Samstag, Oktober 12, 2024
StartDWA-InfosDWA-InformationenMitarbeit bei der DWA

Mitarbeit bei der DWA

Mitarbeit DWA 2021Mitarbeit DWA 2022Mitarbeit DWA 2023

2024


Entwurf des Merkblatts DWA-M 285-3 „Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen – Teil 3: Ozonung – Verfahrensgrundsätze und Bemessung“

Aufruf zur Stellungnahme
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 285-3 „Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen – Teil 3: Ozonung – Verfahrensgrundsätze und Bemessung“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Merkblatt DWA-M 285-3 ist Teil der Merkblattreihe DWA-M 285 „Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen“. Teil 3 gibt wesentliche praxisorientierte Hinweise zu Konzeption, Umsetzung und Betrieb von Ozonanlagen zur Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen. Das Merkblatt fasst die wichtigsten Erkenntnisse der praxisrelevanten Forschung sowie der bisher erlangten Betriebsergebnisse der letzten zehn Jahre zusammen. Unter Berücksichtigung der Auslegungshinweise ist es möglich, mit einer Ozonung oxidierbare Stoffe mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zu einem hohen Prozentsatz gut bis sehr gut aus dem Abwasser zu entfernen.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-8.5 „Ozonung auf Kläranlagen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Ulf Miehe) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ im DWA-Fachausschuss KA-8 „Verfahren der weitergehenden Abwasserreinigung nach biologischer Behandlung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Matthias Barjenbruch) erarbeitet. Es richtet sich an das Personal von Ingenieurbüros, Kläranlagen und Fachbehörden.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 285-3 „Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen – Teil 3: Ozonung – Verfahrensgrundsätze und Bemessung“ wird bis zum 30. November 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: tschocke@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 285-3 „Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen – Teil 3: Ozonung – Verfahrensgrundsätze und Bemessung“, September 2024, 41 Seiten
Print
ISBN 978-3-96862-746-5, Ladenpreis: 69 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 55,20 Euro
E-Book
ISBN 978-3-96862-747-2, Ladenpreis: 60,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 48,40 Euro
Kombi E-Book & Print
Ladenpreis: 87 Euro, fördernde DWA-Mitglieder 69,60 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.info/shop

(nach oben)


Entwurf des Merkblatts DWA-M 181-2 „Messdaten für Planung und Betrieb von Entwässerungssystemen – Teil 2: Messung von Wasserstand, Fließgeschwindigkeit, Durchfluss und Niederschlag“

Aufruf zur Stellungnahme
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 181-2 „Messdaten für Planung und Betrieb von Entwässerungssystemen – Teil 2: Messung von Wasserstand, Fließgeschwindigkeit, Durchfluss und Niederschlag“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Der Entwurf ist Teil der neuen Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 181, die die Inhalte der Merkblätter DWA-M 181 „Messung von Wasserstand und Durchfluss in Entwässerungssystemen“ und DWA-M 151 „Messdatenmanagementsysteme (MDMS) in Entwässerungssystemen“ überarbeitet und ergänzt. Die Reihe zielt darauf ab, notwendige Grundlagen und Informationen für die Planung und Durchführung von Messungen in Entwässerungssystemen bereitzustellen und Hinweise zum erforderlichen Messdatenmanagement zu geben.
Im Merkblatt DWA-M 181-2 liegt der Schwerpunkt auf den technischen Grundlagen und Anwendungsgebieten der Messverfahren für Wasserstand, Fließgeschwindigkeit, Durchfluss und Niederschlag. Gegenüber dem Vorgängermerkblatt DWA-M 181 ist die Niederschlagsmessung zusätzlich in den Inhalt aufgenommen worden, weil deren Messdaten in der Stadthydrologie eine wichtige Grundlage für die Kalibrierung der Berechnungsmodelle sind.
Nach einer kurzen Darstellung der hydraulischen Grundlagen werden die gegenwärtig angewandten Messverfahren behandelt und darüber hinaus neuartige Messverfahren für die Fließgeschwindigkeit beschrieben.
Änderungen
Gegenüber den Merkblättern DWA-M 181 (9/2011) und DWA-M 151 (8/2014) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

