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Ausbildung: Freimessen von Behältern und engen Räumen nach DGUV Regel 113-004 inkl. Unterwiesene Person nach T021/T023

23. April 24. April

Kurzbeschreibung

Deise kombinierte Ausbildung besteht aus der „Fachkunde zum Freimessen von Behältern und engen Räumen“ sowie der „unterwiesenen Person“. Mit der „Fachkunde zum Freimessen“ werden den Teilnehmenden die notwendigen Kenntnisse für die richtige Auswahl, Einsatz und Handhabung von Geräten zur direkten Detektion und Konzentrationsmessung von Gasen und Dämpfen vermittelt. Sie erhalten die notwendigen Kenntnisse, um die momentane Situation in einem Behälter oder engen Raum hinsichtlich Gefahrstoffexposition, Explosionsgefahr und/oder Sauerstoffmangel bzw. Sauerstoffüberschuss feststellen zu können. Mit der Ausbildung zur „Unterwiesenen Person“ lernen die Teilnehmenden die empfohlenen Inhalte kennen, um Gaswarngeräte in Ihrem Arbeitsumfeld zu tragen und/oder Sichtkontrollen und Anzeigetests von tragbaren Dräger Gaswarngeräten nach Regelwerk durchführen zu können. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung: erhalten die Teilnehmenden die notwendige „Fachkunde zum Freimessen von Behältern und engen Räumen“ zur Beauftragung durch den Unternehmer – sind die teilnehmenden Personen eine unterwiesene Person nach T021/T023.