Mittwoch, November 29, 2023
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Wartung von portablen Gaswarngeräten in Kläranlagen

Aufgrund der Verunsicherung in manch einer Kläranlage in Bezug auf den erforderlichen Service von Gaswarngeräten, wurde diese vereinfachte Übersicht erstellt.

Gaswarngeräte schützen die Gesundheit und das Leben der in gefährdeten Bereichen tätigen Mitarbeiter. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit. Soviel steht fest.

Damit diese Sicherheit auch permanent gewährleistet wird, muss die einwandfreie Funktion der Gaswarngeräte regelmäßig überprüft werden.

Aber wie wird solch ein Gerät denn geprüft?
Die Vielzahl der gebräuchlichen Bezeichnungen kann durchaus zu Verwirrungen führen.
Kalibrierung, Bumptest, Wartung, Funktionsprüfung, Selbsttest, Funktionskontrolle…?
Wie macht man das eigentlich, wie oft, womit und wer kümmert sich darum? Wer darf es denn überhaupt?
All diese Fragen beantwortet die Berufsgenossenschaft RCI, die in ihrer T 021/ T 023 festlegt, wie Gaswarngeräte zu prüfen sind.

§ 11.1 Kontrollen des Gaswarngerätes
Darin wird unterteilt in:

§ 11.1.1 Sichtkontrolle und Anzeigetest, steht u. a.:
Aufgabe geeigneter Prüfgase, Gasgemische zum Test der Anzeige und Alarmfunktion. … Eine alleinige Kontrolle des Nullpunktes mit Umgebungsluft erfüllt nicht die Anforderungen des Anzeigetests.
Die Sichtkontrolle ist durchzuführen von einer unterwiesenen Person.
Sie hat zu erfolgen: vor jeder Arbeitsschicht.

§ 11.1.2 Funktionskontrolle
Zusätzlich zu der Sichtkontrolle nach § 11.1.1 kommt u. a. hinzu:
Aufgabe von Null- und Prüfgas zur Kontrolle und Bewertung der Messwertanzeige (Kalibrierung) und gegebenenfalls Justierung
Die Funktionskontrolle erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal
Sie hat zu erfolgen: alle 4 Monate

§ 11.1.3 Systemkontrolle
Zusätzlich zu § 11.1.2 kommt u. a. hinzu:
Kontrolle der Parametrierung durch Soll-/Ist-Vergleich
Bei Vorhandensein eines Datenloggers: Auslesen der Inhalte und Kontrolle auf Plausibilität
Beurteilung des Akku-Zustands
Beurteilung des Zustands von Zubehörteilen ( z.B. Schläuche, Filter)
Die Systemkontrolle erfolgt durch eine befähigte Person.
Sie hat zu erfolgen: alle 12 Monate

Aus dem Fachchinesisch übersetzt heißt es:
1.Was? – Die Sichtkontrolle (Bumptest),
Wann? – Sie hat vor jeder Arbeitsschicht zu erfolgen
Wie? – Geprüft wird mit einem geeigneten Prüfgas. Der so genannte Selbsttest bezieht sich lediglich auf den Lautsprecher und die optische Anzeige des Displays. Ohne Gas kann die Funktion des Sensors nicht überprüft werden!
Wer? – Dazu berechtigt ist jeder Mitarbeiter der Kläranlage, der eine entsprechende Anweisung erhalten hat.

2.Was? – Die Funktionskontrolle (Kalibrierung)
Wann? – erfolgt alle 4 Monate
Wie? – Kalibriert wird selbstverständlich auch mit Prüfgas und an einer Kalibrierstation.
Wer? – Berechtigt ist der Hersteller, eine Fachwerkstatt wie 7 Solutions oder auch ein Mitarbeiter der Kläranlage nach einer entsprechenden Schulung, mit einem Zertifikat. Diese Qualifikation erfordert regelmäßige Nachschulungen

3.Was? – Die Systemkontrolle (Wartung)
Wann? – erfolgt alle 12 Monate
Wie? – Kalibriert wird mit Prüfgas, einer Kalibrierstation und einem PC
Wer? – Berechtigt ist der Hersteller, eine Fachwerkstatt wie 7 Solutions, oder auch ein Mitarbeiter der Kläranlage nach einer tiefgreifenden Ausbildung, mit einem Zertifikat. Diese Qualifikation erfordert regelmäßige Nachschulungen

Fazit:
– Wartungsfreie Gaswarngeräte sind ein Mythos
– Ohne Prüfgas keine Kontrolle
– Diese Regeln gelten für alle bei den Unfallversicherungsträgern der DGUV versicherten Betriebe
– Die umgangssprachlichen Bezeichnungen weichen von den Fachbegriffen der BG ab, daher wurden diese beigefügt und in Klammern gesetzt

Wir von 7 Solutions bieten folgende Service- Leistungen an:
1.Funktionskontrolle nach Herstellervorgabe inklusive Zertifikat
2.Systemkontrolle nach Herstellervorgabe inklusive Zertifikat
3.Schulungen für Ihre Mitarbeiter zur Durchführung von Funktions- und Systemkontrollen
mit Zertifikaten. Dabei wird nicht nur die Technik ausführlich und verständlich erklärt, sondern auch wie man die Kontrollvorgänge ordnungsgemäß protokolliert.
4.Die Gerätewartung und die Schulungen können sowohl in einer unserer Fachwerkstatt oder auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden.
5.Unser Service erstreckt sich auf die Wartung und Beratung zu Gaswarngeräten samt Zubehör von nahezu jedem namhaften Hersteller

Für weitere Fragen stehen unser Team und ich Ihnen gerne zur Verfügung

Irek Warmowski
Firma 7 Solutions GmbH
Mathias Brüggen Str. 39
50827 Köln
Tel.: +49 (0)221 – 170 894-10
Mobil: +49 152-09224648
E-Mail: i.warmowski@7solutions.de
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