GHS ist die Abkürzung für „Global Harmonisiertes System“. Es handelt sich dabei um ein einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die Einführung dieser weltweit angepassten Einstufung und Kennzeichnung bringt für die Industrie, für den Arbeitsschutz sowie auch für die Verbraucher auf den Abwasseranlagen eine Reihe von Veränderungen mit sich. Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging), mitunter auch als GHS-Verordnung bezeichnet , ist nicht ganz neu, denn sie wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat am 16. Dezember 2008 verabschiedet und im Amtsblatt der Europäischen Union am 31. Dezember 2008, Nr. L 353, veröffentlicht. Sie ist seit dem 20. Januar 2009 in Kraft. Die Verordnung stellt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar geltendes Recht dar. Eine Umsetzung durch nationale Rechtsvorschriften ist nicht erforderlich.
Die Verordnung legt fest
– welche Einstufung-, Verpackungs- und Kennzeichnungs- pflichten Lieferanten vor dem Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen zu erfüllen haben
– nach welchen Kriterien Stoffe und Gemische einzustufen sind,
– wie Stoffe und Gemische, die die Kriterien der Einstufung erfüllen, zu verpacken und zu kennzeichnen sind und
– für welche Gemische gesonderte Kennzeichnungen vorgesehen sind.
Auffälligstes Merkmal der Verordnung sind …mehr:
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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2011
Autoren:
Umweltbundesämter in Dessau-Roßlau und Wien:
www.umweltbundesamt.de/chemikalien/ghs.htm
www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/chemikalien/ clp_kennzeichnung/ghs_clp
Berufsgenossenschaft Chemie: www.bgchemie.de/GHS