In seiner Stellungnahme zur Novellierung des Stromsteuergesetzes (StromStG) hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gefordert, dass bezüglich § 2 Nr. 2 a StromStG eine Klarstellung zu erfolgen hat. Die geforderte Änderung wäre für die Abwasserentsorger hinsichtlich der Befreiung von der Stromsteuer von großer Bedeutung.
Quelle: www.dwa.de
