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Bundeskabinett verabschiedet Verordnung zur Förderung der Biogaseinspeisung

Freising, 14.3.2008. Nachdem der Bundesrat am 15. Februar sein Votum abgegeben hatte, hat am vergangenen Mittwoch, den 12. März 2008, das Bundeskabinett die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erarbeitete Verordnung zur Förderung der Biogaseinspeisung in das bestehende Erdgasnetz endgültig verabschiedet. Die Verordnung ist eine wichtige Weichenstellung für eine vorrangige und kostenmäßig erleichterte Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz. Sie nimmt Änderungen in der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgeltverordnung, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung vor.

Der Fachverband Biogas e.V. hat sich in den vergangenen Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass der Zugang zum Erdgasnetz für Biogasanlagen einfacher möglich wird. Bei Novellen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Gasnetzzugangsverordnung ist immer wieder auf den Änderungsbedarfs hingewiesen worden. Mit dem nun vorliegenden Entwurf sind viele dieser Änderungen aufgenommen worden, so dass der Zugang zum Erdgasnetz, die Einspeisung und die Durchleitung erheblich vereinfacht werden.

Die Verordnung wird voraussichtlich im Laufe des Aprils 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.