasser.de/fileadmin/user_upload/pdf/newsletter/deutsch/KWB_Newsletter_ed34_D-fin.pdf

 

Bildschirmarbeit in Leitwarten

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Die Führung von Produktions- oder Dienstleistungsprozessen mithilfe rechnergestützter Prozessleitsysteme hat in den letzten Jahren beachtlich zugenommen. Da diese Prozessleitsysteme im Wesentlichen über Rechner-Bildschirm-Systeme überwacht und gesteuert werden, haben damit auch der Anteil und die Bedeutung der Bildschirmarbeit in den Leitwarten zur Steuerung solcher Prozesse erheblich zugenommen. Zu fragen war daher, inwieweit auch in diesem Bereich die Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung in der Zwischenzeit umgesetzt werden. Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme der Umsetzung der Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung sollten daher Gestaltungsempfehlungen für die Gestaltung der Bildschirmarbeit und der Bildschirmarbeitsplätze in Leitwarten entwickelt werden.

Die Ergebnisse der detaillierten Analyse der Arbeitsbedingungen an 27 unterschiedlichen Arbeitsplätzen – die insgesamt 144 Arbeitsplätze in den untersuchten 24 Leitwarten repräsentieren – in Leitwarten aus unterschiedlichen Produktions- und Dienstleistungsbereichen mithilfe einer eigens für diese Untersuchung entwickelten Checkliste (mit 274 Items) zeigten, dass bei der Umsetzung der Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung in diesem Anwendungsbereich noch ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Nur ca. zwei Drittel der aus der Bildschirmarbeitsverordnung abgeleiteten Anforderungen an die Gestaltung des Wartenraums, des Arbeitsplatzes, der Arbeitsmittel, der Mensch-Maschine-Schnittstelle, der Arbeitsumgebungsbedingungen und der Arbeitsorganisation konnten als erfüllt klassifiziert werden, wobei die größten Defizite in den Bereichen Mensch-Maschine-Schnittstelle und Arbeitsorganisation gefunden wurden. Dabei zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen, wobei allerdings keiner der untersuchten Arbeitsplätze alle Anforderungen erfüllte.

Als Konsequenz aus den erhaltenen Ergebnissen werden kontextbezogene Gestaltungsempfehlungen beschrieben, die eine Umsetzung der Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung auch in diesem Bereich ermöglichen sollen.

M. Bockelmann, F. Nachreiner, P. Nickel:
Bildschirmarbeit in Leitwarten.
Handlungshilfen zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen nach der Bildschirmarbeitsverordnung
1. Auflage. Dortmund:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012.
ISBN: 978-3-88261-721-4,
402 Seiten,
Projektnummer: F 2249, Papier,

PDF-Datei: http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2249.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Juniorprofessur „Anpassungsprozesse in der Siedlungswasserwirtschaft“ eingerichtet

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Zum 17.09.2012 ist Frau Inka Kaufmann Alves zur Juniorprofessorin für das Lehr- und Forschungsgebiet „Anpassungsprozesse in der Siedlungswasserwirtschaft“ ernannt worden. Das neu eingerichtete Arbeitsgebiet widmet sich der Erforschung weitreichender Anpassungen der siedlungs- wasserwirtschaftlichen Infrastrukturen, die aufgrund neuer Zielvorstellungen und Herausforderungen in Zukunft erforderlich werden.

Frau Kaufmann Alves war von 2002 – 2008 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachgebiet Siedlungswasserwirtschaft und seit 2009 bei tectraa, dem Zentrum für innovative AbWassertechnologien tätig. Die methodische Entwicklung und Modellierung von Anpassungsprozessen in siedlungswasserwirtschaftlichen Systemen ist hierbei seit längerem ein Schwerpunkt ihrer Forschungsaktivitäten. In Ihrer Dissertation untersuchte sie Strategien zur Integration ressourcenorientierter Abwasserbewirtschaftung durch mathematische Optimierung.

Mehr:
http://gandalf.arubi.uni-kl.de/index2.php?link=aktuell_inka

 

Ringversuch zur Betriebsanalytik – Ergebnisse der Uni Stuttgart

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Die Auswertung des 13. Ringversuchs „ Küvettentests auf Kläranlagen“ aller auf dem Markt befindlichen Messsysteme zur Abwasseranalytik finden Sie unter:

http://www.iswa.uni-stuttgart.de/ch/aqs/pdf/karv2012.pdf

Nachrichten von Verbänden 2013

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Mai
21.05.2013 AÖW zur Fracking-Diskussion: Gewässerschutz ernst nehmen und vorrangig beachten! 
21.05.2013 Die Wasserwirtschaft braucht keine Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen! 
Januar
25.01.2013 AöW zur Debatte über Schiefergas im Europäischen Parlament: Deutlicheres Bekenntnis für umfassenden Gewässerschutz ist notwendig 
25.01.2013 AöW begrüßt den Beschluss des Bundesrates zur Umweltverträglichkeitsprüfung vor Frackingmaßnahmen

AÖW zur Fracking-Diskussion: Gewässerschutz ernst nehmen und vorrangig beachten!

