Nachdem die IVU-Richtlinie (Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) 2007 kodifiziert wurde, arbeiten der Europäische Rat und das Europäische Parlament derzeit an einer Neufassung der Richtlinie.
Hintergrund
Am 24.09.1996 wurde die Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) erlassen. Ziel des integrierten Konzeptes ist es, Emissionen in Luft, Wasser und Boden soweit wie möglich zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern. Damit soll ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt erreicht werden. Außerdem sollen die Formalien für Genehmigungsverfahren auf europäischer Ebene für umweltrelevante Industrieanlagen harmonisiert werden.
Die IVU-Richtlinie setzt dabei auf das Konzept der besten verfügbaren Techniken (BVT). Das BVT-Konzept entspricht dem in Deutschland traditionell verwendeten Konzept des Standes der Technik. Die besten verfügbaren Techniken werden für jede betroffene Branche in einem Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten, Industrie und Umweltverbänden erarbeitet und in BVT-Merkblättern festgelegt.
Aktueller Stand der Neufassung
Die Europäische Kommission hat im Herbst 2008 eine Überarbeitung der bestehenden IVU-Richtlinie vorgeschlagen. Den Kern des Kommissionsvorschlages bildet neben der eigentlichen Überarbeitung der IVU-Richtlinie deren Zusammenfassung mit sechs weiteren Richtlinien zum Schutz vor besonderen Schadstoffen. Es handelt sich dabei um folgende Richtlinien:
- VOC-Richtlinie (Lösemittel)
- Abfallverbrennungsrichtlinie
- Großfeuerungsanlagenrichtlinie
- drei Titanoxid-Richtlinien
Das Europäische Parlament hat am 10. März 2009 dem Kommissionsvorschlag mit Änderungen in erster Lesung zugestimmt. Allerdings forderte das Parlament ein „Europäisches Sicherheitsnetz“, das EU-weite Grenzwerte festlegt, die auf keinen Fall überschritten werden dürfen.
Die anschließende Beratung im Umweltministerrat am 25. Juni 2009 ergab eine mehrheitliche Ablehnung des Sicherheitsnetzes. Weitere Änderungsvorschläge der Umweltminister beziehen sich auf die nach BVT angepassten Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen. Sie sollen erst 2021 verbindlich werden und nicht schon 2016, wie ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen. Für die Zeit zwischen 2016 und 2021 sollen noch nationale Abweichungen von den Grenzwerten für bestimmte Schadstoffe, wie NOx, SO2 und/oder Feinstaub, möglich sein.
Wie geht es weiter?
Für April 2010 ist eine erneute Abstimmung im Umweltausschuss des Europäschen Parlaments vorgesehen. Im Mai 2010 sollen dann die zweite Lesung und im Juni 2010 die Abstimmung im Plenum des Parlaments stattfinden.
Quelle:
http://www.izu.bayern.de/aktuelles/detail_aktuelles.php?pid=01090101001392