Gliederung in mehrere Teile für die Arbeits-/Merkblattreihe DWA-A/M 181 unter neuem Titeneu: Ausführungen zur Niederschlagsmessung, Aktualisierung der Messverfahren insbesondere für den Durchfluss, Beschreibung neuartiger Messverfahren.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-1.7 „Messungen und Messdaten in Entwässerungssystemen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Holger Hoppe) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“ (Obmann: Dr.-Ing. Klaus-Hans Pecher) erarbeitet. Es richtet sich an Betreiber von Entwässerungssystemen, Ingenieurbüros, Dienstleister im Bereich des Messdatenmanagements, Aufsichtsbehörden, Forschungseinrichtungen sowie Hersteller von Messtechnik.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 181-2 „Messdaten für Planung und Betrieb von Entwässerungssystemen – Teil 2: Messung von Wasserstand, Fließgeschwindigkeit, Durchfluss und Niederschlag“ wird bis zum 30. November 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: Team-ES@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 181-2 „Messdaten für Planung und Betrieb von Entwässerungssystemen – Teil 2: Messung von Wasserstand, Fließgeschwindigkeit, Durchfluss und Niederschlag“, September 2024, 69 Seiten

(nach oben)


    Entwurf des Merkblatts DWA-M 179-1 „Dezentrale Anlagen zur Niederschlagswasserbehandlung – Teil 1: Allgemeines sowie Einleitung ins Oberflächengewässer“

    Aufruf zur Stellungnahme
    Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 179-1 „Dezentrale Anlagen zur Niederschlagswasserbehandlung – Teil 1: Allgemeines sowie Einleitung ins Oberflächengewässer“ veröffentlicht.
    Dezentrale Anlagen sind so zu planen und zu betreiben, dass der hieraus resultierende Stoffrückhalt sicher und dauerhaft gewährleistet werden kann. In der neuen Merkblattreihe DWA-M 179 werden die allgemeinen Zusammenhänge bei der Anwendung dezentraler Anlagen zur Niederschlagswasserbehandlung erläutert. Diese beziehen sich auf bestehende Vorgaben, die spezifische Verschmutzung von Niederschlagsabflüssen und die verfahrenstechnisch sinnvollen Möglichkeiten des gezielten Stoffrückhalts.
    Teil 1 befasst sich mit allgemeinen Aspekten zu Anforderungen an eine dezentrale Behandlung, stofflichen Belastungen, verfahrenstechnischen Grundlagen von Behandlungsverfahren sowie betrieblichen Aspekten und Kosten. Weiterhin werden spezifische Behandlungsanforderungen vor Einleitung ins Oberflächengewässer, das heißt Reinigungsanforderungen, die sich aus der Emissionsbetrachtung anhand des standardisierten Referenzparameters zum Feststoffrückhalt (AFS63) nach dem Arbeitsblatt DWA-A 102-2 sowie an außerörtlichen Straßen nach den Richtlinien für die Entwässerung von Straßen (REwS) ableiten, behandelt.
    In Teil 2 werden später ergänzend Empfehlungen zur Auslegung und zum Betrieb von dezentralen Anlagen zur Niederschlagswasserbehandlung vor der Einleitung ins Grundwasser gegeben. Zur Versickerung sind die in Arbeitsblatt DWA-A 138-1 (sowie an außerörtlichen Straßen in den REwS) aufgeführten Erfordernisse zu berücksichtigen.
    Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-3.17 „Dezentrale Anlagen zur Niederschlagswasserbehandlung“ (Sprecher: Dr.-Ing. Stephan Fuchs) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme im DWA-Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ erarbeitet. Es richtet sich an Planungsbüros, Betreiber, Hersteller und Zulassungsbehörden von dezentralen Anlagen zur Behandlung niederschlagsbedingter Abflüsse.

    Frist zur Stellungnahme
    Das Merkblatt DWA-M 179-1 „Dezentrale Anlagen zur Niederschlagswasserbehandlung – Teil 1: Allgemeines sowie Einleitung ins Oberflächengewässer“ wird bis zum 30. November 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Ing. Christian Berger
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    E-Mail: Team-ES@dwa.de

    Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

    Entwurf Merkblatt DWA-M 179-1 „Dezentrale Anlagen zur Niederschlagswasserbehandlung – Teil 1: Allgemeines sowie Einleitung ins Oberflächengewässer“, September 2024, 37 Seiten
    Print
    ISBN 978-3-96862-751-9, Ladenpreis: 69 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 55,20 Euro
    E-Book
    ISBN 978-3-96862-752-6, Ladenpreis: 60,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 48,40 Euro
    Kombi E-Book & Print
    Ladenpreis: 87 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 69,60 Euro

    Herausgeberin und Vertrieb
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 02242/872-333, Fax: 02242/872-100
    E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.info/shop

    (nach oben)


    Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 163 „Baumstandorte und Regenwasserbewirtschaftung“

    Vorhabensbeschreibung
    Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) plant in Zusammenarbeit mit der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) und der DWA die Entwicklung eines gemeinsamen Merkblatts „Baumstandorte und Regenwasserbewirtschaftung“. Das Merkblatt wird bei der DWA als DWA-M 163 veröffentlicht werden.
    Bäume prägen unseren Lebensraum auf verschiedenste Art und Weise und sind als Gestaltungselement sowie aufgrund ihrer zahlreichen ökologischen Funktionen als Beitrag zum Natur-, Arten- und Klimaschutz in unseren Städten unverzichtbar. Ein flächendeckender vitaler Baumbestand ist eine entscheidende Komponente bei der Anpassung der Kommunen an die Folgen des Klimawandels. Die Entwicklung und der Erhalt dauerhafter Baumbestände wird jedoch sowohl durch zunehmende Hitze- und Trockenperioden als auch durch die urbanen Rahmenbedingungen, wie verdichtete und versiegelte Böden, eingeschränkte Wurzelräume mit gestörtem Bodenlufthaushalt, beeinträchtigt. Dies erschwert die Etablierung eines leistungsfähigen Baumbestands zusätzlich.
    Gleichzeitig stellen Starkregenereignisse die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung vor große Herausforderungen, da immer öfter die Kapazitätsgrenzen der Kanalisationssysteme überschritten werden. Die Wasserwirtschaft sucht also nach Lösungen, um rasch potenzielle Speicher- und Versickerungsräume zu erschließen.
    Insbesondere in Zeiten von zunehmender Dürre ist es wichtig, Bäume zielgerichteter als bisher mit Niederschlagswasser zu versorgen, um ihre Vitalität zu erhalten und ihre positive Wirkung auf das städtische Klima zu unterstützen. Die Nutzung von Niederschlagswasser zur Bewässerung ist eine nachhaltige Praxis, die dazu beiträgt, Trinkwasser zu sparen. Das anfallende Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen versickert auch an Baumstandorten, sodass Bäume und ihre Standorte ein Bestandteil der wasserbewussten Siedlungsentwicklung sind. Wird dies forciert, können sich hierbei jedoch auch Gefahren für die Vitalität der Bäume ergeben, wenn dem Baumstandort belastetes Niederschlagswasser zugeführt wird und sich das Wasser zu lange im Wurzelraum anstaut.
    Bisher gibt es zwar Regelwerke, die sich zum einen speziell mit dem Baumstandort (unter anderem Anforderungen an Bauweisen und Substrate, FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen, DIN 18916) und zum anderen mit der Versickerung von Niederschlagswasser und dem Umgang mit Regenwasser (unter anderem DWA-A 138-1) befassen, aber die gesamtheitliche Betrachtung/Einbindung von Baumstandorten im Zusammenhang mit der Stadt- und Verkehrsplanung verknüpft mit der Regenwasserbewirtschaftung ist bisher nicht normativ geregelt.
    Das neue Merkblatt DWA-M 163 wird sich auf die Planung, den Bau und den Betrieb von Anlagen zur Bewässerung von Baumstandorten mit Niederschlagswasser konzentrieren.
    Um sicherzustellen, dass das Merkblatt praxisrelevant und vielseitig anwendbar ist, sollen alle entscheidenden Gruppen in den Entwicklungsprozess einbezogen werden. Dazu gehören unter anderem Netzbetreiber, Garten- und Grünflächenämter, Stadt- und Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft, Bauingenieurwesen, Landschaftsarchitektur, Ausführungsbetriebe des Garten- und Landschaftsbaus und der Baumpflege, Sachverständige sowie Tief- und Straßenbauunternehmen. Die Zusammenarbeit dieser unterschiedlichen Interessengruppen soll sicherstellen, dass das Merkblatt einem umfassenden Ansatz folgt und verschiedene Perspektiven berücksichtigt.
    Um die Qualität des Merkblatts zu gewährleisten, sollen neben den bereits bestehenden Standards für Baumstandorte und Regenwasserbewirtschaftung sowohl Praxiserfahrungen als auch aktuelle Forschungsergebnisse in die Erarbeitung einfließen. Diese integrative Herangehensweise soll sicherstellen, dass das Merkblatt einen praxisnahen und wissenschaftlich fundierten Leitfaden für die nachhaltige Entwicklung von Baumstandorten sowie die Bewässerung von Bäumen mit Niederschlagswasser darstellt.
    Es ist geplant, das Merkblatt im Regelwerk von DWA, FLL und FGSV wortgleich zu veröffentlichen. Das Verfahren nach FLL wird als führendes Verfahren gewählt. Eine Beteiligung der Fachgremien der DWA, wie in Arbeitsblatt DWA-A 400 beschrieben, wird durch die FLL sichergestellt. Die organisatorische Abwicklung übernimmt die FLL (Tanja Büttner).

