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Notwendigkeit und Alternativen zur Abschlussdesinfektion mit Chlor oder Chlordioxid

Viele Wasserversorger in Deutschland nutzen als Abschlussdesinfektionsverfahren die Desinfektion mit Chlor oder
Chlordioxid. Diese Desinfektionsmittel führen jedoch häufig zu Geruchsbeanstandungen beim Verbraucher, so dass
viele Wasserversorger über eine Abstellung oder Veränderung des Desinfektionsverfahrens nachdenken. Gerade wenn
dann nach mehreren Jahren Betrieb Reinvestitionen für die Erneuerung dieser Anlagen anstehen, sind auch Alternativen
zu prüfen.
Hierfür gilt es vor allem, die beiden folgenden Fragen zu beantworten:
– Ist eine Desinfektion in Bezug auf die Rohwasserqualität (Primärdesinfektion) notwendig?
Dies ist immer dann der Fall, wenn das Rohwasser immer oder gelegentlich fäkal verunreinigt ist.
– Ist die Aufrechterhaltung von Desinfektionsmittelrestgehalten bei der Verteilung des Wassers im Leitungsnetz
(Sekundärdesinfektion) notwendig?
Dies wird i.d.R. mit der Vermeidung einer Wiederverkeimung im Leitungsnetz und der Sicherheit gegen
Kontaminationen aus dem Leitungsnetz begründet.
Ob zur Vermeidung einer Wiederverkeimung Desinfektionsmittelrestgehalte erforderlich sind, lässt sich durch Messungen
des Wiederverkeimungspotentials (bzw. des AOC-Gehaltes, assimilierbarer organischer Kohlenstoff) prüfen. Wenn
dieses sehr niedrig ist, kommt es auch ohne Restgehalte nicht zur Wiederverkeimung. Im Gegenteil wird bei vielen
Wässern das Wiederverkeimungspotential durch eine Chlor- oder Chlordioxidzugabe ebenso wie bei einer Ozonung
sogar erhöht, so dass es nach Zehrung der Restgehalte zu einer stärkeren Wiederverkeimung als ohne Zugabe dieser
Desinfektionsmittel kommen kann.
Die Sicherheit gegen Kontaminationen aus dem Leitungsnetz ist bei den in Deutschland zulässigen Restgehalten nur
minimal. Hier sollte das Ziel sein, das Leitungsnetz entsprechend der technischen Regeln so zu betreiben, dass es
nicht zum Eintrag von Kontaminationen kommt.
Wenn sich zeigt, dass eine Primärdesinfektion nicht erforderlich ist, kann auf diese ganz verzichtet werden, sofern
auch das Wiederverkeimungspotential so niedrig ist, dass keine Restgehalte im Netz erforderlich sind. Mehr unter:

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