Hersteller sollten nicht mehr mit Klimaneutralität werben
Bern/Wien/Bonn – Mehrwegbecher-Systeme sind Einweg-Lösungen ökologisch deutlich überlegen. Kompostierbare Einwegbecher aus nachwachsenden Rohstoffen schneiden nicht besser ab als herkömmliche Einwegbecher. Das zeigt eine von den Umweltministerien Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in Auftrag gegebene vergleichende Ökobilanz für die Fußball-Europameisterschaft 2008. Auch unter ungünstigsten Annahmen sei ein Mehrweg-System jeder Einweg-Lösung ökologisch deutlich überlegen: „Selbst das beste Einwegszenario führt zu einer doppelt so hohen Umweltbelastung wie das ungünstigste Mehrweg-System. Wenn also ein Mehrweg-System gewählt wird, ist diese Lösung mit Sicherheit die ökologisch beste“, heißt es in der Studie. Die Untersuchungen würden zudem belegen, dass kompostierbare Einwegbecher aus nachwachsenden Rohstoffen ökologisch nicht besser abschneiden als herkömmliche Einwegbecher aus PET. Die Ökobilanz biete belastbare Ergebnisse für eine generelle Bewertung von biologisch-abbaubaren Verpackungen (BAW). Demnach sollten Hersteller und Interessenvertreter von Bioplastik nicht mehr damit werben, dass BAW-Verpackungen klimaneutral seien.
„Ich halte wenig von der Einschätzung, dass durch die Verwendung von biologisch abbaubaren Kunststoffverpackungen kein Treibhauseffekt entstehe und diese Verpackungen CO²-neutral seien. Um die tatsächliche Umweltbelastung einer Verpackung festzustellen, müssen alle relevanten Umweltauswirkungen entlang des gesamten Lebensweges vom Abbau der Rohstoffe – inklusive Hilfsstoffe und Energieträger, über die Transportwege bis hin zur Entsorgung betrachtet werden. Es dürfen also nicht nur einzelne Emissionen wie Kohlendioxid für einzelne Abschnitte des Lebensweges berechnet werden“, so Studienautor Christian Pladerer vom Österreichischen Ökologie Institut www.ecology.at im Interview mit dem Onlinemagazin NeueNachricht www.ne-na.de.
Die rohstoff- und energieintensive industrielle Agrarwirtschaft und Verpackungsherstellung sowie die von den BAW-Herstellern empfohlene Kompostierung seien Aktivitäten, die umweltschädliche Emissionen verursachen. „Aus meiner Sicht sind somit BAW-Verpackungen keinesfalls CO²-neutral. Die Diskussion über die Vor- und Nachteile einzelner Einwegverpackungen darf nicht auf dem Rücken von gut funktionierenden Mehrwegsystemen ausgeführt werden“, fordert Pladerer. Die Möglichkeit der Kompostierung bringe keine Umweltvorteile und sei in der Praxis nur schwer umsetzbar. „Die privaten und kommunalen Kompostwerke in Österreich, in Deutschland und in der Schweiz, die Kompost mit hoher Qualität herstellen, sind wenig begeistert von der Diskussion über ‚kompostierbare‘ Kunststoffe. Ziel der Kompostierung ist der möglichst rasche und verlustarme Abbau der organischen Ursprungssubstanzen und gleichzeitig der Aufbau stabiler, pflanzenverträglicher Humussubstanzen. Dass ein Werkstoff biologisch abbaubar ist, bedeutet noch lange nicht, dass diese Umwandlung in einem Rotteprozess der technischen Kompostierung tatsächlich im gewünschten Ausmaß erfolgt“, erläutert Pladerer.
Es fehle an der Glaubwürdigkeit, dass biologisch abbaubare Kunststoffe auch kompostierfähig seien. „Zudem werden BAW-Verpackungen wie herkömmliche Kunststoffverpackungen von automatischen und mechanischen Sortierschritten erkannt und als Fremdstoff aussortiert. Dies gilt nicht nur für die Kompostierung, sondern auch für Biogasanlagen“, weiß Pladerer. Da bleibe nur die Müllverbrennungsanlage als einzige derzeit praktikable Entsorgungsschiene übrig. Aus ökologischer Sicht sei es daher nicht nachvollziehbar, dass die deutsche Bundesregierung über die Novelle der Verpackungsverordnung plant, biologisch abbaubare Verpackungen von Entsorgungspflichten und damit von den Kosten zu befreien.
Die Werbebehauptung der Bioplastik-Industrie hält der Bonner Wirtschaftsanwalt Markus Mingers www.justus-online.de sogar für irreführend. „Es entsteht bei den Kunden der Eindruck, dass durch die Verwendung von biologisch-abbaubaren Verpackungen kein Treibhauseffekt entsteht und daher die Hersteller Angebote haben, mit denen kein Mitbewerber mithalten könne. Diese Werbung ist nach Art und Umfang geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber spürbar zu verfälschen. Daher wären Mitbewerber befugt, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen die Hersteller von Bioplastik geltend zu machen“, resümiert Mingers.
Pressemitteilung von:
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