Samstag, November 9, 2024
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Ganz einfach ungültig ist die Abwassergebührensatzung von Pforzheim

Aus dem Urteil: „Indes ist die Abwassergebührensatzung der Beklagten für den vom angefochtenen Bescheid betroffenen Zeitraum mangels einer gültigen Regelung über die Entstehung der Gebühr insgesamt ungültig und kann schon deshalb für den Bescheid keine Rechtsgrundlage bilden (I.).

Der Entscheidung des Gemeinderats der Beklagten über den Gebührensatz für das Jahr 2006 lag ferner keine ordnungsgemäße Gebührenkalkulation zugrunde, so dass -isoliert betrachtet -auch der für das Jahr 2006 beschlossene Gebührensatz unwirksam wäre (II.).“

Das ganze Urteil findet man unter:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VG+Karlsruhe&Art=en&Datum=2009-4&nr=11549&pos=4&anz=9