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2024


VDMA: Wasser- und Abwassertechnik: aktuelle Normungsvorhaben des DIN – Update

Mit einem Update im 2-Monats-Zyklus, dass VDMA-Mitgliedern zum Download angeboten wird, informieren wir über aktuelle Normungsvorhaben des DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW).
Wasser- und Abwassertechnik: aktuelle Normungsvorhaben des DIN – Update
Mit einem Update im 2-Monats-Zyklus, dass VDMA-Mitgliedern zum Download angeboten wird, informieren wir über aktuelle Normungsvorhaben des DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW).
https://www.vdma.org/viewer/-/v2article/render/69201329

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BUND: PFAS in Nordsee entdeckt

An niederländischen Nordsee-Stränden wurden im Meeresschaum hohe Konzentrationen der Ewigkeitschemikalien PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) nachgewiesen. Das niederländische Gesundheitsministerium rät Badenden, den Kontakt mit Meeresschaum zu vermeiden.
Bereits 2023 wurden PFAS an der niederländischen und belgischen Nordseeküste entdeckt. Nun aber hat das niederländische Gesundheitsministerium den Gefahrenhinweis für Badende verschärft. Das Gesundheitsministerium rät Badenden, nicht mit dem Meeresschaum in Berührung zu kommen, sich nach dem Baden abzuduschen und Kinder und Hunde nicht im Schaum spielen zu lassen.

PFAS: Gesundheitsgefahr
PFAS sind besonders langlebige Chemikalien. Einige stehen im Verdacht, das Immunsystem zu schwächen, Leber und Niere zu schädigen und krebserregend zu sein. Wir alle nehmen täglich PFAS auf, denn die Ewigkeitschemikalien sind inzwischen fast überall: In unserem Trinkwasser, in der Luft und im Boden. PFAS gehen auch in Lebensmittel über, beispielsweise über beschichtete Verpackungen wie Burger-Papier oder Pizzakartons oder über ältere Bratpfannen, die mit Teflon beschichtet sind. Verglichen damit fällt die Menge, die wir beim Strandurlaub über Meeresschaum aufnehmen, vermutlich wesentlich geringer aus.

PFAS auch in anderen Gewässern
Ob der Meeresschaum an deutschen Stränden auch PFAS enthält, ist bisher unklar. Hier fehlen zuverlässige Daten. Was jedoch klar ist: Viele andere deutsche Gewässer sind mit PFAS belastet. Eine umfangreiche Recherche von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hatte im Jahr 2023 PFAS-Hotspots an 1500 Orten in Deutschland ausfindig gemacht. Die BUND-Partnerorganisation in Österreich, Global 2000, hatte vor einigen Monaten zusammen mit dem Europäischen Pestizid Aktionsnetzwerk PAN sechs Grund- und 23 Oberflächenwasser in zehn europäischen Ländern auf die PFAS Chemikalie Trifluoressigsäure (TFA) und vereinzelt auch weitere PFAS getestet. Der BUND steuerte eine Probe der Spree in Berlin zur Studie bei. Alle Wasserproben enthielten PFAS. Die Elbe in Hamburg, gefolgt von der Seine in Paris, ist am stärksten belastet. Doch das gesamte Ausmaß der PFAS-Verschmutzung lässt sich leider immer noch viel zu häufig nur schätzen. Bisher gibt es kein systematisches Monitoring, aus dem einfachen Grund, dass die Analytik noch nicht in der Lage ist, die gesamte Vielfalt der verwendeten PFAS zu erfassen.

PFAS kaum aus der Umwelt zu bekommen
Die Ewigkeitschemikalien lassen sich aus Böden und Gewässern nur sehr schwer entfernen. Einmal in die Umwelt gelangt belasten sie diese über Jahrhunderte hinweg. Trotzdem sind PFAS in der EU weiterhin erlaubt. Wir als BUND setzen uns dafür ein, dass PFAS in Alltagsprodukten umgehend verboten werden. Die gesamte PFAS-Produktion und Verwendung muss bis 2030 EU-weit verboten werden.

PFAS vermeiden: Tipps
Sie möchten keine Produkte mit PFAS nutzen? Darauf können Sie achten:
• Achten Sie auf die Kennzeichnungen „PFAS frei“, „PFC frei“ oder „fluorcarbonfrei“. Diese Bezeichnungen bedeuten alle, dass das Produkt frei von PFAS ist.
• Verzichten Sie auf Backpapier und Pfannen mit Teflon-Beschichtung.
• Vermeiden Sie beschichtete Einwegverpackungen für Lebensmittel. Setzen Sie auf Mehrweg-Behälter aus Metall, Glas oder Keramik.
• Setzen Sie auf zertifizierte Naturkosmetik. Die enthält keine PFAS. Die kostenfreie ToxFox-App vom BUND prüft Kosmetik und Körperpflegeartikel auf darin enthaltene PFAS und gibt direkt Auskunft.
• Für alle anderen Produkte können Sie Giftfragen an die Hersteller über die kostenfreie ToxFox-App schicken. Leider sind die Hersteller noch nicht zur Auskunft über alle PFAS verpflichtet. Doch jede Anfrage zeigt, dass Verbraucher*innen Produkte ohne Gift wollen.

https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/pfas-in-nordsee-entdeckt/?tx_bundpoolnews_display%5Bfilter%5D%5Btopic%5D=11&cHash=d8ebd08578a6e1ea42c4a5a38877f324

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AöW: Stellungnahme zum Referentenentwurf zur BauGB-Novellierung

Der Klimawandel stellt Städte und Gemeinden vor neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf Starkregen, Dürre und Hitze. Eine Anpassung der Bauleitplanung an die neuen klimatischen Anforderungen ist daher dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die AöW im Rahmen der Verbändeanhörung am 15.08.2024 Stellung genommen.
Die AöW unterstützt die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Begrenzung der Bodenversiegelung und fordert ergänzend eine klare Regelung zur Reduzierung der Einleitung von Niederschlagswasser. Starkregenereignisse können nicht vollständig über die Kanalisation abgeführt werden, daher ist eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung erforderlich. Dies sollte im Einklang mit dem Ziel eines natürlichen Wasserhaushaltes erfolgen.
Darüber hinaus fordert die AöW den Vorrang wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung, insbesondere im Hinblick auf die Klimaanpassung und den Schutz vor Hochwasser und Starkregen. Die frühzeitige Einbindung der Wasserwirtschaft, bereits in der „Planungsphase Null“, wird als entscheidend für die Umsetzung von Maßnahmen wie der „Schwammstadt“ und des Überflutungsschutzes angesehen.
Die AöW spricht sich für die Möglichkeit aus, im Bebauungsplan verbindliche und messbare Konzepte zur Regenwasserbewirtschaftung festzusetzen. Diese sind unerlässlich, um Städte klimaresilient zu gestalten, die Biodiversität zu fördern und die Lebensqualität in urbanen Räumen zu verbessern.
Ergänzend fordert die AöW klare Vorgaben und Zuständigkeiten für die Umsetzung von Maßnahmen der Schwammstadt, rechtssichere Formulierungen bei der Festsetzung sowie die Herstellung von Kohärenz mit bestehenden Normen und Richtlinien. Nur durch eine wirksame und verbindliche Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange kann eine nachhaltige und klimaangepasste Stadtentwicklung gelingen.
AöW-Stellungnahme, RefE eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
Mehr: https://aoew.de/umweltschutz/klimafolgenanpassung/stellungnahme-zum-referentenentwurf-zur-baugb-novellierung/

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Herstellerverantwortung: Was kostet die Pflicht zur vierten Reinigungsstufe?

