Artikel aus der Filder-Zeitung
Der Ausgang eines Rechtsstreits mit dem Flughafen erbringt 3,26 Millionen Euro für Filderstadt
Von Otto-H. Häusser
Seit gestern ist die Sache, die jahrelang strittig war, entschieden: Der Flughafen zieht im Streit mit Filderstadt um Wasser- und Abwasserbeiträge den Kürzeren. Nachdem das Verwaltungsgericht bereits vor drei Jahren entschieden hatte, dass die Stadt die Beiträge für das Luftfrachtzentrum zu Recht erhoben hat, wurde dieses Urteil nun vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Die Berufung des Flughafens wurde damit abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen.
Der Betrag, der von Filderstadt für den Anschluss des Frachtzentrums an das Wasserleitungs- und Kanalnetz verlangt wurde, belief sich auf 3,26 Millionen Euro. Neben dem Flughafen wurden auch zwei andere Betreiber des Frachtzentrums belangt. Stellvertretend für alle Schuldner hatte der Flughafen gegen die Bescheide prozessiert.
Das Verfahren wurde auf einen Teil der Schulden beschränkt. Der Streitwert belief sich auf 124 000 Euro, damit die Prozesskosten möglichst gering ausfallen sollten. Der Flughafen machte im Verfahren geltend, dass die Erschließungsbeiträge bereits von den amerikanischen Streitkräften erbracht worden seien. Diese hatten das Gelände vor dem Bau des Frachtzentrums genutzt.
Im Vergleich zu damals habe der Flughafen nun keinen Nutzungsvorteil, so die Argumentation. Tatsächlich falle beispielsweise auf dem Gelände heute weniger Abwasser an als zu Zeiten, in denen sich dort Wohnungen von Soldaten befanden. Letztlich habe die Stadt deshalb auch keine erhöhten Kosten – sprich: Das Kanalnetz und die Kläranlage müssten wegen des Luftfrachtzentrums nicht erweitert werden. Dem hielt die Stadt entgegen, dass es gar nicht auf die tatsächliche Nutzung ankomme. Dafür würden Gebühren und keine Beiträge erhoben, argumentierte sie. Aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses für das Frachtzentrum gebe es auf jeden Fall einen Nutzungsvorteil. Schließlich habe man nun weitaus größere Gebäude erstellen können als zu früheren Zeiten.
Dieser Argumentation der Stadt sind nicht nur die Richter der ersten, sondern offenbar auch die der zweiten Instanz gefolgt. Der Tenor der beiden Urteile weist die Klage des Flughafens ab. Eine Begründung des Berufungsurteils liegt allerdings noch nicht vor.
Der Filderstädter Rechtsreferent …mehr:
