StartFachwissenRecht und GesetzeDie Regeln der Technik im Wasserrecht

Die Regeln der Technik im Wasserrecht

Staatliche und private Standardsetzung in Zeiten des Wandels
Professor Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Cantab.)

Die verbreitete gemeinplätzige Behauptung, unter Juristen und Technikern herrsche eine „Unfähigkeit zum Gespräch“, ist schon immer grundfalsch gewesen. Meist diente sie lediglich der Kaschierung eigener Bequemlichkeit oder mangelnder Lernwilligkeit oder -fähigkeit; gelegentlich half sie aber auch, den eigenen Versuch einer (tatsächlichen oder vermeintlichen) Grenzüberschreitung mit wohlfeilen Mitteln als singuläre wissenschaftliche Heldentat zu inszenieren. Insbesondere in jüngerer Zeit, in der die grassierend fremdbestimmte Drittmittelforschung der wissenschaftlichen Themensuche eine formalisierte Interdisziplinarität als pseudoinnovativen Bären aufgebunden hat, läßt sich schon die gemeinsame Antragstellung mehrerer Forschungsgeldjäger verschiedener Fakultäten leicht als per se exzellenzverdächtige Errungenschaft plakatieren. Tatsächlich indes beschränkt sich diese über ihren baren Selbstzweck des politisch gewünschten und deswegen großzügig finanzierten Zusammenführens unterschiedlicher Arbeitsfelder hinaus vielfach nur darauf, unter einem regelmäßig gleichermaßen pompösen wie vagen Generalthema die eigenen Fachsüppchen möglichst ungestört…

http://www.bwk-hrps.de/Veranstaltungen/Fachtagung2011/Reinhardt_RdT_Veroeffentlichung.pdf