Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einem Urteil vom 26.1.2009 klargestellt, dass bei der Ermittlung des Wertes Nges. auch die Nachkommastellen zu berücksichtigen sind.
Der Kläger hatte die Frage aufgeworfen, ob im Sinn des Abwasserabgabengesetzes eine Addition der Einzelbestimmungen aus Nitratstickstoff, Nitritstickstoff und Ammomiumstickstoff oder ob bei der Summenbildung die Regeln für Addition von Zahlen mit bestimmter Anzahl signifikanter Stellen gilt.
Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar
Mehr unter:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2009/9_A_1899_07beschluss20090126.html