    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Ing. Christian Berger
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-126, Fax 0 22 42/872-184
    E-Mail: Team-ES@dwa.de

    (nach oben)


    Entwurf des Merkblatts DWA-M 144-5 – ZTV für die Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen durch Innenmanschetten

    Aufruf zur Stellungnahme
    Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 144-5 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 5: Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen durch Innenmanschetten“ veröffentlicht.
    Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle sind ein Gefährdungspotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden. Zur Behebung von örtlich begrenzten Schäden gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Reparaturverfahren.
    Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) für die Reparatur mittels Innenmanschetten behandeln die Reparatur von Abwasserkanälen außerhalb von Gebäuden mit einem Kreisprofil von DN 150 bis DN 3000 sowie begehbare Eiprofile, die als Freispiegelkanäle und -leitungen betrieben werden.
    Der Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) hat in den vergangenen Jahren zu den Verfahren der Innensanierung von Entwässerungssystemen Empfehlungen als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ erarbeitet und den Ausschreibenden an die Hand gegeben oder zur Anwendung empfohlen. Um künftig einheitliche Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur Verfügung zu stellen, haben sich DWA und VSB entschlossen zu kooperieren. Hierzu wird in gemeinsamen Arbeitsgruppen sichergestellt, dass die bewährten und fortentwickelten ZTV-Inhalte in Übereinstimmung mit dem geltenden DWA-Regelwerk in entsprechenden Merkblättern durch die DWA veröffentlicht werden.
    Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Andreas Beuntner) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-8 „Sanierung“ erarbeitet und richtet sich an Ausschreibende von Kanalreparaturverfahren.