Mit der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie müssen Kläranlagen bis 2045 teilweise mit einer Viertbehandlung zur Reduzierung von Spurenstoffen ausgestattet werden. Neu ist, dass sich Hersteller von Arznei- und Körperpflegeprodukten erstmals an den durch ihre Produkte verursachten Kosten der Abwasserbehandlung beteiligen müssen. Damit landen die Kosten der Abwasserbehandlung nicht mehr alleine beim Gebührenzahler. Doch wie hoch fallen die Kosten aus, die in Deutschland durch die Aufrüstung der betroffenen Kläranlagen zu erwarten sind und wie verteilen sie sich bis 2045? Dazu hat der VKU eine Studie beauftragt, deren Ergebnisse jetzt vorliegen.
Im September soll die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie final verabschiedet werden. Durch die darin enthaltenen Anforderungen zur Reduzierung von Spurenstoffen werden in Deutschland bis 2045 etwas über 150 Anlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 150.000 Einwohnerwerten (EW) zum Ausbau einer sogenannten vierten Reinigungsstufe verpflichtet. Weitere Anlagen müssen ertüchtigt werden, wenn sie zwischen 10.000 und 150.000 EW liegen und innerhalb noch zu definierender Risikogebiete einleiten.
Schon vor Beginn des Gesetzgebungsprozesses hat sich der VKU ausdrücklich für die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung zur Finanzierung der verpflichtenden Viertbehandlung eingesetzt. Damit wird ein längst überfälliger Paradigmenwechsel Wirklichkeit: Die Verursacher müssen sich an den Kosten der Abwasserbehandlung beteiligen. So sind zukünftig mindestens 80 Prozent der für Ausbau und Betrieb der Viertbehandlung entstehenden Kosten durch die Hersteller von Arzneimittel- und Körperpflegeprodukten zu tragen. Auf nationaler Ebene noch einzurichtende Organisationen zur Umsetzung der Herstellerverantwortung müssen mit finanziellen Garantien ausgestattet werden, so dass die durch die Richtlinie vorgeschriebene Viertbehandlung unter allen Umständen fortgesetzt werden kann.
Im Rahmen einer Studie hat Fichtner Management Consulting im Auftrag des VKU ermittelt, welche Kosten durch die neuen Anforderungen zu erwarten sind. Der Ausbau und Betrieb der zusätzlichen Reinigungsstufen wird in Deutschland bis 2045 knapp 9 Milliarden Euro kosten. Der Schätzung liegt die Annahme zugrunde, dass 20 Prozent der Kläranlagen zwischen 10.000 und 150.000 EW aufgrund ihres Standortes ausbaupflichtig werden. Die Projektion der resultierenden Kosten berücksichtigt auch, dass die Kommunalabwasserrichtlinie einen gestaffelten Ausbau bis 2045 vorsieht und folglich nicht alle Kosten sofort entstehen. Da die Anzahl der ertüchtigten Anlagen erst nach und nach wachsen wird, fallen auch die resultierenden Kosten zu Beginn der Umsetzung moderat aus und steigen dann bis zum Ende des Umsetzungszeitraumes auf ein jährliches Volumen von bis zu 860 Millionen Euro an. Danach laufen zunächst die Betriebskosten weiter, bevor erste Reinvestitionen anstehen dürften. Die Studie beleuchtet verschiedene Ansätze zur Kostenverteilung im Zeitverlauf.
Richtig umgesetzt wird die Herstellerverantwortung den Geldbeutel der Abwasserkundinnen und -kunden entlasten und dafür sorgen, dass Hersteller vermehrt auf Produkte setzen, die weniger gewässerbelastend sind. Wichtig ist, dass die Richtlinie nach der zurückliegenden Europawahl nun zügig final verabschiedet wird. Für eine praktikable Umsetzung in nationales Recht, die für die Planungs- und Investitionssicherheit der Abwasserwirtschaft schnell vorangebracht werden muss, liefert der VKU mit den Ergebnissen der Studie einen wichtigen Baustein.
https://www.vku.de/themen/preise-und-gebuehren/artikel/herstellerverantwortung-was-kostet-die-pflicht-zur-vierten-reinigungsstufe/

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Position der Verbände zur Überwachungsmethodik für Phosphor und Stickstoff

Die Verbände aus der Wasserwirtschaft informieren zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden in einer gemeinsamen Position zur Überwachungsmethodik für Phosphor und Stickstoff.
Die Diskussion um die Umsetzung der kommunalen Abwasserrichtlinie, die voraussichtlich im Herbst von den Mitgliedstaaten verabschiedet wird – schreitet voran. Die neuen verschärften Vorgaben an die Elimination von Stickstoff (N) und Phosphor (P) stellen die Abwasserwirtschaft vor große Herausforderungen.
Mit einem gemeinsamen Positionspapier machen die Verbände der Wasserwirtschaft gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden auf die Problematik aufmerksam. Die DWA hat das Papier erarbeitet und koordiniert. Wir begrüßen, dass die beteiligten Verbände bei diesem Thema an einem Strang ziehen und hoffen, dass zeitnah an Lösungen gearbeitet wird.
Stellungnahme zur Überwachungsmethodik für Phosphor und Stickstoff
https://aoew.de/daseinsvorsorge/wasser_in_oeffentlicher_hand/abwasser/position-der-verbaende-zur-ueberwachungsmethodik-fuer-phosphor-und-stickstoff/

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VKU-Position zu Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm

Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) am 03. Oktober 2017 hat das Gebot zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm Rechtsverbindlichkeit erhalten. Bis zum Jahr 2029 (Anlagen über 100.000 EW) bzw. 2032 (Anlagen zwischen 50.000 und 100.000 EW) müssen Betreiber von Kläranlagen und die Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm, beziehungsweise der Klärschlammasche sicherstellen.
Der VKU hat auf Einladung des Bundesumweltministeriums im Mai 2024 an dem „Branchendialog Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm“ in Berlin teilgenommen. Der Dialog beruht auf einer Bitte der Umweltministerkonferenz vom Dezember 2023. Der VKU hatte sich intensiv für eine zeitnahe Durchführung des Dialogs eingesetzt und gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden auf die seit langem bekannten gebührenrechtlichen Probleme hingewiesen.
In Bezug auf die aktuellen Entwicklungen hat sich der VKU mit der Position „Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm“ in die Diskussion eingebracht. Diese umfasst die folgenden wesentlichen Forderungen für die Umsetzung der Vorgaben der Klärschlammverordnung zur Phosphor-Rückgewinnung:
• Wir brauchen endlich klare Rahmenbedingungen
• Gebührenrechtliche Hemmnisse lösen und Finanzierung sicherstellen
• Anpassung der Düngemittelverordnung erforderlich
• Lagerung der Asche ist langfristig eine Sackgasse
• Verzögerungen aufgrund bauwirtschaftlicher Engpässe berücksichtigen
• Phosphor-Rückgewinnung bis 2029 – Flexibilisierung beim Aufbau der Kapazitäten
https://www.vku.de/vku-positionen/kommunale-wasserwirtschaft/vku-position-zu-phosphor-rueckgewinnung-aus-klaerschlamm/

