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Flughafen prüft, ob er weiter streiten will

Filderstadt. Noch ist offen, ob die Stadt 3,26 Millionen Euro für Wasser- und Abwasserbeiträge behalten darf.
Von Otto-H. Häusser

Die Große Kreisstadt könnte das Geld dringend gebrauchen. Es geht um 3,26 Millionen Euro, die bereits eingenommen wurden, möglicherweise aber wieder zurückbezahlt werden müssen. Denn: noch ist der Rechtsstreit um Wasser- und Abwasserbeiträge, die von der Stadt vom Flughafen verlangt wurden, nicht endgültig entschieden.

Bisher hat die Stadt zwar bereits zweimal vor Gericht Recht bekommen. Die Flughafengesellschaft (FSG) hat jedoch noch eine letzte Chance. Sie könnte eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht anstrengen. Bisher ist dieses Rechtsmittel nicht vorgesehen. Deshalb müsste der Flughafen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.

Die Zeit dafür drängt. Bis zum Ende des Monats müsste die FSG zu Potte kommen. Noch ist aber nicht klar, ob die Geschäftsführung diesen letzten Weg geht. Rechtsprofessor Hans-Jörg Birk, der den Flughafen vor Gericht vertritt, will sich in dieser Woche darüber mit den FSG-Geschäftsführern Georg Fundel und Walter Schoefer beraten. Dabei wird es darum gehen, ob das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim angefochten wird.

Dieses war wie bereits das Urteil in der Vorinstanz recht eindeutig zugunsten von Filderstadt ausgefallen. In der Urteilsbegründung machen die Richter des VGH deutlich, dass sie den Argumenten des Flughafens nicht folgen können. Wie berichtet hatte die FSG, als einer von drei betroffenen Betreibern des Luftfrachtzentrums, den Rechtsstreit angestrengt. Sie wehrt sich gegen Wasser- und Abwasserbeiträge, die von der Stadt für das Frachtzentrum erhoben wurden. Letztendlich sind es 3,26 Millionen Euro, um die gestritten wird.

Der Flughafen vertrat im Verfahren die Ansicht, dass seine Schuld bereits beglichen sei. Schließlich hätten die amerikanischen Streitkräfte, die früher das fragliche Gelände nutzten, schon für die Erschließung durch Wasserleitungen und Kanäle bezahlt. Hinzu komme, dass heute deutlich weniger Abwasser ins städtische Kanalnetz fließe als zu den Zeiten, in denen sich auf dem Gelände Mannschaftsunterkünfte der Soldaten befanden.

Darauf komme es aber nicht an, hielt die Stadt dagegen. Für die tatsächliche Nutzung würden Gebühren und keine Beiträge erhoben. Im vorliegenden Fall habe der Flughafen einen Nutzungsvorteil erlangt. Aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses für das Frachtzentrum habe er wesentlich größere Gebäude erstellen können als es sie früher dort gab.

Dieser Auffassung sind die Richter des VGH vollkommen gefolgt. Es komme allein auf …mehr:

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