Das Bundeskabinett hat am 11. März 2009 Entwürfe für vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB).
Das derzeit noch geltende Wasserhaushaltsgesetz und das bisherige Bundesnaturschutzgesetz enthalten Rahmenvorschriften, die von den Bundesländern auszufüllen sind. Als Ergebnis der Föderalismusreform dürften die Bundesländer ohne die Neuregelungen ab Januar 2010 von den Rahmenvorgaben des Bundes abweichen. Die Folge könnte sein, dass 16 völlig unterschiedliche Landesgesetze im Wasser- und Naturschutzrecht entstehen. Hiergegen wenden sich sowohl Wirtschafts- als auch Umweltverbände. Sie haben den Bund aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode neue Vorschriften im Wasser- und Naturschutzrecht zu erlassen. Die Gesetzesentwürfe stehen im Internet zum Download bereit:
www.bmu.de/umweltgesetzbuch
www.bmu.de/gesetze_verordnungen/bmu-downloads/doc/43412.php
Quelle: http://www.dwa.de/