Berlin. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. fordert, mit Neuregelungen, das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung vor den Risiken zu schützen, die mit Tiefbohrungen unter Einsatz der Fracking-Technologie verbunden sind. Dieses Ziel wird nach unserer Bewertung mit den aktuell diskutierten Gesetzentwürfen aber nicht erreicht.

Wasser ist Grundlage des Lebens. Für den sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit Wasser hat sich in Deutschland und Europa ein vielschichtiges System etabliert, das den Wasserkreislauf schützt, sich bewährt hat und weltweit ein Vorzeigemodell im Sinne der Nachhaltigkeit ist. Das gilt es auch für alle nachfolgenden Generationen zu erhalten.

Deshalb stellt die AöW in der aktuellen Diskussion folgende Forderungen:

Sowohl die betroffenen Kommunen als auch die im Umfeld von Fracking-Gebieten tätigen Wasserversorger müssen frühestmöglich in die Genehmigungsverfahren verbindlich einbezogen werden. Das muss bereits bei der Klärung der Frage, ob eine Erlaubnispflicht vorliegt, erfolgen.

Neben dem Verbot von Tiefbohrungen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme, bei denen Gesteine unter hydraulischem Druck aufgebrochen werden, in Wasserschutzgebieten, muss dies auch für nicht ausgewiesene Schutzgebiete für die Trinkwassergewinnung sowie Vorranggebiete für die Trinkwassergewinnung und auf die Einzugsgebiete von Flüssen und Seen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, ausgedehnt werden. Das Verbot muss außerdem einen Sicherheitsabstand zu diesen sensiblen Gebieten und auch den Untergrund „unter“ den Gebieten vorsehen, damit insbesondere Gewässerbelastungen durch waagerechte Bohrungen und geologische Verwerfungen ausgeschlossen werden können.

Alle Fracking-Vorhaben sind generell als Gewässerbenutzung iSd. WHG zu deklarieren, wenn Grundwasserschichten durchgebohrt werden. Denn die Bohrung durch Grundwasserschichten hindurch und der Gebrauch von großen Mengen Wassers für das Fracking können zu einer nachteiligen Veränderung der Gewässer führen.

In Wasserschutzgebieten müssen bestandskräftige Zulassungen widerrufen werden können.

Womöglich verstoßen bereits die bestehenden Zulassungen und die Regelungen in UVP-V Bergbau im Hinblick auf Fracking-Vorhaben gegen die EU-Vorgaben aus der UVP-RL (UVP-Richtlinie 2011/92/EU). Die materiellen Vorgaben der UVP-RL setzen bei abzusehenden erheblichen Auswirkungen für die Umwelt eine Umweltverträglichkeitsprüfung voraus (insbesondere Erwägungsgrund 7 der UVP-RL). Im Sinne einer wirksamen Durchsetzung der UVP-Richtlinie müssten die bestehenden Zulassungen revidiert werden. Deshalb sollte der Bericht des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments über die Umweltauswirkungen von Tätigkeiten zur Gewinnung von Schiefergas und Schieferöl (2011/2308(INI)) beachtet werden.

Weiterhin fordern wir für begonnene Fracking-Vorhaben völlige Transparenz und eine unverzügliche Nachholung der Beteiligung der Wasserbehörden, der Wasserversorger und der Kommunen. Nur dadurch sind sie in der Lage, die bestehenden Risiken – soweit möglich – bewerten und Beeinträchtigungen der Gewässer abwenden zu können.

Die AöW fordert ein ausdrückliches Verbot der unterirdischen Lagerung von Frack-Flüssigkeit in den Gebieten, in denen auch ein Frackingverbot vorgesehen wird sowie Transparenz über die verwendeten Chemikalien und Festlegung von Regelungen für eine ordnungsgemäße umweltgerechte Entsorgung des Flowback. So ist nicht ausgeschlossen, dass Fracking-Abwasser auch in Kläranlagen gelangen kann. Zur ordnungsgemäßen Behandlung des Abwassers benötigen deshalb die Kläranlagenbetreiber Informationen über die chemischen Inhaltsstoffe.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert deshalb die Bundesregierung, den Bundestag und Bundesrat, aber auch den EU-Kommissar Oettinger auf, den Gewässerschutz ernst zu nehmen und vorrangig vor den Interessen der Energiegewinnung zu beachten.

Zur Information sind die Positionspapiere zu Fracking und zu Nutzungskonflikten im Grundwasser beigefügt.

www.aoew.de

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V.

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.

AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen, Mitglied.

