StartNützlichesAllgemeine Meldungen und BerichteStraßenbaulastträger müssen in die Abwassergebührensatzung aufgenommen werden

Straßenbaulastträger müssen in die Abwassergebührensatzung aufgenommen werden

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen empfiehlt den Kommunen, in die Abwassergebührensatzungen für die Niederschlagswassergebühr nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch zusätzlich die Straßenbaulastträger als Gebührenschuldner aufzunehmen. Der Städte- und Gemeindebund bezieht sich bei dieser Empfehlung auf ein Urteil es Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes aus dem September des letzten Jahres (Az.: 1 A 43 und 44/07). Urteile der Verwaltungsgerichte NRW zu dem Themenfeld liegen laut dem StGB nicht vor.

Den ganzen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des EUWID Wasser und Abwasser.)
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