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Umsetzung der Anforderungen zur Selbstüberwachung von Misch- und Niederschlagswasserbehandlungsanlagen nach § 3 SüwVO NRW

9. Oktober Ganztägig

Handlungsempfehlung für Betreiber und Aufsichtsbehörden

Beschreibung
Umsetzung der Anforderungen zur Selbstüberwachung von Misch- und Niederschlagswasserbehandlungsanlagen nach § 3 SüwVO NRW

Bereits seit 1995 sind Kanalnetzbetreiber aufgrund des jeweiligen § 3 SüwVO Abw verpflichtet, kontinuierlich Messdaten aufzuzeigen, auszuwerten und zu dokumentieren, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Regenbecken bei der Misch- und Niederschlagswasserbeseitigung sicherzustellen und nachweisen zu können.