Samstag, November 9, 2024
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Beschäftigte durch Auswahl geeigneter Arbeitsmittel schützen – BAuA-Bericht:

Dresden – Gute Arbeit braucht die richtigen Arbeitsmittel. Der Preis allein sollte dabei nicht entscheidend sein. Denn wenn das Arbeitsmittel nicht zur Betätigung passt, kann das teuer werden. Auch die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ist gefährdet. Nur auf den Preis zu gucken lohnt sich deshalb nicht, egal worum es sich handelt, ob Hammer oder Hebebühne. Mit dem Bericht „Auswahl von Arbeitsmitteln – Stand der Technik zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung“ gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) betrieblichen Einkäufern und Beschaffern eine Handlungshilfe für die richtige Entscheidung an die Hand.

Erfahrungen zeigen, dass sich der Aufwand bei der Auswahl von Arbeitsmitteln lohnt. Korrekturen einer einmal getroffenen Entscheidung sind später meist nur noch teuer oder mit geringerer Wirkung zu erkaufen. Somit gefährdet eine falsche Auswahl nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Qualität der Produkte und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens leiden. Nach der Betriebssicherheitsverordnung ist in erster Linie der Arbeitgeber in der Pflicht, den Arbeitsplatz sicher zu gestalten. Der BAuA-Bericht soll helfen, bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln alle relevanten Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen, die seltener große Investitionen tätigen, ist es schwierig nach den richtigen Kriterien auszuwählen.

Wo und wie soll das Arbeitsmittel verwendet werden? Und wer soll am Gerät arbeiten? Solche Fragen helfen bei der Beurteilung der Situation und geben wichtige Hinweise darauf, welches Arbeitsmittel das richtige ist. Damit die Auswahl getroffen werden kann, ist es für diesen Prozess aber beispielsweise ebenso wichtig, dass die Bedienungsanleitung schon vor der Beschaffung des Produktes vorliegt. Wichtig sind außerdem weitere Überlegungen, auch bei der Vorbereitung der Arbeit. Beispielsweise kann für einige Tätigkeiten eine Schutzausrüstung erforderlich sein. Viele Geräte müssen zudem regelmäßig gewartet werden, damit sie gefahrlos betrieben werden können. Der BAuA-Bericht „Auswahl von Arbeitsmitteln“ enthält einen Katalog von Fragen, die bei der Beschaffung von Arbeitsutensilien geklärt werden sollten. Dabei beleuchtet der Bericht sowohl die Auswahl von Arbeitsmitteln bei der Beschaffung als auch bei der Arbeitsvorbereitung.

„Auswahl von Arbeitsmitteln – Stand der Technik zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung“; Christof Barth; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012; 54 Seiten. Der Bericht steht als PDF unter http://www.baua.de/publikationen auf der BAuA-Homepage.