In der Kabinettsitzung vom 07.01.215 hat die Bundesregierung den Fahrplan zur Umsetzung der neuen europäischen Vergaberichtlinien aus 2014 festgelegt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in seinem Eckpunkte-Papier die wesentlichen Inhalte vorgestellt, die bis spätestens 17.04.2016 in deutsches Recht umzusetzen sind.
Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts
Der Europäische Gesetzgeber hat mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt. Das Modernisierungspaket umfasst drei Richtlinien:
● die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe,
● die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie
der Postdienste (Sektoren) und
● die neue Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen.
Diese Richtlinien sind bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umzusetz