    Frist zur Stellungnahme
    Das Merkblatt DWA-M 144-5 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 5: Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen durch Innenmanschetten“ wird bis zum 30. November 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Jonas Schmitt, M. Sc.
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    E-Mail: Team-ES@dwa.de

    Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
    Entwurf Merkblatt DWA-M 144-5 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 5: Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen durch Innenmanschetten, September 2024, 14 Seiten
    Print
    ISBN 978-3-96862-749-6, Ladenpreis: 30,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 24,40 Euro
    E-Book
    978-3-96862-750-2, Ladenpreis: 26,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 21,20 Euro
    Kombi E-Book & Print
    Ladenpreis: 38,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 30,80 Euro

    Herausgeberin und Vertrieb
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100

    (nach oben)


    Entwurf des Merkblatts DWA-M 141 „Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungen“

    Aufruf zur Stellungnahme
    Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 141 „Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
    Dieses Merkblatt gilt für Grundleitungen und Anschlusskanäle der Grundstücksentwässerung bis zu einem Innendurchmesser von 250 mm einschließlich der dazugehörigen Bauwerke, die im Freispiegelgefälle entwässert werden. Es bezieht sich vorrangig auf sehr häufig vorhandene kleinere, in der Regel weniger komplexe Grundstücke, zeigt aber auch Aspekte für besondere Grundstücke auf und kann mit zusätzlichen Überlegungen sinngemäß angewandt werden.
    Grundstücksentwässerungen müssen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Dabei sind sowohl für den Bestand als auch den Neubau die Schutzziele Dichtheit, Stand- und Betriebssicherheit einzuhalten. Normative Vorgaben zur Instandhaltung stellen im Hinblick auf potenzielle Schutzgutgefährdungen an Boden und Grundwasser primär auf die Dichtheit von Grundstücksentwässerungen für gewerbliches bzw. industrielles sowie häusliches Abwasser ab. Im Hinblick auf immer häufigere und intensivere Starkregenereignisse ist zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Ableitung von Regenwasser allerdings die Betriebs- und Standsicherheit von entscheidender Bedeutung.
    Das Merkblatt DWA-M 141 „Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungen“ gibt Betreibern einer Abwasseranlage Hilfestellungen für die bestehenden Aufgaben im Bereich der Grundstücksentwässerung. Konkret werden im Merkblatt Verfahren und Vorgehensweisen zur Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung als Arbeitshilfe und Informationsquelle für die fachlich Beteiligten zusammengefasst. Unter anderem werden Untersuchungs- und Sanierungsverfahren sowie die Anwendung der Zustandsbeurteilung und -bewertung darstellt. Zudem zeigt es Strategien zu den wirtschaftlichen Sanierungen auf und zeigt die Auswirkungen unterschiedlicher Randbedingungen für die Sanierungsplanung. Darüber hinaus werden den Verantwortlichen der kommunalen Entwässerungsorganisationen Informationen zur Bürgerbeteiligung vermittelt und Strategien zur Einbeziehung und Unterstützung der Grundstückseigentümer aufgezeigt.
    Das Merkblatt DWA-M 141 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-6.5 „Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen“ (Sprecher: Dipl.-Ing (FH) Stefan Fresin; stellvertretender Sprecher Dipl.-Ing. (FH) Christian Harth) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-6 „Grundstücksentwässerung“ (Obmann: Dipl.-Ing. Tobias Rottmann) erarbeitet.
    Dieses Merkblatt richtet sich besonders an Fachleute in kommunalen Entwässerungsorganisationen, an Eigentümer/Betreiber von Grundstücksentwässerungen sowie Wasser- und Umweltbehörden. Es richtet sich auch an Fachleute aus dem Bereich von Planung, Bau sowie Betrieb und Unterhaltung von Grundstücksentwässerungen.

