Freitag, Oktober 11, 2024
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Wie wird sich die REACH-Verordnung zu Chrom VI auf die CSB-Analyse auswirken?

Informationen von Hach Lange
Chrom VI (Cr VI), eine der wichtigsten Reagenzien bei der CSB-Analyse, wird im Anhang XIV der REACH-Verordnung der Europäischen Union als „Substance of Very High Concern“ (besonders besorgniserregender Stoff) geführt.

Dies bedeutet aber nicht, dass Chrom VI-CSB vollständig verboten wird.
Für Sie als Benutzer wird es keine Änderung geben. Die Verwendung von Chrom VI wird für Forschungs- und Entwicklungszwecke weiterhin erlaubt sein. Laut der European Chemical Agency (ECHA) gehört dazu auch die Wasserüberwachung mit Küvettentests.

Jedoch müssen die Hersteller von CSB Tests ab September 2017 für den Verkauf dieser Tests die Genehmigung (Autorisierung) der EU besitzen.

HACH LANGE hat den langwierigen Genehmigungsprozess begonnen. Dieser Prozess wird auch in 2015 fortgesetzt und sollte planmäßig und rechtzeitig vor September 2017 abgeschlossen sein. Vorrangiges Ziel ist dabei die Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Versorgung unserer Kunden mit diesem wichtigen Kontrollparameter.

Wir werden Sie über aktuelle Entwicklungen zu diesem Thema auch weiterhin informieren, vor allem wenn die Fristen näherrücken.

Lesen Sie weiter, um mehr über diesen wichtigen Summenparameter zu erfahren!

http://www.hach-lange.de/view/content/parameter-3