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PFC in Feuerlöschschäumen – Ein neues Umweltproblem?

Rückstände von polyfluorierten Verbindungen (PFC) in den Gewässern sind spätestens seit dem Bekanntwerden des sog. „PFT-Skandals“ an Ruhr und Möhne im Mai 2006 in die Schlagzeilen geraten und werden zunehmend kritisch betrachtet. In den letzten beiden Jahren sind daher von Wasserwirtschaftsbehörden, Wasserversorgungsunternehmen und Forschungsinstituten umfangreiche Untersuchungen an Oberflächengewässern, Grundwassermessstellen, an ausgewählten Kläranlagen und auch an Klärschlämmen durchgeführt worden, um abzuschätzen, welche PFC-Konzentrationen vorliegen und woher die Belastungen bzw. Einträge in die Gewässer stammen.

Als Leitsubstanzen wurden vor allem die beiden Verbindungen Perfluoroctansulfonat (PFOS) und Perfluoroctanoat (PFOA) analysiert. Aufgrund der toxischen Eigenschaften, der Bioakkumulierbarkeit und der hohen Persistenz ist seit dem 27.06.2008 das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFOS – mit Ausnahmen für bestimmte Anwendungsbereiche – verboten. Insbesondere für PFOS-haltige Schaummittel für Feuerlöschzwecke sieht die Gefahrstoffverordnung eine Übergangsregelung vor, wonach die vorhandenen Bestände noch bis zum 27.06.2011 verwendet werden dürfen. Es ist davon auszugehen, dass bei Großbränden in jüngster Vergangeheit und wohl auch in Zukunft noch sehr große Mengen an polyfluorierten Verbindungen durch Löschmaßnahmen in die Umwelt freigesetzt werden.

Der erste gut dokumentierte Schadensfall in Deutschland war ein Großbrand in St. Wendel, Saarland im Mai 2007, bei dem 30 t PFC-haltige Feuerlöschschäume eingesetzt wurden, die PFOS-Konzentrationen zwischen 1 – 6 % enthielten. Die anfallenden Löschwässer konnten nicht vollständig zurückgehalten werden, so dass kleinere Teiche bzw. Fischweiher und benachbarte kleinere Fließgewässer mit PFOS-Gehalten bis zu 600 μg/L verunreinigt wurden. In Folge der hohen Gewässerbelastung wurden selbst ein Jahr nach dem Großbrand noch erhöhte PFOS-Konzentrationen in älteren Forellen und anderen Fischen gemessen. Dass solche Großbrände häufiger vorkommen können als erwartet, zeigen Beispiele aus dem Jahr 2008. In allen Fällen mussten sehr große Mengen an Feuerlöschschäumen eingesetzt werden, um überhaupt die Brände löschen zu können. Die anfallenden Löschwässer müssen gemäß der gesetzlichen Vorschriften aufgefangen und separat entsorgt werden. In der Regel werden dann die zunächst zurückgehaltenen Löschwässer in Kläranlagen eingeleitet, ohne dass entsprechende Kenntnisse vor Ort über die chemische Zusammensetzung und die Entfernbarkeit der Löschwasserinhaltsstoffe vorliegen. Auch in ausgewählten Kläranlagen, in die u. a. Hersteller von Feuerlöschschäumen einleiten, wurden bei gezielten Untersuchungen zum Teil sehr hohe PFC-Konzentrationen gefunden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die breite Verwendung von PFC-haltigen Löschschäumen zu lokalen Verunreinigungen insbesondere mit PFOS, aber auch mit Ersatzstoffen wie Fluortelomersulfonaten, führen kann. Daher müssen das Anwendungsverbot für PFOS auch auf Feuerlöschschäume ausgedehnt und anstelle von perfluorierten Verbindungen geeignete Substanzen verwendet werden, die jedoch nicht zu persistenten und toxischen Metaboliten wie z. B. Perfluorcarboxylaten abgebaut werden dürfen.

Dr. F. Th. Lange,
Prof. Dr. H.-J. Brauch

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