Der vorstehende Bericht (Schon wieder ein Jahrhundert-Hochwasser in Sachsen/ Betriebsinfo/ Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2011) über die Folgen eines Jahrhunderthochwassers zeigt, wie vielfältig die Einsatzmöglichkeiten von Tauchfirmen auf Kläranlagen geworden sind. Besonders die Sanierungsarbeiten in Faulbehältern sind ein Spezialgebiet für Taucher. Und diese Einsätze werden noch zunehmen, denn die meisten dieser Behälter sind deutlich älter als 20 Jahre. Doch die Arbeiten sind alles andere als ein Urlaubstauchgang und erfordern eine Spezialausbildung. Es ist daher nicht zu verantworten, Firmen zu beauftragen, die weder personell noch ausrüstungsmäßig in der Lage sind, Aufträge qualifiziert und sicher nach den Unfallverhütungs- vorschriften (UVV) auszuführen.
Beispiele der letzten Zeit Unzureichende Qualifikation und Ausrüstung
Die nasse Schlammräumung eines Faulturms wurde mit drei Mann begonnen. Keine der Personen hatte eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung nach G31 (ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung für Berufstaucher, sie darf nur von einem zugelassenen Arzt für Arbeitsmedizin durchgeführt werden) sowie keine Ausbildung zum geprüften Berufstaucher. Die Ausrüstung war nicht TÜV-überprüft. Die Tauchanzüge waren für den Einsatz in kontaminierter Umgebung aus hygienischen Gründen ungeeignet. Alle Arbeiten am Faulturm wurden von der Behörde eingestellt.
Internet
Werbung für Einsätze in Faultürmen mit einem Foto, das den Eindruck erweckt, das Unternehmen führt laufend Einsätze dieser Art durch. Die abgebildeten Personen haben jedoch keine Ahnung davon, dass sie als Werbeträger dienen und haben für dieses Unternehmen noch nie gearbeitet.
Fehlbeurteilung der Ablagerungen
Vor der Ausschreibung zur nassen Schlammräumung wurde der Faulbehälter untersucht, um die erforderlichen Ar- beiten möglichst genau festlegen zu können. Die Firma erkannte nur 30 % der tatsächlichen Ablagerungsmengen. Diese falschen Angaben führten dann bei der Räumung durch eine andere Taucherfirma zu erheblichen Zeitüberschreitungen und zu nicht budgetierten Mehrkosten für den Auftraggeber. Die geräumten Altschlammmengen wurden um das Dreifache überschritten, bestätigt durch das Messprotokoll der Schlammpresse und die Wiegeprotokolle des abtransportierten Pressguts.
Unvollständige Räumung
Nach einer elftägigen nassen Faulschlammräumung wurde der Turm als vollständig gereinigt und frei von Ablagerun- gen übergeben. Nach sieben Monaten wurde bei einer Nachkontrolle festgestellt, dass im unteren Bereich die Ablagerungen nur zum Teil entfernt wurden. Darüber hinaus waren im oberen Bereich erhebliche Mengen nicht von der Faulturmwand entfernt worden, in der Hoffnung, dass sich diese im Lauf der Zeit selbst lösen und über den Grundab- lass entsorgt werden. Die Firma hätte erkennen müssen, dass dies aufgrund der Bauweise in diesem Fall nicht möglich ist. Es ist abzusehen, dass bereits wieder in nächster Zeit Störungen auftreten.
Falschaussagen nach Kontrollen
Nach einem Kontroll-Tauchgang im Faulbehälter wird häufig die Panik verbreitet, der Turm stehe bereits vor dem Kollaps und die Räumung müsse sofort durchgeführt werden. Ein weiterer Betrieb würde aufgrund der festgestellten Überhänge in Kürze zum Verlegen des Grundrohrs führen. Der Grund für diese unnötige Panik ist, dass man versucht, den Auftrag zur nassen Faulschlammräumung sofort im Anschluss zu erhalten. Der Auftraggeber nimmt sich die Möglichkeit, eine vergleichende Ausschreibung durchzuführen. Es empfiehlt sich dagegen, das Ergebnis einer Faulturmkontrolle schriftlich festzulegen. Angaben über die Höhe der Ablagerung, Beschreibung des Schlamms, Festigkeit und Dichte der Ablagerungen (in Kubikmeter) sowie der anzu- nehmenden Räumtage. Mit dieser Beschreibung ist es dem Auftraggeber möglich, Angebote auf Einsatzzeit und Tages- satz zum Fixpreis zu vergleichen.
Unfallverhütungsvorschrift
Besonders die UVV C23 ist bei der Beurteilung einschlägig. § 9 schreibt vor, dass eine Tauchergruppe aus vier Personen zu bestehen hat. Allerdings muss bei Arbeiten in gefährlicher Umgebung, wie in Bauwerken oder wenn die Gefahr des Verhakens besteht, beachtet werden, dass die Tauchergruppe um eine fünfte Person zu.
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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2011
Autor:
Redaktion