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Unfälle und Erkrankungen bei Beschäftigten weiter verringern Rahmenvereinbarung unterzeichnet

Arbeits- und Sozialministerium und Umweltministerium wollen Arbeitsschutz und Sicherheit in Betrieben stärken

Das Ministerium für Arbeit und Soziales und das Umweltministerium wollen den Arbeitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten in Betrieben stärken. Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz und Umweltministerin Tanja Gönner unterzeichneten heute (30. Juli 2009) in Stuttgart eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Arbeitsschutzbehörden bei den Landratsämtern und Regierungspräsidien sollen auf dieser Grundlage mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung – den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – künftig noch enger zusammenarbeiten. Die Vereinbarung ist wesentlicher Baustein der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.

„Eine noch weiter verbesserte Zusammenarbeit von Behörden und gesetzlicher Unfallversicherung erhöht die Schlagkraft auf den Gebieten der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes“, erklärten Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz und Umweltministerin Tanja Gönner. „Arbeiten muss unfallfrei möglich sein. Arbeit soll nicht krank machen.“ Die Rahmenvereinbarung schaffe die Grundlage, den Arbeitsschutz in Baden-Württemberg zum Vorteil der Beschäftigten wie auch der Unternehmen weiter zu verbessern. Der Schwerpunkt liege dabei in der Prävention. „Den Betrieben kommt eine Schlüsselrolle zu, in dem Arbeitsabläufe und Produktionsprozesse auch nach den Kriterien für Sicherheit und Unfallverhütung geplant und ausgestaltet werden“, so Dr. Monika Stolz und Tanja Gönner. „Die Behörden und die gesetzliche Unfallversicherung sind erfahrene Partner, die künftig in noch engerer Abstimmung Betrieben mit Rat und Tat zur Seite stehen.“ Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der DGUV, Dr. Walter Eichendorf, erklärte: „Leistungsfähige Mitarbeiter sind der wichtigste Standortfaktor überhaupt. Als gesetzliche Unfallversicherung ist daher unser Ziel, Unfälle und Erkrankungen bei der Arbeit zu vermeiden.“ Thomas Köhler, Landesdirektor der Unfallversicherung für Baden-Württemberg, sagte: „Die Betriebe haben Anspruch auf eine konzentrierte und wirksame Beratung in Fragen der Prävention. Die Rahmenvereinbarung gibt uns mehr Möglichkeiten, diesen Anspruch zu erfüllen.“

Die Überwachung und Beratung der Unternehmen in Fragen des Arbeitsschutzes stützt sich in Deutschland auf zwei Säulen: Den Arbeitsschutzbehörden der Länder und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA), deren Träger der Bund, die Länder und die gesetzliche Unfallversicherung sind, soll die Zusammenarbeit zwischen diesen Institutionen optimieren. Die Rahmenvereinbarung sieht daher Maßnahmen vor, mit denen sich Unfallversicherung und Arbeitsschutzbehörden bei der Überwachung und Beratung von Unternehmen noch besser abstimmen.

Inhaltsgleiche Vereinbarungen werden in allen Bundesländern abgeschlossen. Damit wird in wenigen Wochen erstmals ein bundesweit einheitliches Netz von Vereinbarungen wirksam, auf dessen Basis Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Bundesländer die Ziele der GDA erreichen wollen.

Quelle: Umweltministerium und Sozialministerium Baden-Württemberg