27. November Ganztägig
Grundlage – Geltungsbereich – Überwachungsumfang
Beschreibung
Die praktische Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw Teil 1) in Kommunen
Mit der Selbstüberwachungsverordnung SüwVO Abw sind in NRW die Richtlinien für die Überprüfung öffentlicher und privater Kanalnetze festgelegt. Vor allem sind die Art und der Umfang von Überwachungsmaßnahmen und Wiederholungsprüfungen geregelt. Betroffen sind kommunale Kanalnetze ebenso wie private, die größer als drei Hektar sind. Kommunen unterhalten eigene Kanalnetze, an die auch Private angeschlossen sind, und müssen die Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, Teil 1 beachten.