Nicht nur mit der Ableitung von Abwasser in einen öffentlichen Kanal, sondern auch mit der Ableitung in jeglichen Teil der öffentlichen Abwasseranlage wird diese Anlage benutzt. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor. Für die Benutzung der Anlage, die auch erfolgt, wenn Abwasser in einen offenen Graben geleitet wird, kann eine Gebühr verlangt werden.
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Ableiten in städtischen Wassergraben ist gebührenpflichtige Benutzung
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