Abgabensatzungen können rückwirkend sein, ohne dass dagegen rechtliche Bedenken bestehen. Diese Aussage trifft das Verwaltungsgericht Köln in einem Beschluss , mit dem die Klage eines Bürgers gegen eine Nachzahlung von Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren zurückgewiesen wurde. Das gilt dem Verwaltungsgericht zufolge insbesondere dann, wenn eine rückwirkend erlassene abgabenrechtliche Regelung dazu dient, eine – ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte – Satzung durch eine neue Satzung zu ersetzen.
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