2024
Landgericht Baden-Baden: Klage der Gemeinde Hügelsheim wegen PFC-Belastung im Zusammenhang mit Trinkwasserversorgung der Gemeinde dem Grunde nach teilweise berechtigt
Das Gericht hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass das Kompostunternehmen und dessen Vorstand in den Jahren 2006 bis 2008 auf die im Streit stehenden landwirtschaftlichen Flächen im Gemeindegebiet der Klägerin ein Gemisch aus von der Papierindustrie bezogenen Papierschlämmen und Kompost nach Rücksprache mit den jeweils die Flächen bewirtschaftenden Landwirten aufgebracht hätten. Das Mischungsverhältnis habe zumindest 1:3 (bei drei Teilen Kompost) betragen. Dazu habe der Vorstand des Unternehmens die vorherige Absprache mit den jeweiligen Landwirten übernommen und entweder Mitarbeiter seines Unternehmens angewiesen oder selbständige Fuhrunternehmer, wie auch den weiteren Beklagten, damit beauftragt, das Papierschlamm-Kompost-Gemisch auf die jeweiligen landwirtschaftlichen Flächen auszubringen. Die Abgabe des Gemischs sei für die Landwirte kostenlos gewesen.
Das Kompostunternehmen habe in den Jahren 2006 bis 2008 zumindest 43.000 Tonnen Papierschlämme aus der Papierindustrie bezogen, die an den Unternehmensstandorten in den Baden-Badener Stadtteilen Oos und Steinbach mit Kompost vermischt und im Anschluss auf landwirtschaftliche Flächen in der Region ausgebracht worden seien.
Auch wenn im Einzelnen keine Feststellungen dazu getroffen werden konnten, wann welche Menge welchen Materials aus welcher Papierfabrik auf welche Flächen durch wen aufgetragen wurden, hat die Kammer aufgrund zahlreicher Indizien…mehr:
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