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Die vergaberechtliche Angebotswertung im Falle des Fehlens einer unwesentlichen Preisposition gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. c VOB/A und deren bauvertragsrechtliche Auswirkungen

Zusammenfassung

Von der VOB/A 2009 wird neuerdings die Möglichkeit eröffnet, ein Angebot trotz des Fehlens eines Preises unter bestimmten tatbestandlichen Voraussetzungen ausnahmsweise zu werten. Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Neuregelung werden nicht näher beschrieben, auch nicht in den Materialien des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen. Eine abschließende Klärung des Inhalts muss daher der Rechtsprechung überlassen bleiben. Mit diesem Beitrag werden daher zunächst einige Anhaltspunkte für die Praxis gegeben, wie diese Neuregelung mit ihren tatbestandlichen Voraussetzungen möglichst rechtssicher gehandhabt werden kann, bis eine solche abschließende Klärung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen erfolgt sein wird. Nachfolgend werden dann die mindestens ebenso praxisrelevanten Auswirkungen dieser Neuregelung auf die spätere Bauvertragsabwicklung ausgeleuchtet.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 3 -2013 ab Seite 216  

Autor
Rechtsanwalt Eckhard Brieskorn
Emschergenossenschaft/Lippeverband
Geschäftsbereich Unternehmensstrategie
Abteilung Recht/Versicherungen
Kronprinzenstraße 24
45128 Essen