32 Prozent des Abwassers, das im Klärwerk am Düsterbach ankommt, stammt von zwei Großeinleitern. Sie sollen in Zukunft stärker zur Kasse gebeten werden, für die kleinen Gebührenzahler wird’s billiger.
Die Gebührenzahler in Neuenkirchen werden ungerecht behandelt. Zu dieser Einschätzung kommt das Oberverwaltungsgericht Münster – und bestätigt damit die Einschätzung von UWG-Ratsherr August Möllering. Der hatte vor über zehn Jahren gegen seinen Abwasser-Gebührenbescheid geklagt. Seine Begründung: Die Firmen Hecking-Deotexis und Naarmann werden als Großeinleiter ins Kanalnetz genauso behandelt wie jeder kleine Gebührenzahler auch. „Das ist ungerecht“ – meint auch das Gericht. Jetzt muss die Verwaltung eine neue Gebührensatzung aufstellen.
Wer die Klospülung zieht, schickt sein Abwasser durch das Kanalnetz ins Klärwerk am Düsterbach. Dafür zahlt er Gebühren, sein Abwasser wird gereinigt. Soweit alles normal. Die großen Firmen Hecking-Deotexis und Naarmann nutzen Kanal und Klärwerk genauso, ihr Anteil macht 32 Prozent aus. Der Unterschied: Ihr Industrieabwasser ist viel stärker und vor allem anders verschmutzt als das Klowasser eines Privathaushaltes. Deshalb gibt es im Klärwerk für jeden dieser „Großeinleiter“ ein Vorklärbecken; hier werden die Industrieabwässer vorbehandelt, bevor sie ins „normale“ Klärbecken kommen, wo die Klospülung des Privathaushalts direkt landet. Klärtechnisch ist das in Ordnung; aber für diesen höheren Aufwand zahlen die beiden Großeinleiter im Wesentlichen das gleiche wie die Privathaushalte. „Das ist ungerecht“, meinte das Gericht.
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