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AöW: Stellungnahme zum Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Die im Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes getroffene Festlegung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse birgt potenzielle Risiken für die öffentliche Wasserversorgung. Die öffentliche Wasserversorgung darf nicht durch den im Entwurf gewünschten Wasserstoffhochlauf beeinträchtigt werden. Die AöW fordert hierfür eine entsprechende ausdrückliche Klarstellung in § 4 WassBG. Nur so kann die öffentliche Wasserversorgung gewährleistet und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden.
https://aoew.de/daseinsvorsorge/wasser_in_oeffentlicher_hand/aoew-stellungnahme-zum-entwurf-wasserstoffbeschleunigungsgesetz/

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VKU Stellungnahme zur WHG-Änderung Abwasserwiederverwendung

Das Bundesumweltministerium hat zur weiteren Konkretisierung der EU-Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung nunmehr einen Regelungsvorschlag vorgelegt. Der VKU fordert weitgehende Nachbesserungen bei der geplanten Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, um die Vorschriften aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft praktikabel zu gestalten.
Nicht nur in den südlichen Ländern Europas, sondern auch in einigen Regionen Deutschlands ist in den letzten Jahren der Druck auf die Wasserressourcen in den heißen Sommermonaten gestiegen. Um dieser Entwicklung gerade in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, hat die EU in 2020 die Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung (Verordnung (EU) 2020/741) verabschiedet. Nach einer zweijährigen Frist gilt die EU-Verordnung zur Abwasserwiederverwendung seit Juni 2023 in den Mitgliedstaaten und somit auch in Deutschland unmittelbar. Die Schaffung eines konkreten Regelungsvorschlags erfolgt nunmehr durch die Ergänzung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Abwasserwiederverwendung ist auch in Deutschland mit Blick auf die Auswirkungen des Klimawandels ein wichtiges Thema. Die zu schaffenden nationalen Regelungen müssen diese grundsätzlich unbürokratisch ermöglichen, dabei aber auch den Schutz der Trinkwasserressourcen gewährleisten. Mit seinem Positionspapier hat sich der VKU bereits frühzeitig für die Interessen der kommunalen Wasserwirtschaft in die Diskussion eingebracht.
In seiner Stellungnahme zur Änderung des WHG hat sich der VKU wie folgt positioniert:
• Im Sinne des Schutzes der Trinkwasserressourcen fordert der VKU, neben den Schutzzonen I und II auch die Schutzzone III der Wasserschutzgebiete vom Anwendungsbereich der Abwasserwiederverwendung grundsätzlich auszunehmen. Für Trinkwassergewinnungen ohne Schutzgebiet ist ebenfalls eine entsprechende Regelung zu treffen. Darüber hinaus sollten Vorranggebiete für die zukünftige Trinkwassergewinnung vom Anwendungsbereich ausgeschlossen oder einer Prüfung möglicher Auswirkungen auf das Grundwasser und eine Trinkwassergewinnung unterzogen werden.

• Aus Sicht des VKU bedarf es einer klaren Abgrenzung der Wasseraufbereitung zur Abwasserwiederverwendung von der kommunalen Abwasserbeseitigung sowohl technisch als auch bilanziell. Denn die Kosten für die Abwasserwiederverwendung können nicht über Gebühren auf die Bürger umgelegt werden, sondern müssen durch den Endutzer des wiederverwendeten Wassers bezahlt werden. Der § 54 Absatz 2 Satz 3 WHG-E schafft hierfür grundsätzlich die erforderliche Regelung.Es bedarf jedoch einer weiteren Klarstellung insbesondere vor dem Hintergrund der Gebührenerhebung. Wegen der unterschiedlichen Kostenzuordnung sollte jedoch noch klarer geregelt werden, welche Anforderungen an die Wasseraufbereitung, Speicherung, Verteilung und Wiederverwendung gestellt und wie diese von den Anforderungen an die Abwasserbeseitigung getrennt werden. Bestenfalls sollte ein „Übergabepunkt“ definiert werden, an dem die Abwassereigenschaft im Vorgang der Wasseraufbereitung und damit auch die Zuständigkeit des Anlagenbetreibers endet. Dafür sollten zumindest wesentliche Begriffsbestimmungen aus der Verordnung (EU) 2020/741 im WHG-E aufgenommen werden.

• Mit zunehmendem Druck auf die Wasserressourcen wird die Abwasserwiederverwendung auch in anderen Geltungs- und Anwendungsbereichen, wie der industriellen Nutzung oder der Bewässerung von Grünflächen, an Relevanz gewinnen wird. Daher plädiert der VKU dafür, diese Bereiche bereits im vorliegenden Gesetzentwurf zu berücksichtigen und die Beschränkung auf die landwirtschaftliche Nutzung aus allen entsprechenden Vorschriften zu streichen.

• Der Risikomanagementplan ist die zentrale Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren. Daher sieht der VKU es als problematisch an, dass der Umfang und die Anforderungen an einen solchen Risikomanagementplan derzeit noch nicht näher definiert werden. Die vorgesehene alleinige Übertragung dieser Aufgabe auf den Anlagenerrichter oder -betreiber lehnt der VKU ab. Es wäre interessengerechter und zielführender, die Erstellung des Risikomanagementplanes bei der zuständigen Behörde anzusiedeln und den beteiligten Personen entsprechend ihren Betroffenheiten Auskunfts- und Mitwirkungspflichten aufzuerlegen. Der Risikomanagementplan muss im Rahmen einer Durchführungsverordnung so ausgestaltet werden, dass der Aufwand und damit die bürokratischen Mehrkosten für die Betreiber der Wasseraufbereitung minimiert werden.

• Betreiber von Abwasseranlagen werden vielfach als ein finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht als Eigenbetrieb geführt, was eine Zuordnung in den Normbereich Wirtschaft grundsätzlich ausschließt. Dies muss entsprechend angepasst werden. Unabhängig davon sieht der VKU den Erfüllungsaufwand bei den Betreibern der Abwasserwiederverwendung und bei den zuständigen Behörden als deutlich zu niedrig angesetzt.
Die VKU-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG-E) vom 28.02.2024 finden Sie hier.
https://www.vku.de/themen/umwelt/artikel/vku-stellungnahme-zur-whg-aenderung-abwasserwiederverwendung/

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Gemeinsame Verbände-PM: Kosten für Abwasserreinigung müssen gerechter verteilt werden

Berlin (ots) – Das EU-Parlament hat gestern für die Annahme der überarbeiteten Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser gestimmt. Ihr zufolge sollen sich die EU-Länder die Einrichtung und den Betrieb einer vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen großenteils von der Pharmaindustrie bezahlen lassen. Nach Schätzungen liegen die Kosten dafür allein in Deutschland bei mehr als 36 Milliarden Euro in den nächsten 30 Jahren. Mehr:
https://www.az-online.de/na-pressemitteilungen/gemeinsame-verbaende-pm-kosten-fuer-abwasserreinigung-muessen-gerechter-verteilt-werden-zr-92999565.html