(nach oben)


Die Wasserwirtschaft braucht keine Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen!

Berlin Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e. V. warnt weiterhin vor einer Liberalisierung der Wasserwirtschaft in der EU durch eine Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen. Diese Gefahren sind durch die Kompromisse zu den Richtlinien-Vorschlägen der EU-Kommission im Binnenmarktausschuss des Europaparlaments in der letzten Woche nicht gebannt. Die historisch gewachsenen und bewährten kommunalen Strukturen werden mit diesen Richtlinienvorschlägen angegriffen.

Der Präsident der AöW Dr. Jochen Stemplewski erklärte dazu heute in Berlin: „Trotz der letzten gegenteiligen Beteuerungen der EU-Kommission würden mit den von ihr vorgelegten Vorschlägen für eine Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen Wettbewerbsstrukturen an Stelle der Daseinsvorsorge installiert. Mit den Kompromissen und Ergänzungen des Ausschusses werden zwar einige Punkte abgemildert, sie ändern aber nichts an dieser Grundtendenz einer Wettbewerbsorientierung, die im Widerspruch steht, zur bewährten kommunal-öffentlichen Aufgabenerledigung in der Wasserwirtschaft.“
Die AöW erklärte zu ihrer Analyse der Situation weiter, dass in dem nach den Beschlüssen nun anstehenden „Trilog“ zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem Wettbewerbsfähigkeitsrat (Wirtschaftsminister der Mitgliedsstaaten), selbst die jetzt vorliegenden Kompromisse wieder in Frage gestellt werden könnten und das Parlament kaum mehr Einfluss auf den endgültigen Text habe. Deshalb ist die AöW misstrauisch und glaubt den Abwiegelungsversuchen nicht.
Die AöW fordert nun die Bundesregierung auf, die überwältigend vielen Ablehnungen der Konzessionsrichtlinie der letzten Tage zu hören und ihren Einfluss in der EU für den Schutz der kommunalen Selbstverwaltung und gegen eine Liberalisierung der Wasserwirtschaft geltend zu machen. Wenn der EU-Binnenmarktkommissar Michael Barnier am letzten Donnerstag erklärte, dass es lediglich darum gehe, den Gebietskörperschaften ein faires und transparentes Verfahren für die Vergabe der Wasserversorgung am Markt oder bei Privatisierung vorzuschreiben, dann ist damit gerade Liberalisierung und Privatisierung gemeint, so die AöW. Aufwändige europaweite Vergabeverfahren, die mit der Richtlinie auch auf die Wasserwirtschaft zukommen können, führen nur dazu, dass örtlich zu treffende Entscheidungen unterlaufen werden, interkommunale Zusammenarbeit erschwert wird und großen privaten Konzernen Vorteile verschafft werden.
„Wasser muss in öffentlicher Hand bleiben und ein Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung mit der Absicherung von Wasser als öffentlichem Gut sind die breit artikulierten Forderungen der Bürger und Bürgerinnen in Deutschland und der europäischen Bürgerinitiative – right2water. Die EU-Kommission sollte diese Stimmen ernst nehmen“, erklärte Dr. Stemplewski weiter. In den kommunalen Strukturen haben sich Trinkwasser in Deutschland und die Abwasserbeseitigung einen weltweiten Spitzenplatz in Qualität, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit erobert. Das will die AöW erhalten.

www.aoew.de

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AöW zur Debatte über Schiefergas im Europäischen Parlament: Deutlicheres Bekenntnis für umfassenden Gewässerschutz ist notwendig

Berlin. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. sieht die gestrige Debatte im Europäischen Parlament über die Tätigkeiten zur Gewinnung von Schiefergas und Schieferöl als einen wichtigen Schritt für mehr Umweltschutzbemühungen beim sogenannten Fracking. Dabei ist jedoch ein deutlicheres Bekenntnis für umfassenden Gewässerschutz notwendig.
Die AöW hat sich mit den am 21.11.2012 im EU-Parlament angenommenen Entschließungsanträgen des Industrieausschusses (ITRE) und des Umweltausschusses (ENVI) befasst und bewertet die Debatte als gewichtiges Zeichen. Es bestehen jedoch weiter Unklarheiten über die Position des Parlaments, denn während im Bericht des Umweltausschusses das Potenzial der Nutzung von unkonventionellem Erdgas (Schiefergas) betont wird, wird im Umweltausschuss auf die Umweltauswirkungen hingewiesen.
In der Diskussion wurden viele wichtige Argumente für und gegen die Frackingtechnologie behandelt. Die Annahme von zwei Entschließungsanträgen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und insbesondere Zielrichtungen zeigt die Komplexität des Themas auf. Auch die verschiedenen Interessenlagen werden deutlich, stellte die AöW fest. Dringend ist nach Auffassung der AöW jedoch ein eindeutiges Bekenntnis zum umfassenden Gewässerschutz. Wenn das Europa-Parlament die von ihm im Jahr 2000 beschlossene Wasserrahmenrichtlinie und deren Erwägungsgrund, dass „Wasser ein ererbtes Gut ist, das geschützt und verteidigt werden muss“, ernst nimmt, dann dürfen die Interessen von Gesundheits- und Umweltschutz nicht hinter den Interessen der Energiewirtschaft zurückstehen. Hierfür bedarf es auch auf der EU-Ebene eines auf die möglichen Gefahren von Fracking abgestimmten Rechtsrahmen.
Notwendig sind nach Auffassung der AöW der Vorrang des Schutzes von Grundwasser und die Sicherung der Trinkwasserversorgung. „Wenn Fracking zum Risiko für die Trinkwasserversorgung wird, kann dies für die Bevölkerung fatale Folgen haben“, erklärte die AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht. Deshalb fordert die AöW, dass Erkundungen und Bohrungen in Trinkwassergewinnungs- und Wasserschutzzonen sowie in Naturschutzgebieten generell ausgeschlossen werden. Ebenso wird gefordert, dass eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung in den Genehmigungsverfahren vorgeschaltet wird. Auch das Herstellen von Einvernehmen mit den örtlichen Wasserbehörden und Wasserversorgern bei Genehmigungen fordert die AöW.

