Von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Anforderungen an Niederschlagswasser“ wurde der Entwurf für einen Anhang „Niederschlagswasser“ zur Abwasserverordnung erarbeitet. Seine Anwendung wird auf Neuerschließungen begrenzt. Damit soll der Stand der Technik für die Einleitung von Niederschlagswasser, das in gemeindlichen Siedlungsgebieten, gewerblichen und industriellen Flächen in entwässerungstechnisch neu zu erschließenden Gebieten sowie auf außerörtlichen Straßen anfällt, rechtsverbindlich festgelegt werden.
Der Entwurf sieht eine Kategorisierung der Belastung des Niederschlagswassers nach Herkunftsflächen vor. Soweit sich die Erfordernis einer Behandlung für die Einleitung in Grundwasser oder oberirdische Gewässer ergibt, soll diese in bauaufsichtlich zugelassenen bzw. nach dem Stand der Technik bemessenen Anlagen erfolgen. Eine Überwachung der Emissionswerte im Betrieb ist demnach nicht vorgesehen.
Als allgemeine Anforderungen werden der weitgehende Erhalt des örtlichen Wasserhaushalts, die weitgehende Vermeidung der Verschmutzung des Niederschlagswassers genannt. Zur Begrenzung der Schadstofffracht soll die Vermischung von gering und mäßig belastetem Niederschlagswasser mit hoch belastetem Niederschlagswasser und mit anderem behandlungsbedürftigem Abwasser unterbleiben, was einer Abkehr vom Mischverfahren bei Neuerschließungen gleichkäme.
Der vorliegende Entwurf soll jetzt unter Einbeziehung betroffener Fachverbände in einer erweiterten Bund-Länder-Arbeitsgruppe weiter bearbeitet werden. Als Vertreter der DWA wurde Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt (TU Kaiserslautern) als Obmann des Fachausschusses ES-2 entsandt.
