StartNützlichesAllgemeine Meldungen und BerichteHepatitis-B-Infektion keine Berufskrankheit

Hepatitis-B-Infektion keine Berufskrankheit

Die Infektion eines Klärfacharbeiters mit Hepatitis B kann nach einem Urteil des Landessozialgerichts Saarbrücken vom 4. Juli 2007 (Az. L 2 U 137/05) ohne Nachweis eines konkreten Infektionsereignisses nicht als Berufskrankheit anerkannt werden. Klärfacharbeiter seien bei ihrer Tätigkeit einer Infektionsgefahr hinsichtlich Hepatitis B nicht in ähnlichem Maß besonders ausgesetzt wie die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium Tätigen, so das Gericht in den Leitsätzen des Urteils. Hepatitis-B-Viren würden bei der Darmpassage so verändert, dass sie nicht mehr infektionstüchtig seien, und sie könnten auch nicht im Abwasser überleben. Ebenso sei eine Anreicherung von Heptatitis-B-Viren im Klärschlamm nicht bekannt. Nach diesem Urteil besteht für Kanal- und Klärwerksarbeiter kein besonders erhöhtes Risiko einer Infektion durch Hepatitis-B-Viren.

Das Urteil steht im Internet zum Download bereit:
www.rechtsprechung.saarland.de dort „Landesrechtsprechung Saarland“

Quelle: http://www.dwa.de