Wassergesetze der Bundesländer

Nachdem in KA 1/2010 und vor allem KA 4/2010 auf neue Landeswassergesetze hingewiesen worden ist, die der Redaktion bekannt geworden waren, hier weitere Informationen zu den in den Ländern geltenden Regelungen:

Für Baden-Württemberg hat das Umweltministerium auf 145 Seiten „Hinweise zu den Auswirkungen des neuen WHG nach dessen Inkrafttreten am 1. März 2010 auf das WG“ zusammengestellt.
www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/1800/Hinweise_WHG_WG.pdf
Berlin und Brandenburg hat „Gesetze und Rechtsvorschriften“ bzw. „Recht – Gewässerschutz und Wasserwirtschaft“ ausführlich im Internet aufgelistet, darunter aber noch kein neues Berliner bzw. Brandenburgisches Wassergesetz:
www.berlin.de/sen/umwelt/wasser/wasserrecht
www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.116716.de
Aus Bremen heißt es: „Das geltende Bremische Wassergesetz soll insgesamt an Inhalt und Systematik des WHG angepasst werden. In diesem Zusammenhang werden auch Doppelregelungen bzw. unzulässige Abweichungen aufgehoben. Ein Gesetzentwurf wird derzeit vorbereitet.“ Ähnlich gibt es zum Hamburgischen Wassergesetz derzeit nichts Neues zu berichten.
Auch Hessen arbeitet noch: „Das Hessische Wassergesetz muss inhaltlich und systematisch an das neue Bundesrecht angepasst werden. Für die Übergangszeit sind den Vollzugsbehörden Anwendungshinweise an die Hand gegeben worden.“
www.hmuelv.hessen.de , dort: Umwelt, Gewässerschutz, Wasserrecht
In Rheinland-Pfalz sieht man die Dinge so: „Auf Dauer wird eine Novellierung des Landeswasserrechts erforderlich sein, die das LWG am neuen WHG ausrichtet.“
www.wasser.rlp.de/servlet/is/7834
Nichts Neues gibt es zum Saarländischen Wassergesetz zu berichten:
www.saarland.de/39168.htm
In Schleswig-Holstein wurde am 19. März 2010 ein neues Landeswassergesetz beschlossen (Landtags-Drucksache 17/348, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Nr. 8 www.umwelt.schleswig-holstein.de , dort: Wasserwirtschaft, Allgemeine Informationen, Rechtliche Grundlagen
www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XQQGVB108.pdf
www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
Zur Übersicht, welche Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Wasserhaushalts ab 1. März 2010 in Thüringen anwendbar sind, hat das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt Hinweise erarbeitet. Aus ihnen lässt sich erkennen, welche Vorschriften des Thüringer Wassergesetzes nicht mehr oder noch weiter anwendbar sind:
www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/wasser 

Quelle: www.dwa.de