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VKU: Wasserwirtschaft erarbeitet gemeinsamen Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Wasserwirtschaft erwartet neue Herausforderungen in Sachen Nachhaltigkeit. Im European Green Deal geht es um nicht weniger als eine nachvollziehbare Unternehmenssteuerung in Richtung Nachhaltigkeit und eine ebensolche Neuausrichtung des Kapitalmarktes. Nachhaltigkeitsleistungen sollen künftig gleichwertig zu finanziellen Aspekten zur Beurteilung von Unternehmen herangezogen werden. Die darauf abzielenden Regelungen haben eins gemeinsam: Es geht um sehr konkrete Weiterentwicklung unternehmerischen Handelns, von Emissionsminderungen zugunsten des Klimaschutzes, über Reduktion von Schadstoffeinträgen in die Umwelt, um soziale Aspekte in Bezug auf die eigenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bis hin zur Mitverantwortung bei Menschenrechtsfragen entlang der Lieferketten.
Die Unternehmen sind dabei zunächst unterschiedlich betroffen. Viele der großen und mittleren Unternehmen sind nach CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und damit auch in der Taxonomie direkt berichtspflichtig. Doch auch kleinere Unternehmen werden sich mittelbar mit den Anfragen von Lieferpartnern oder auch bei Kapitalaufnahmen mit den Anforderungen beschäftigen müssen. Wer sich schon einmal mit den europäischen Nachhaltigkeitsberichtstandards, den
sogenannten ESRS (European Sustainability Reporting Standards), sowie mit den Technical Screening Criteria der EU-Taxonomie befasst hat, der stellt fest, dass das vermeintlich sinnvolle Ziel einer verbesserten Nachhaltigkeitssteuerung durch ein nicht einfach zu durchschauendes Regelwerk und Berichtswesen umgesetzt werden soll. Weniger glücklich sind zudem Umfang und Komplexität derBerichterstattungspflichten, die in denunterschiedlichen Richtlinien in Teilen thematisch redundant verankert sind. Besonders mittlere und kleinere Unternehmen werden vor große Herausforderungen gestellt, den Anforderungen umfänglich nachzukommen.
Damit sich diese Anforderungen für die Unternehmen der Wasserwirtschaft gut bewältigen lassen, haben sich BDEW, DVGW, DWA und VKU in einer verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe zusammengefunden und erarbeiten derzeit einen gemeinsamen Leitfaden. Der Leitfaden soll eine Hilfestellung für die Unternehmen liefern, die direkt nach CSRD und Taxonomie berichterstattungspflichtig werden, ebenso wie für die kleinere Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsentwicklung auf Anfrage ebenfalls offenlegen müssen. Ziel der verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe ist es daher zunächst eine praxistaugliche Handlungsorientierung zur Umsetzung der verbindlich vorgeschriebenen ESRS zu geben, an welcher sich jedes einzelne Unternehmen individuell orientieren kann.
Zentrales Element zur Bewältigung der Anforderungen wird dabei eine sektorbezogene Wesentlichkeitsanalyse für die Themen der Trink- und Abwasserunternehmen sein, in welcher sich dann viele Unternehmen wiederfinden können. Das so erarbeitete ESRS-Set für die Wasserwirtschaft soll neben weiteren konkreten Handlungsempfehlungen bis zum Jahresende in einen Branchenleitfaden münden, der allen Mitgliedsunternehmen verfügbar gemacht werden soll. Über den Arbeitsstand werden die Verbände in der Zwischenzeit regelmäßig informieren, entsprechende Empfehlungen publizieren, um Ihnen die notwendige Arbeit in den Unternehmen zu erleichtern. Gerne nehmen wir auch Ihre Empfehlungen zur inhaltlichen Gestaltung entgegen.
Nicht zuletzt hält die Arbeitsgruppe engen Kontakt mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung, der derzeit an einem Reformvorhaben des Deutschen Nachhaltigkeitskodex arbeitet. Einige Wasserwirtschaftsunternehmen nutzen den DNK als vergleichsweise einfach zugänglichen Prozessstandard der Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits heute. Auch hierüber verspricht sich die Arbeitsgruppe gute Hinweise und nutzbringende Möglichkeiten, um gesetzliche Anforderungen mit vertretbarem Aufwand zugunsten der Wasserwirtschaftsunternehmen verfügbar zu machen.
https://www.vku.de/themen/daseinsvorsorge/artikel/wasserwirtschaft-erarbeitet-gemeinsamen-leitfaden-zur-nachhaltigkeitsberichterstattung/

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AöW: EU-Parlament beschließt EU-Richtlinie über kommunales Abwasser

Statement von AöW-Präsidentin Claudia Ehrensberger
Berlin. Am 10.04.2024 hat das Europäische Parlament die EU-Richtlinie über kommunales Abwasser angenommen. Im nächsten Schritt muss noch der Ministerrat der Richtlinie zustimmen.
AöW-Präsidentin Claudia Ehrensberger erklärt: „Es ist sehr erfreulich, dass das EU-Parlament noch vor den EU-Wahlen die Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen hat. Die derzeitige Analyse der Richtlinie zeigt uns auf, dass die Umsetzung der Richtlinie ambitioniert und fordernd sein wird – trotz der vielen Herausforderungen, mit denen die Branche bereits konfrontiert ist. Deshalb muss geschaut werden, wo Entlastungen bei optimaler Berücksichtigung der Gewässerschutzbelange möglich sind. Hierzu unterstützen wir die Einführung der „24-h-Mischprobe“, wie auch in der Kommunalabwasserrichtlinie genannt.
Die Einführung der Herstellerverantwortung ist essenziell. Es muss konsequent das Verursacherprinzip umgesetzt und die Kläranlagen wirksam entlastet werden – durch Vermeidung, praxistaugliche Finanzierungsinstrumente und verlässliche Entscheidungsverfahren.
Unsere Prioritäten liegen klar auf gesunden Flusssystemen, lebenswerten Kommunen und der konsequenten Umsetzung des Verursacherprinzips. Dabei benötigen die Kommunen finanzielle Unterstützung, angepasste Rahmenbedingungen und fachliche Unterstützung. Die Interkommunale Zusammenarbeit muss gestärkt werden, um gemeinsam die Herausforderungen anzugehen.
Die Gemeinwohlorientierung der öffentlichen Wasserwirtschaft ist zentral, um eine bezahlbare Abwasserentsorgung – auch nach der Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie – für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Daher setzen wir uns als Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft für die Verantwortung und Umsetzung in öffentlicher Hand ein.“

Kontakt:
Dr. Durmus Ünlü
AöW-Geschäftsführer
E-Mail: uenlue@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de
https://aoew.de/daseinsvorsorge/wasser_in_oeffentlicher_hand/abwasser/eu-parlament-beschliesst-eu-richtlinie-ueber-kommunales-abwasser/

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BDEW: Verursacherprinzip wird endlich rechtskräftig umgesetzt

Heute soll das Europäische Parlament die kommunale Abwasserrichtlinie final beschließen. Damit nimmt der Rechtsakt die vorletzte Hürde im Legislativverfahren der Europäischen Union. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:
„Mit dem heute erwarteten Beschluss des EU-Parlaments passen die EU-Institutionen die 30-Jahre alte Abwasserrichtlinie an aktuelle Herausforderungen und den technologischen Fortschritt an. Mit dem neuen Rechtsakt werden wichtige Vorgaben und Maßnahmen für die Abwasserreinigung der kommenden Jahre getroffen.
Insbesondere die verbindliche Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung stellt einen umweltökonomischen Meilenstein dar. Zukünftig werden die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten dazu verpflichtet, für die Kosten der Einführung und des Betriebs der 4. Reinigungsstufe aufzukommen. Damit wird nun das Verursacherprinzip auch in der Abwasserwirtschaft rechtskräftig umgesetzt. Es werden Anreize geschaffen, Schadstoffe an der Quelle zu vermindern und umweltschonende Grundstoffe und Produkte zu entwickeln. Der BDEW hatte die Notwendigkeit der Herstellerverantwortung bereits in zahlreichen Studien und Papieren dargelegt.
Nach der Verabschiedung im Parlament und der Vorlage aller notwendigen Übersetzungen sollte auch der EU-Ministerrat den Rechtsakt zügig annehmen. Dann kann umgehend mit der nationalen Umsetzung begonnen werden. Hierbei sollte auf eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben und vor allem die funktionsfähige Umsetzung der neuen Herstellerverantwortung vor Eintritt der Fristen für die Einführung der 4. Reinigungsstufe geachtet werden.“
https://www.bdew.de/presse/presseinformationen/verursacherprinzip-wird-endlich-rechtskraeftig-umgesetzt/

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agw: Die neue Kommunalabwasserrichtlinie kommt!

