Die Bundesregierung will den Ausbau eines flächendeckenden schnellen Internets weiter forcieren und dafür u. a. Abwasserkanäle als Mantelrohr für Breitbandkabel nutzen. Das geht aus dem Entwurf des Wirtschaftsministeriums zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (§§ 77 ff TKG) zur Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien hervor. Es ist vorgesehen, dass die Betreiber von Kanalnetzen grundsätzlich Auskunft über die Lage von Kanälen und die Bedingungen der Mitbenutzung von Abwasserkanälen geben müssen. Der Erftverband steht dem Gesetzentwurf kritisch gegenüber.
http://www.erftverband.de/ev-telegramm-82015/