Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision zurück. Das Urteil findet man unter
Hier ein paar Schlagworte:
Zitat „Wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist deshalb im Rahmen der Erhebung einer Abwasserabgabe eine Überschreitung der Überwachungswerte dem Direkteinleiter unabhängig vom Fehlverhalten eines Indirekteinleiters zuzurechnen.“
„Wer sein Abwasser lediglich in die Abwasserbehandlungsanlage eines Dritten einleitet, ist nicht abgabepflichtig.“