Die Europäische Kommunalabwasserrichtlinie ist heute im EU-Parlament final beschlossen worden. Damit werden 30 Jahre nach Inkrafttreten der ersten Regelungen für kommunales Abwasser auf europäischer Ebene die Weichen für die Zukunft gestellt.
Mit der neuen Richtlinie werden wichtige Vorgaben für die Abwasserreinigung getroffen. Insbesondere die verbindliche Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung zur Finanzierung der 4. Reinigungsstufen gilt als Meilenstein der Etablierung des Verursacherprinzips. Die geplante Kommunalabwasserrichtlinie bringt wichtige Neuerungen für die Elimination von Spurenstoffen, für den Ausbau der Eigenenergieerzeugung, als auch Verschärfungen für die Nährstoffelimination.
Die agw hat den Prozess über die letzten beiden Jahre eng begleitet. Mit der Verabschiedung auf europäischer Ebene ist nun der Weg frei für die Umsetzung in deutsches Recht, in die sich die agw intensiv einbringen wird.
https://www.agw-nw.de/home

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VDMA: VDMA Fachverband Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate

„Wasser ist Grundlage allen Lebens“, lautet der erste Satz der Nationalen Wasserstrategie Deutschlands, die mit Kabinettsbeschluss vom März 2023 verabschiedet wurde. Diese Strategie ist kein alleinstehendes Instrument, sondern ist im europäischen und globalen Kontext zu betrachten: Es braucht erhebliche Investitionen in die Wasserwirtschaft zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen. Diese Investitionen schließen modernste Technologien unbedingt ein. Technologien, die der Maschinen- und Anlagenbau zur Verfügung stellt. Anlässlich des heutigen Weltwassertags bilanziert der VDMA Fachverband Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate, dass innovative und effiziente Wasser- und Abwassertechnik aus Deutschland im Jahr 2023 weltweit so stark wie nie zuvor nachgefragt war.
Trotz vielfältiger politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten, mit denen sich die Hersteller von Wasser- und Abwassertechnik aus Deutschland konfrontiert sahen, konnten die internationalen Märkte überwiegend erfolgreich bearbeitet und damit das Rekordniveau der Exporte aus dem Vorjahr erneut übertroffen werden. Im Vergleich zum Jahr 2022 stiegen die Ausfuhren um 5,5 Prozent auf fast 1,3 Milliarden Euro.
EU-27 bleibt wichtigste Absatzregion
Bezüglich der Entwicklung einzelner Absatzregionen bietet der Blick in die Statistik kein einheitliches Bild. In die die EU-Staaten, die weiter mit Abstand wichtigste Absatzregion, stieg das Exportvolumen der heimischen Hersteller leicht unterdurchschnittlich um 2,6 Prozent auf 611 Millionen Euro. Damit wurden 47 Prozent aller Exporte von Wasser- und Abwassertechnik aus Deutschland in die anderen EU-Staaten ausgeführt.
Für die ebenfalls wichtigen Abnehmerregionen Sonstiges Europa (plus 6,5 Prozent) und Nordamerika (plus 7,9 Prozent) steht ebenfalls eine positive Veränderungsrate zu Buche, für Ostasien mit minus 4,7 Prozent eine negative Entwicklung.
Die deutlichsten positiven Veränderungen gab es in den vergleichsweise kleineren Absatzregionen Nordafrika (plus 55,2 Prozent), Südostasien (plus 54,7 Prozent) und Zentral- und Südasien (plus 50,1 Prozent). Der stärkste Rückgang wurde im Nahen/Mittleren Osten (minus 5,5 Prozent) verbucht.
Damit gelang es den deutschen Anbietern von Wasser- und Abwassertechnik wie schon den Jahren zuvor erneut, teilweise signifikante Rückgänge der Ausfuhren in eine wichtige Region durch ebenso deutliche Zuwächse in anderen Absatzregionen zu kompensieren.
Sieben der zehn wichtigsten Exportmärkte im Plus
Von den zehn wichtigsten Einzelmärkten für Wasser- und Abwassertechnik aus Deutschland entwickelten sich 2023 die Ausfuhren in sieben Märkte positiv und in drei Märkte (teils nur sehr leicht) negativ. Darunter ist auch China, 2020 noch der wichtigste Markt. China rangiert damit nur noch auf Platz 8 der wichtigsten Absatzmärkte vor der Schweiz und Spanien.
Verändert wurde auch die Rangfolge der drei wichtigsten Exportmärkte. Angeführt von Frankreich mit 94 Millionen Euro (plus 3,4 Prozent) folgten die USA (92 Millionen Euro, plus 8,7 Prozent) und die Niederlande (70 Millionen Euro, minus 0,2 Prozent). Polen, 2022 noch auf Platz drei, verzeichnete einen Rückgang um 11,7 Prozent und reiht sich damit auf Platz vier vor Italien ein. Den prozentual höchsten Zuwachs der Ausfuhren aus Deutschland verzeichnete Spanien mit plus 20,4 Prozent.
https://www.vdma.org/viewer/-/v2article/render/90221019

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VDMA: Exporte von Wasser- und Abwassertechnik erneut gestiegen

Zum Weltwassertag am 22. März hat der VDMA Fachverband Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate bilanziert, dass effiziente Wasser- und Abwassertechnik aus Deutschland im Jahr 2023 weltweit so stark gefragt war wie nie zuvor.
Wasser ist Grundlage allen Lebens“, lautet der erste Satz der Nationalen Wasserstrategie Deutschlands, die mit Kabinettsbeschluss vom März 2023 verabschiedet wurde. Diese Strategie ist kein alleinstehendes Instrument, sondern ist im europäischen und globalen Kontext zu betrachten:
Es braucht erhebliche Investitionen in die Wasserwirtschaft zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen. Diese Investitionen schließen modernste Technologien unbedingt ein. Technologien, die der Maschinen- und Anlagenbau zur Verfügung stellt. Anlässlich des Weltwassertags bilanziert der VDMA Fachverband Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate, dass Wasser- und Abwassertechnik aus Deutschland im Jahr 2023 weltweit so stark wie nie zuvor nachgefragt war.
Trotz vielfältiger politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten, mit denen sich die Hersteller von Wasser- und Abwassertechnik aus Deutschland konfrontiert sahen, konnten die internationalen Märkte überwiegend erfolgreich bearbeitet und damit das Rekordniveau der Exporte

https://www.chemietechnik.de/markt/exporte-von-wasser-und-abwassertechnik-erneut-gestiegen-776.html

