StartNützlichesAllgemeine Meldungen und BerichteAbwasserabgabe: Einseitige Belastung der kommunalen Abwasserwirtschaft abschaffen - Verursacherprinzip stärken

Abwasserabgabe: Einseitige Belastung der kommunalen Abwasserwirtschaft abschaffen – Verursacherprinzip stärken

Mit der Einführung des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) vor mehr als 30 Jah­ren wurde eine Verbesserung der Gewässerqualität angestrebt. Als erste bun­desweite Lenkungsabgabe sollte die Abwasserabgabe zur Reduzierung von Schad­stoffein­leitungen in die Gewässer beitragen und Investitionen in der Abwasserwirtschaft anregen. Gleichzeitig zielte sie darauf ab, Umweltkosten, die mit der Einleitung von Abwasser verbunden sind, verursachergerecht anzulasten. Das ursprüngliche umweltpolitische Lenkungsziel der Abwasserabgabe wurde erreicht. Aus Sicht der kommunalen Abwasserwirtschaft hat die Abwasserabgabe daher in ihrer jetzigen Form ihre Existenzberechtigung verloren. Die einseitige Belastung der kommunalen Abwasserentsorger muss beseitigt werden, um eine verursachergerechte Abgabenerhebung und eine Lenkungsfunktion zum Schutze der Gewässer zu gewährleisten. Hierzu hat sich der Leitausschuss Wasser/Abwasser des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) am 12.02.2009 positioniert und konkrete Reformvorschläge vorgelegt.

Quelle: http://www.vku.de