Die Klärschlammdüngung birgt nach Meinung des bayerischen Umweltministeriums für Landwirte und Lebensmittelproduzenten „weitaus mehr Risiken als Chancen und stellt langfristig eine schwere Hypothek dar.“ Bayern fordert deshalb zum einen ein Ausbringungsverbot und zeigt gleichzeitig alternative Verwertungsmöglichkeiten auf. Dies erklärte der bayerische Umweltminister Otmar Bernhard am 30. Juni 2008 beim Internationalen Klärschlammsymposium, das sein Ministerium gemeinsam mit einer Reihe weiterer Partner in Fürstenfeldbruck ausgerichtet hat. Bernhard: „Die 16 Jahre alte deutsche Verordnung deckt längst nicht mehr das gesamte Risikopotenzial des Klärschlamms ab. Was hilft‘s, wenn die Schwermetallgehalte ordentlich gemessen und die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden, im Klärschlamm enthaltene organische Schadstoffe wie Weichmacher, Tenside und Desinfektionsmittel hingegen nach Gesetz gar nicht analysiert werden müssen?“ Daher gehe auch die vom Bund geplante Novelle der deutschen Klärschlammverordnung nicht weit genug. Denn sie erlaubt weiterhin die Ausbringung, wenn auch mit schärferen Grenzwerten. Bernhard hat daher EU-Umweltkommissar Dimas aufgefordert, die Klärschlammaufbringung europaweit zu verbieten oder zumindest den einzelnen EU-Staaten eine nationale Verbots-Möglichkeit einzuräumen. Zudem forciert Bayern den Ausbau der thermischen Klärschlamm-Verwertung, um Kommunen Alternativen zum „Schlamm gedüngten Acker“ aufzuzeigen.
In Bayern wird Klärschlamm bereits in sechs Müllheizkraftwerken, einem Kohlekraftwerk und vier Monoverbrennungsanlagen energetisch verwertet. So konnte die landwirtschaftliche Verwertung von 55 Prozent im Jahr 1997 auf heute rund 20 Prozent zurückgeführt werden. Durch den Bau von Kleinverbrennungsanlagen bei bestehenden Kläranlagen kann dem Minister zufolge diese Quote weiter gesenkt werden.
http://www.umweltpakt.bayern.de