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AöW-Jahresveranstaltung „Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand gemeinwohlorientiert und nachhaltig: Herausforderungen und Perspektiven“

Gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und anschließend mit der Politik wollen wir beleuchten, wo die öffentliche Wasserwirtschaft vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen und Entwicklungen steht und welche Aufgaben und Herausforderungen in den nächsten Jahren auf sie zukommen. Werden die politischen Zielsetzungen den Anforderungen und der Verantwortung der öffentlichen Wasserwirtschaft gerecht? Wie kann eine Stärkung zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen gelingen? Mehr:
https://aoew.de/

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AöW-Pressemitteilung „Einigung zur EU-Richtlinie über kommunales Abwasser“

Statements von AöW-Präsidentin und -Vizepräsident
Berlin. Am Montag (29.01.2024) wurde in den Trilogverhandlungen der EU eine Einigung zur Überarbeitung der über 30 Jahre alten Richtlinie erzielt.
AöW-Präsidentin Claudia Ehrensberger erklärt: „Die erzielte Einigung ist ein wichtiger Schritt, um die öffentliche Abwasserentsorgung an die neuen Herausforderungen anzupassen. Die bisherigen Bekanntmachungen zur Einigung enthalten wichtige Eckpunkte, die auch die AöW unterstützt hat. Dazu gehört die Einführung der Herstellerverantwortung für Humanarzneimittel und kosmetische Mittel, diese Industriebranchen müssen mindestens 80 % der Kosten für die Beseitigung von Mikroschadstoffen (sog. vierte Reinigungsstufe) tragen. Wir hatten Vollkostendeckung gefordert, auch vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung. Das Ergebnis begrüßen wir gleichwohl. Aber auch die Förderung der öffentlichen Abwasserwirtschaft in Richtung Energie- und Klimaneutralität ist ein wichtiges Thema, das wir unterstützen, um nur einige Punkte zu nennen. Insgesamt deckt die Richtlinie alle für die Abwasserwirtschaft wichtigen Punkte ab. Ich hoffe auf einen zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, so dass dann mit der nationalen Umsetzung begonnen werden kann. Auch diesen Prozess möchten wir gemeinsam mit der AöW begleiten.“
AöW-Vizepräsident Olaf Schröder ergänzt: „Der Gesetzgeber und die Politik in Deutschland – Bund und Länder – sind nun gefordert, erste Überlegungen für eine praktikable und zumutbare Umsetzung der Vorgaben anzustellen. Hierzu ist ein enger Dialog mit der gesamten Branche notwendig. Es darf dabei nicht nur um eine 1:1-Umsetzung gehen, sondern es ist entscheidend, wie die Rahmenbedingungen für die öffentliche Abwasserwirtschaft insgesamt gestärkt werden können, um die Aufgaben aus der Richtlinie gemeinwohlorientiert zu erfüllen. Dabei dürfen die öffentlichen Unternehmen in der Abwasserwirtschaft nicht – im wahrsten Sinne des Wortes – mit den Anforderungen im Regen stehen gelassen werden. Es wird beispielsweise darum gehen, wie kleinere Betriebe die Umsetzung bewältigen können, wie die Herstellerverantwortung praktikabel, rechtssicher und planbar umgesetzt werden kann und wie unnötige Belastungen durch zusätzliche Anforderungen und Bürokratie vermieden werden können. Und das alles gemeinwohlorientiert und nachhaltig in öffentlicher Hand.“

Kontakt:
Dr. Durmus Ünlü
AöW-Geschäftsführer
E-Mail: uenlue@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de
https://aoew.de/daseinsvorsorge/wasser_in_oeffentlicher_hand/abwasser/aoew-pressemitteilung-einigung-zur-eu-richtlinie-ueber-kommunales-abwasser/

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DVGW: STATEMENT FÜR DIE PRESSE

Zu den heutigen parlamentarischen Beratungen über den Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung und mit Blick auf den Beginn der Grünen Woche erklärt Dr. Wolf Merkel, Vorstand des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW): „Landwirtschaftliche Betriebe haben neben der wichtigen Funktion der Sicherstellung unserer Ernährung eine große Verantwortung beim Schutz unserer Umwelt. Hier gilt es, die Trinkwasserressourcen besser zu schützen, indem die Landwirtschaft Gewässerbelastungen aus Stickstoffüberschüssen sowie chemischen Pflanzenschutzmitteln weiter reduziert.
Die aktuelle Düngeverordnung allein wird jedoch keine Wende bewirken: Ein Wirksamkeitsmonitoring zur Bewertung des Nutzens der Verordnung für die Umwelt fehlt bislang. Auch die Stoffstrombilanzverordnung ist in ihrer jetzigen Form unzureichend. Die darin festgelegten Obergrenzen für Nährstoffüberschüsse sind viel zu hoch, um Gewässer wirksam zu schützen. Hier müssen die zulässigen Düngemengen für die landwirtschaftlichen Betriebe deutlich abgesenkt werden. Daher ist es gut und richtig, dass die Bundesregierung das Düngerecht verschärfen will. Ebenfalls begrüßen wir, dass die Bundesregierung noch im Januar eine Reduktionsstrategie für chemische Pflanzenschutzmittel (PSM) vorlegen will. Wir erhoffen uns davon konkrete Maßnahmen, die den Einsatz von PSM und die damit auch für die Trinkwasserressourcen verbundenen Einträge senken. Auf europäischer Ebene sind die Bemühungen für eine nachhaltigere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln leider vorerst gescheitert. Umso wichtiger ist es nun, zeitnah einen Fahrplan auf nationaler Ebene vorzulegen, der auch die Belange des Gewässerschutzes umfassend berücksichtigt.“
https://www.dvgw.de/medien/dvgw/verein/presse/pi-nachhaltige-wasserwirtschaft.pdf

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VKU-Position zur Abwasserwiederverwendung Umsetzung der EU-Verordnung in nationales Recht

Nicht nur in den südlichen Ländern Europas, sondern auch in einigen Regionen Deutschlands ist in den letzten Jahren der Druck auf die Wasserressourcen in den heißen Sommermonaten gestiegen. Um dieser Entwicklung gerade in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, hat die EU in 2020 die Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung (Verordnung (EU) 2020/741) verabschiedet.
Nach einer zweijährigen Frist gilt die EU-Verordnung zur Abwasserwiederverwendung seit Juni 2023 in den Mitgliedstaaten und somit auch in Deutschland unmittelbar. Doch ein konkreter Regelungsvorschlag für eine Einpassung und Ergänzung des deutschen Rechts liegt bislang noch nicht vor. Mit unserem VKU-Positionspapier möchten wir uns daher frühzeitig im Rahmen des Umsetzungsprozesses positionieren, um die Interessen der kommunalen Wasserwirtschaft zielgerichtet in die Diskussion einzubringen.
Die EU-Verordnung für die landwirtschaftliche Nutzung kann bereits jetzt wichtige Weichen für die Wiederverwendung von Abwasser in Deutschland generell setzen. Daher ist aus Sicht des VKU entscheidend, dass:
• die Wiederverwendung freiwillig bleibt.
• weitere Geltungs- und Anwendungsbereiche, wie die Bewässerung von Grünflächen oder die industrielle Nutzung berücksichtigt werden.
• die Mindestanforderungen so gesetzt werden, dass Wiederverwendung wirtschaftlich möglich ist.
• kein übermäßiger Mehraufwand für kommunale Unternehmen durch Genehmigungsverfahren und Überwachung entsteht.
• der Schutz von Trinkwasserressourcen, Böden und Grundwasserkörpern gewährleistet wird.

