Von dem FDP-Abgeordneten im Deutschen Bundestag wurde die Bundesregierung gefragt, welche Position sie „hinsichtlich der derzeit bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen in der Entsorgungswirtschaft“ einnehme. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesfinanzminister Karl Diller (SPD) antwortete darauf am 18. Oktober 2007 (Bundestags-Drucksache 16/6744, Seite 12):
„Leistungen der Abfall- und der Abwasserentsorgung, die durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts gegenüber dem Bürger erbracht werden, werden als nicht steuerpflichtige hoheitliche Tätigkeit behandelt. Betriebe der privaten Entsorgungswirtschaft, die entsprechende Leistungen im Auftrag der öffentlichen Hand ausführen, werden nicht unmittelbar gegenüber dem Bürger tätig; ihre Leistungen unterliegen als nicht hoheitliche Tätigkeiten der Ertrag- und Umsatzsteuerpflicht. Angesichts dieser nicht vergleichbaren Leistungsbeziehungen sieht die Bundesregierung keine Ungleichbehandlung innerhalb der Entsorgungswirtschaft.“
Auf eine weitere Frage hin verneinte Diller die Zulässigkeit eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Leistungen der Abwasserentsorgung; eine Ermäßigung sei EU-rechtlich nicht zulässig.
http://dip.bundestag.de/btd/16/067/1606744.pdf