Die Beschlüsse der deutschen Umweltminister auf der Konferenz am 15./16. November 2012 in Kiel waren in dieser Beziehung klarer und werden daher von der AöW begrüßt.

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AöW begrüßt den Beschluss des Bundesrates zur Umweltverträglichkeitsprüfung vor Frackingmaßnahmen

Berlin. Den Beschluss des Bundesrates vom 14.12.2012 zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben wertet die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. als wichtigen Schritt zum Schutz des Grundwassers bei der Erkundung und Förderung von Erdgas und Erdöl, insbesondere beim sogenannten Hydraulic Fracturing (Fracking).

„Während der Bundestag sich am Tag zuvor noch mit der Ablehnung von Anträgen der Opposition zum Fracking durch die Koalitionsmehrheit nicht zu eindeutigen Entscheidungen für den Grundwasserschutz durchringen konnte, hat dies der Bundesrat am letzten Freitag erfreulicherweise getan“, erklärte die Geschäftsführerin der AöW Christa Hecht heute in Berlin. Nun kommt es darauf an, dass der Verordnungsentwurf des Bundesrates zur Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben auch von der Bundesregierung im nächsten Jahr in Kraft gesetzt wird.

Nach dem Beschluss des Bundesrates soll künftig bereits vor einer Genehmigung der Aufsuchung von Erdöl und Erdgas und bei drei oder mehr miteinander verbundenen Bohrstandorten eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Gleiches soll gelten, wenn bei Tiefbohrungen mit hydraulischem Druck ein Aufbrechen von Gesteinen bewirkt werden soll. Damit können insbesondere bei Fracking zur Erkundung und Förderung von unkonventionellem Erdgas, im Einzelfall aber auch bei der Gewinnung von Erdwärme die Umweltbelange, der Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung und die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Die Wasserbehörden und die Wasserwirtschaft können damit auch frühzeitig in die Verfahren einbezogen werden.

Die AöW ergänzte: „Dafür setzen wir uns seit mehreren Monaten ein und hoffen, dass dies im nächsten Jahr geregelt wird“. Für die weiteren vom Bundesrat an die Ausschüsse verwiesenen Anträge zum Fracking fordert die AöW zügige Beratungen und Beschlüsse, die für das Trinkwasser den höchstmöglichen Schutz und für die Abwasserbeseitigung mehr Sicherheit bringen.

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Veolia: Prozess gegen Film „Water makes money“

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Wie von den Filmemachern berichtet wird, wird am 14.02.2013 im Pariser Justizpalast über die Klage des Veolia-Konzerns gegen den Film „Water Makes Money“ verhandelt. Demnach sind der französische Vertrieb und der „zentrale Protagonist“ des Films, der Ex-Veolia-Mitarbeiter Jean-Luc Touly angeklagt. Gegen die Filmemacher, die Regisseure Leslie Franke und Herdolor Lorenz, dagegen ist kein Verfahren anhängig, da die deutsche Veolia-Tochter keine Klage nach deutschem Recht angestrengt hat. Im Prozess am 14.02.2013 soll über die Behauptung Jean-Luc Toulys der Konzern habe ihm eine Million Euro geboten, verhandelt werden, was Veolia bestreitet. Zum anderen soll es um die Verwendung des Begriffs „Korruption“ gehen, der strafrechtlich relevant ist. Die im Film gezeigten Fakten sollen dagegen nicht bestritten werden.

Quelle und weitere Informationen:
http://watermakesmoney.com/index.php/de/der-prozess