Hintergrund
Die EU-Verordnung zur Abwasserwiederverwendung legt erstmals europaweit einheitliche Mindestanforderungen für die Wasserqualität und Überwachung bei der Aufbereitung von Abwasser für die landwirtschaftliche Nutzung fest. Darüber hinaus definiert sie Rahmenbedingungen für das Risikomanagement sowie die sichere Verwendung von aufbereitetem Wasser zur Bewässerung von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die EU-Verordnung sieht explizit an verschiedenen Stellen vor, dass die Vorgaben durch nationale Regelungen ergänzt werden können. Dazu zählt z. B. die Möglichkeit der Erweiterung auf andere Sektoren.
Im Jahr 2022 legte die dafür eingerichtete Kleingruppe „WaterReUse“ der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ihren Endbericht, der auch Regelungsvorschläge umfasst, vor. Demnach schlagen die Länder mehrheitlich vor, die EU-Verordnung durch ein eigenes Kapitel im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) umzusetzen. Ergänzend sollen die materiellen Anforderungen in Form eines untergesetzlichen Regelwerks festgelegt werden
https://www.vku.de/themen/umwelt/artikel/vku-position-zur-abwasserwiederverwendung/?sword_list%5B0%5D=Abwasserwiederverwendung&sword_list%5B1%5D=freiwillig&sword_list%5B2%5D=bleibt&no_cache=1

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EurEau

EurEau verfügt mit seinen Mitgliedern über ein umfangreiches Know-how und Expertise in der Wasserver- und Abwasserentsorgung und vertritt die Branche in Brüssel. Der DVGW ist Gründungsmitglied von EurEau und engagiert sich seit Jahrzehnten fachpolitisch in der EU.

Eine gemeinsame Stimme der europäischen Wasserwirtschaft
Vereinigung der nationalen Verbände in der Wasserver- und Abwasserentsorgung
EurEau ist die europäische Vereinigung der nationalen Verbände in der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Mit über 600.000 Beschäftigten zählt dieser Sektor zu den Pfeilern der europäischen Wirtschaft. EurEau wurde 1975 durch die sechs Gründungsländer der Europäischen Union in Brüssel als Vereinigung der nationalen Vereine von Wasserversorgungsunternehmen ins Leben gerufen. 1998 fusionierte EurEau mit der Europäischen Abwasserentsorgungsgruppe. EurEau verfügt mit seinen Mitgliedern über ein umfangreiches Know-how und Expertise in der Wasserver- und Abwasserentsorgung und vertritt die Branche fachpolitisch in Brüssel.

EurEau vertritt die Wasserbranche in Brüssel
Die Aufgaben

EurEau vertritt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den EU-Institutionen und unterrichtet sie über die Entwicklungen auf europäischer Ebene. So wird sichergestellt, dass die Mitglieder angemessen mit den Chancen und Risiken umgehen können, die aus der EU-Politik sowie deren nationaler Umsetzung entstehen. Zusätzlich fördert EurEau den Austausch ihrer Mitglieder und somit die Vernetzung der internationalen Wasserwirtschaft.
Water matters, the views of Europe’s water sector

Übersicht der EurEau-Mitgliedstaaten © EurEau
Mitglieder von EurEau
Heute sind die nationalen Verbände aus 26 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Schweiz und Serbien in EurEau vertreten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

Nicht-EU-Staaten: Norwegen, Schweiz, Serbien
https://www.dvgw.de/der-dvgw/dvgw-international/eureau

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Wie Schmutzwasser trinkbar wird

DBU-Projekt: umweltschonende Krisenhilfe – „Ohne Chlor“
Osnabrück. Bei Naturkatastrophen, Krieg oder Epidemien steht schnelle Hilfe für betroffene Menschen an oberster Stelle. Zentral ist die Bereitstellung von ausreichend sauberem Wasser, um Dehydrierungen, Durchfallerkrankungen und Cholera zu vermeiden. Das Startup Disaster Relief Systems (DRS) unter Professor Utz Dornberger an der Universität Leipzig entwickelt derzeit in einem von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderten Projekt eine Anlage, die aus Schmutzwasser sauberes Trinkwasser herstellt. Sie funktioniert ohne Chemikalien, kann regenerativ angetrieben werden und ist recycelbar.

Trinkwasseraufbereitung: Chemikalien können Boden und Gewässer belasten
Zur Versorgung von in Not geratenen Menschen mit sauberem Wasser setzen Hilfsorganisationen in der Regel große mobile technische Anlagen zur Rohwasseraufbereitung ein. „Ökologisch und einsatztechnisch problematisch ist dabei oft das Verwenden von Chemikalien zum Beispiel zur Flockung von Schwebstoffen, Desinfektion des Wassers sowie Konservierung von Filtermembranen, bei deren unsachgemäßer Handhabung Gesundheitsgefährdungen und Schäden an der Umwelt entstehen können“, sagt Projektleiter John-Henning Peper. „Aus diesem Grund war eine der Hauptanforderungen, eine leistungsfähige Trinkwasseraufbereitungsanlage zu entwickeln, die auch ohne den Gebrauch von Chemikalien auskommt.“

Umweltschutz schon vor dem Krisenfall berücksichtigen
Nachhaltigkeit sowie Umwelt- und Naturschutz sind allerdings in Katastrophenfällen bislang eher zweitrangig, sodass diese Aspekte bei den großtechnischen Trinkwasseraufbereitungsanlagen der Hilfsorganisationen bisher keine oder eine nur geringe Rolle spielten. Um dieses Manko zu minimieren, hat Franz-Peter Heidenreich einen dringenden Rat. Der Leiter des DBU-Referats Wasser, Boden und Infrastruktur empfiehlt, „den Umweltschutz schon vor einem möglichen Krisenfall zu berücksichtigen“. Auch deshalb, so Heidenreich, weil es eben folgenden Zusammenhang gebe: „Der Klimawandel führt weltweit zu einer wachsenden Anzahl an Katastrophen, insbesondere zu Starkregenereignissen und Hochwassersituationen, auf die dann entsprechend reagiert werden muss.“ Bei der kompakten Trinkwasseraufbereitungsanlage haben die Tüftler Heidenreich zufolge auch den Umweltschutz-Aspekt schon eingebaut.

Ohne Chemie: Anlage kann bis zu 2.500 Liter Wasser pro Stunde aufbereiten
Einen der ersten serienreifen Prototypen der Anlage hat Peper mit seinem Team-Kollegen Sören Lohse nun in Osnabrück, dem Sitz der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Referatsleiter Heidenreich vorgestellt. Zusammen platzierten sie das mit Tragegriffen versehene und 135 Kilogramm schwere Gerät namens „SAS-W2500“ auf dem DBU-Gelände. Die Abkürzung steht für „Standardized Aid System“, also: standardisiertes Hilfssystem. „Diese Anlage kann bis zu 2.500 Liter Wasser pro Stunde chemikalienfrei aufbereiten – ohne Chlor“, so Peper. Sie reinigt, indem das Schmutzwasser mit einem Druck von drei bis sieben bar durch Filter mit Mini-Poren im Nanometer-Bereich gepresst wird. Peper: „Druck und Filter halten nicht nur gefährliche Keime wie den Cholera-Erreger, sondern auch winzige bakterielle Giftstoffe und ein hohes Maß an Viren zurück.“ Bei einem Bedarf von drei Litern Trinkwasser pro Person könnten damit rein rechnerisch bis zu 830 Menschen pro Stunde und rund 20.000 Menschen täglich versorgt werden, so Peper.

