Altanschließer können für Beitragsnachzahlungen für die Zeit vor 2004 nicht mehr herangezogen werden. Eventuelle Forderungen sind verjährt. Das ist die Hauptaussage des Rechtsgutachtens, das Prof. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., im Auftrag des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) erstellt hat. Für nach dem Jahr 2004 getätigte Investitionen könnten …
Den ganzen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des EUWID Wasser und Abwasser.) (30.10.08)
