Aus Sicht des Hauptausschusses „Recht“, der sich mit der Rechtsentwicklung auf Landes-, Bundes- und Europaebene befasst, war das Jahr 2006 ereignisreich. Eine Weichenstellung für den Bereich des Umweltrechts hat mit der Föderalismusreform stattgefunden. Der Weg für ein einheitliches und umfassendes Umweltgesetzbuch des Bundes ist damit frei geworden. An der sich anschließenden Debatte über die Gestaltung dieses umfangreichen Vorhabens beteiligt sich der DWA-Hauptausschuss „Recht“ intensiv. Zu diesem Zweck ist eine neue Ad-hoc-Arbeitsgruppe RE-00.2 „UGB“ zusammengetreten, die diesen Rechtssetzungsprozess, u. a. auf Grundlage des DWA-Politikmemorandums, begleitet. Die breite Zustimmung für eine Novellierung des Rechts der Abwasserabgabe, die auf dem DWA-Workshop „25 Jahre Abwasserabgabe in der Praxis“ Ende 2005 zu erkennen war, hat der HA RE zum Anlass genommen, die gewonnenen Erfahrungen praktisch umzusetzen. Im Frühjahr 2006 hat sich die Ad-hoc-Arbeitsgruppe RE-00.1 „Abwasserabgabe“ konstituiert um ein Positionspapier zu erarbeiten, das dem Reformbedarf unter Beachtung der Lenkungswirkung des Abwasserabgabenrechts Rechnung trägt. Durch die letzte Satzungsänderung waren auch geringfügige Änderungen des DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des ATV-DVWKRegelwerkes“ notwendig, die in der Oktoberausgabe der KA dargestellt wurden. Die überarbeitete Fassung wird voraussichtlich Anfang 2007 in Kraft treten.
Im Mai 2006 haben in Kassel unter der Leitung des HA RE die ersten „DWA-Rechtstage“ stattgefunden. Bei der Tagung für interessierte Fachleute waren neben den aktuellen Entwicklungen aus dem Bereich Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Bodenschutzrecht auch die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie sowie die Umwelthaftungsrichtlinie mit ihren Inhalten und Umsetzungsfragen Thema. Es gab an abendlichen Thementischen Gelegenheit zu intensiven Diskussionen.
Ein weiterer Punkt der Arbeit des Hauptausschusses war die Befassung mit dem neuen Umwelt-Rechtsbehelfegesetz. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG und ist Bestandteil des Regelungsbereichs des sog. „Aarhus-Übereinkommen“. Als wesentliche Neuerung enthält das Gesetz die erweiterte Einführung einer Verbandsklage für anerkannte inländische und ausländische Vereinigungen.
