Am 1. März 2010 trat ein neues Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes in Kraft. Dieses löst das bisherige WHG ab, das seit dem 1. März 1960 galt und mehrfach novelliert wurde. Wesentliche Neuerung: Viele Sachverhalte, deren Regelung bisher den Ländern vorbehalten war, können nun bundeseinheitlich gestaltet werden. Dies bringt Vorteile für alle Akteure in der Wasserwirtschaft, erleichtert die Umsetzung europäischen Rechts in Deutschland und trägt zur Schaffung bundeseinheitlicher Standards im Umweltschutz bei.
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