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Die Qualitätssicherung der Probenahme – oftmals unterschätzt

1 Allgemein
Die Abwasserprobenahme für den Betrieb von Kläranlagen
wird in den Eigen- oder Selbstüberwachungsverordnungen
der Bundesländer oder in den wasserrechtlichen Einleitungsbescheiden
geregelt. Die Festlegungen beschränken sich
allerdings meist auf den Zeitraum (zum Beispiel 2-h-Mischprobe)
und die Häufigkeit der Probenahme. Was aber fehlt,
sind Ausführungen zum Beispiel über die genaue Probenahmestelle
sowie Regeln zur Kontrolle der Funktionalität
der Probenahmegeräte.
Als großen Fortschritt ist deshalb das Arbeitsblatt DWAA
704 „Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“ anzusehen,
da hier auch die Funktionsprüfung bei der Probenahme
(Abbildung 1) angesprochen wird. Die folgenden
Ausführungen geben einige Anregungen, auf was dabeibesonders zu achten ist

2 Mischproben
Es steht außer Frage, dass eine genaue Beurteilung und
Aussagekraft über die Leistung einer Anlage nur möglich
ist, wenn Abwasserproben über einen repräsentativen Zeitraum
gezogen werden. Um zum Beispiel Belastungsganglinien
zu erhalten, sind 12 × 2-h-Mischproben erforderlich.
Auf diese Weise ist ein zeitlicher Verlauf der Belastung erkennbar
(Abbildung 2). Eine volumenproportionale Probenahme
ist Voraussetzung dafür. Dabei muss die Durchflussmessung
auf den Probenahmezeitraum (0 bis 24 Uhr oder
Arbeitstag, zum Beispiel 7 bis 7 Uhr) abgestimmt sein, da
sonst die Frachtberechnung nicht korrekt ist.

3 Probenahme von Rohabwasser
Die Probenahme im Ablauf von Kläranlagen ist kein schwieriges
Problem, da hier nur eine feststofffreie Probe …mehr unter:

http://www.kan.at/upload/medialibrary/KA-Betriebs-Info4-2009.pdf

Autor
Stefan Helmenstein
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