StartFachwissenRecht und GesetzeAuch Imbissbetriebe brauchen einen Fettabscheider

Auch Imbissbetriebe brauchen einen Fettabscheider

Zitat aus dem Urteil:

In dem genannten Imbissbetrieb fallen Fette und Öle (z.B. Speisefette und tierische Fette) an und gelangen in das Küchenabwasser. Dies zeigt bereits die im Internet veröffentlichte Speisekarte, die überwiegend frittierte Fischgerichte umfasst. Hieraus ist auch zu ersehen, dass die haushaltsübliche Menge von mit dem Abwasser aus dem Imbissbetrieb abgeschwemmten Fetten im Falle des klägerischen Grundstücks bei weitem überschritten ist. Der Kläger kann sich demgegenüber auch ersichtlich nicht auf einen Vergleich mit einem großen Mehrfamilienhaus berufen, bei dem der Einbau eines Fettabscheiders nicht erforderlich sei. Denn in einem Mehrfamilienhaus werden wegen der Heterogenität des Wasserverbrauchs (z.B. Duschen, Waschmaschine etc) ersichtlich Fette nicht in einer derartigen Konzentration in die öffentliche Entwässerungsanlage mit abgeschwemmt, wie bei dem auf dem Grundstück des Klägers betriebenen Fischimbiss. So zeigt auch die vom Kläger in der mündlichen Verhandlung vorgelegte Wasserrechnung …mehr:

VG Ansbach • Urteil vom 26. März 2013 • Az. AN 1 K 11.01972

Quelle: http://openjur.de/u/618766.html