Die Bundesregierung bereitet derzeit vier Rechtsverordnungen auf Grundlage von § 23 Wasserhaushaltsgesetz vor. Dies sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser am 23. März 2010 in ihrer Antwort auf die Frage einer Bundestagsabgeordneten (Bundestags-Drucksache 17/1248, Fragen 111/112). Im Einzelnen sind vorgesehen: Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers (soll möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2010 verabschiedet werden), Rechtsverordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (in Vorbereitung in einem Bund-Länder-Arbeitskreis, mit der Verabschiedung ist im dritten Quartal 2010 zu rechnen), Rechtsverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (derzeit laufen die Schlussberatungen für den Referentenentwurf, Verabschiedung bis Ende 2010), Rechtsverordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (geplante Verabschiedung im Jahr 2011).
Mit der letztgenannten Richtlinie sollen schon existierende Regelungen in der Abwasserverordnung aufgrund des § 7a WHG a. F. überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Besonderer Wert wird dabei auf die Beachtung medienübergreifender Auswirkungen gelegt. In die Regelung sollen auch Anforderungen zur Anlagenüberwachung integriert werden. An zwei Beispielen (Metallverarbeitung, Papiererzeugung) werden Vorschläge für die entsprechenden Regelungen erarbeitet.