Katastrophenschutz-Training: erfolgreicher Probe-Einsatz in Frankreich
Öffentlich wirksam präsentiert wurde die Anlage kürzlich in Villejust nahe Paris mit den Hilfsorganisationen @fire aus Deutschland, S.A.R.A.I.D. aus Großbritannien, SARDA aus Nord-Irland und einer kleinen ukrainischen Delegation bei einem viertägigen Katastrophenschutz-Trainingseinsatz, berichtet Peper. „Trotz des sehr stark verschmutzten Wassers haben wir mit einer Anlage ausreichend Wasser für alle fünfzig Einsatzkräfte bereitgestellt“, so Peper – komplett ohne externe Strom- und Wasserversorgung. Mit einem Feldlabor sind nach seinen Worten alle wichtigen chemischen und biologischen Parameter gemessen und die Reinheit sichergestellt worden.

Strom über erneuerbare Energien – Bauteile recyclingfähig
Die Entwickler denken ganzheitlich: „Die benötigte Energie liefert die Anlage mittels eines kleinen eingebauten Generators oder mittels Elektroantrieb, der wiederum mittels einer ausklappbaren Solar-matte gespeist werden kann“, sagt Lohse. Um auch die Einsatzfähigkeit der Solarmatte im Katastrophenfall zu gewährleisten wird derzeit am Standort Leipzig ein zweiter Prototyp mit einer ausklappbaren Photovoltaikanlage getestet. Zudem wird laut Lohse darauf geachtet, dass möglichst alle Bauteile recyclingfähig sind – eine technische Herausforderung.

Nächster Test: Abwurf aus Flugzeugen
Für die Erfinder steht neben Praktikabilität und schneller Hilfe auch der Umweltschutz im Vordergrund. Oft sind Katastrophengebiete nur schwer zugänglich. Deshalb sind für den Einsatz in Krisenregionen nicht nur Mobilität und Autonomie einer Anlage entscheidend. Wichtig ist auch, dass sie notfalls unbeschadet aus einem Flugzeug abgeworfen werden und dann ihre Dienste leisten kann. Entsprechende Tests wollen die Ingenieure als nächstes starten.

Weitere Informationen:
https://www.dbu.de/news/wie-schmutzwasser-trinkbar-wird/
http://Das Team Disaster Relief Systems (DRS) entwickelt in einem von der @umweltstiftung geförderten #DBUprojekt eine umweltfreundliche Trinkwasseraufbereitungsanlage für den Katastrophenfall. Mehr hier: https://www.dbu.de/news/

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VKU stellt Positionen zur Abwasserwiederverwendung vor

Seit Juni gilt dazu eine EU-Verordnung. Sie muss noch in deutsches Recht eingefügt werden.
Nicht nur in den südlichen Ländern Europas, sondern auch in einigen Regionen Deutschlands ist in den letzten Jahren der Druck auf die Wasserressourcen in den heißen Sommermonaten gestiegen. Um dieser Entwicklung gerade in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, hat die EU in 2020 die Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung verabschiedet.

Nach einer zweijährigen Frist gilt die EU-Verordnung zur Abwasserwiederverwendung seit Juni 2023…mehr:
https://www.zfk.de/wasser-abwasser/abwasser/vku-stellt-positionen-zur-abwasserwiederverwendung-vor

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Klärschlammverordnung – BDE fordert von Länder und Kommunen zügige Umsetzung der Vorgaben

Verband sieht in Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen besondere Bedeutung
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft hat die Positionierung der Umweltministerkonferenz (UMK) zu den Zielen der Klärschlammverordnung zur Phosphorrückgewinnung als wichtige Voraussetzung für mehr Nachhaltigkeit begrüßt. Zugleich mahnt der Verband mehr Engagement der Länder bei der Umsetzung der Verordnung an.
„Der BDE begrüßt, dass die Umweltministerkonferenz einen wichtigen Pflock für das Regelwerk und die Phosphorrückgewinnung eingeschlagen hat. Jetzt ist eine entsprechende Umsetzung nötig“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.
Auf ihrer Sitzung Anfang Dezember hatte die Umweltministerkonferenz die in der Klärschlammverordnung geregelte Phosohorrückgewinnung ab 2029 bekräftigt und nachhaltige Bewirtschaftung dieses kritischen Rohstoffs hervorgehoben.
Nach den Worten von Verbandspräsident Kurth unterstützt der BDE auch den durch den UMK-Beschluss in Aussicht gestellten Dialog zwischen Bund, Ländern und der Wirtschaft. Dieser sei nötig, damit die Akteure ihren Beitrag für den benötigten Umbau der Behandlungs- und Verwertungsinfrastrukturen leisten können. Es gebe einen großen Gesprächsbedarf zu den aktuellen Herausforderungen. Zugleich brauche es jetzt zügige politische Entscheidungen zu den bereits seit langem bekannten Herausforderungen wie etwa bei Fragen zur zulässigen Umlagefähigkeit von Kosten für die Phosphorrückgewinnung auf die Abwassergebühren.
Dabei moniert der BDE, dass diese Fragen bereits seit der Novelle der Verordnung im Jahr 2017 im Raum stünden und längst hätten beantwortet werden können. Nach Ansicht des BDE müssen die Länder nun schnell in dieser Frage handeln, die Umlagefähigkeit klarstellen und koordiniert und bundeseinheitlich vorgehen, damit die für die Phosphorrückgewinnung nötigen Investitionen ausgelöst werden.
Zudem vermisst der BDE im UMK-Beschluss klare Aussagen zu der Frage, wie mit den bestehenden Ausnahmeregelungen bei der Langzeitlagerung von Klärschlammverbrennungsasche umzugehen ist und hebt dabei hervor, dass die aktuelle Art der Lagerung der Aschen eine spätere Rückgewinnung des Phosphors aus den Aschen nicht zulässt.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Rückgewinnung des lebensnotwendigen Phosphors bleibt eine Hauptaufgabe. Deshalb ist es dringend nötig, klare Standards für die Praxis zu erarbeiten. Zugleich ist es wichtig, auf Seiten der Abwasser- und Klärschlammentsorger ausreichende Rückstellungen zu bilden, um bereits vom ersten Tag an die Methoden der hochwertigen Rückgewinnung von Phosphor einer reinen Zwischenlagerung in der Gebührenbelastung gleichzustellen und damit eine Verschiebung und Kumulation von Kosten in die Zukunft zu vermeiden Unsere Mitgliedsunternehmen in diesem Bereich sind vorbereitet. Sie haben in den vergangenen Jahren mit Blick auf die Verordnungsvorgaben viel in die Entwicklung von Technologien zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen investiert. Dabei konnten sie die technologische Reife in vielen Projekten eindrucksvoll belegen. Nun braucht es entsprechende Entscheidungen auf kommunaler Ebene zur Ausschreibung von Leistungen zur Phosphorrückgewinnung nach vorgelagerter Monoverbrennung.“
https://www.bde.de/presse/klaerschlammverordnung-laender-kommunen-umsetzung-vorgaben/

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