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Ringversuche zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen

Handlungsempfehlung zur Qualitätsgesicherten Eigenkontrolle zur Unterstützung der amtlichen Überwachung auf kommunalen Kläranlagen 

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat in den o.g. Handlungsempfehlungen ein System vorgestellt, dessen Anwendung es den Betreibern von Kläranlagen ermöglicht, die Eigenkontrolle ihrer Anlage so aufzuwerten, dass die amtliche Überwachung auf ein Mindestmaß reduziert werden kann.
Dafür ist eine Qualitätssicherung der Eigenkontrollanalytik nach ATV A704 notwendig, die im Rahmen einer Begehung von unabhängigen Dritten überprüft wird. Zusätzlich ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den diesbezüglichen Ringversuchen der AQS Baden-Württemberg am ISWA zu erbringen.
Nähere Einzelheiten können der Handlungsempfehlung entnommen werden, die beim Umweltministerium Baden-Württemberg erhältlich ist.
http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/1538/

Ringversuch

Die AQS Baden-Württemberg am ISWA führt einmal im Jahr einen Ringversuch zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen durch. Folgende Parameter sind dabei zu bestimmen:

  • CSB

  • Gesamt-Stickstoff

  • Nitrat-Stickstoff

  • Ammonium-Stickstoff

  • Gesamt-Phosphor

  • TOC (optional)

Die Analysen sind in der Regel mit Betriebsmethoden durchzuführen.

Aus- und Bewertung

Die Aus- und Bewertung dieser Ringversuche richtet sich nach den Vorgaben der DIN 38402 – A45 und des LAWA- Merkblatts A-3 („Ringversuche zur externen Qualitätsprüfung von Laboratorien“ aus LAWA: AQS-Merkblätter zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung, Erich Schmidt Verlag).
Die Festlegung des Vorgabewertes erfolgt in der Regel auf der Basis des robusten Mittelwerts der Messergebnisse aller Teilnehmer. Der Ringversuchsleiter kann im Einzelfall die Vorgabewerte auch aus den Einwaagen der aufgestockten Proben berechnen. Dazu muss der Gehalt des Analyten in der verwendeten Matrix mit hoher Genauigkeit bekannt sein. Dieser Wert kann analog zum Verfahren der Standardaddition aus den Ergebnissen der Laboratorien und den Einwaagen ermittelt werden. Die für die Berechnung der ZU-Scores notwendige Standardabweichung ergibt sich ebenfalls aus den Messergebnissen der teilnehmenden Laboratorien. Wann immer möglich wird die in DIN 38402 – A45 beschriebene Varianzfunktion bei der Festsetzung der Zielstandardabweichung herangezogen.