    Frist zur Stellungnahme
    Das Merkblatt DWA-M 141 „Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungen“ wird bis zum 30. November 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Jonas Schmitt, M. Sc.
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    E-Mail: Team-ES@dwa.de

    Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
    Entwurf Merkblatt DWA-M 141 „Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungen“, September 2024, 69 Seiten
    Print
    ISBN 978-3-96862-723-6, Ladenpreis: 88,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 70,80 Euro
    E-Book
    ISBN 978-3-96862-724-3, Ladenpreis: 77 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 61,60 Euro
    Kombi E-Book & Print
    Ladenpreis: 111,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 89,20 Euro

    Herausgeberin und Vertrieb
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 02242/872-333, Fax: 02242/872-100
    E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.info/shop

    (nach oben)


    Neugründung des DWA-Fachausschusses „Klimaschutz und Treibhausgase“

    Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit
    Hennef, 1. August 2024. Die DWA gründet einen neuen Fachausschuss „Klimaschutz und Treibhausgase“ in ihrem Hauptausschuss KA „Kommunale Abwasserbehandlung“.
    Das Thema Treibhausgasemissionen spielt vor dem Hintergrund des Klimawandels und geforderten Maßnahmen zum Klimaschutz eine wichtige Rolle in der Abwasserwirtschaft. Im Oktober 2022 wurden die ersten DWA-Merkblätter im DWA-Hauptausschuss KA veröffentlicht, und weitere Merkblätter und Publikationen entstehen in den Gremien der DWA. Um das integrale Thema „Klimaschutz und Treibhausgase“ in den Gremien der DWA sichtbarerer abzubilden, wird ein Fachausschuss „Klimaschutz und Treibhausgase“ im DWA-Hauptausschuss KA eingerichtet. Die bislang in einer Arbeitsgruppe im Hauptausschuss KA behandelten Themen werden so sichtbarer, im Sinne der Geschäftsordnung der Fachgremienarbeit der DWA von einem Fachausschuss gesteuert und so eine integrale hauptausschussübergreifende Bearbeitung unterstützt. Der Fachausschuss unterstützt die Politikberatung der DWA. Die Vernetzung und Abstimmung mit anderen Akteuren (zum Beispiel DVGW, VDMA, EU, DACH, Abfallwirtschaft, Betreiber) sowie die Implementierung der Themen in das Weiterbildungsprogramm der DWA. Zudem wird dieser Fachausschuss eine koordinierende Aufgabe für übergreifende Regelwerksarbeit mit Gremien aus anderen Hauptausschüssen der DWA übernehmen.
    Folgende Themen werden vom Fachausschuss in untergeordneten Arbeitsgruppen behandelt:
    • N2O- und Methan-Emissionen – Messen und Bewerten
    • CO2e-Bilanzierung auf Unternehmensebene (Scope 3)
    • CO2e-minimierte Anlagenkonzepte und -betrieb
    • Klimabericht und spezifische Emissionsdaten
    • Klimaschutz-Aspekte bei Material und Bau.
    Zu den adressierten Themen sollen zeitnah Arbeitsberichte erstellt werden, die anschließend im Regelwerk verstetigt werden. Die schnelle Verbreitung von Erkenntnissen über Seminare und Bildungsveranstaltungen wird eine weitere wichtige Aufgabe der Arbeitsgruppen sein.
    Der neue DWA-Fachausschuss wird von Dr.-Ing. Maike Beier geleitet und ist Teil des übergeordneten DWA-Hauptausschusses KA „Kommunale Abwasserbehandlung“ (Vorsitzender Dr.-Ing. Frank Obenaus).
    Interessierte Fachleute aus dem Betrieb, Planungsbüros, Hersteller und Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Kenntnissen sind eingeladen, die Arbeit in den Gremien des neu zu gründenden Fachausschusses „Klimaschutz und Treibhausgase“ durch ihre Mitarbeit zu unterstützen, und werden gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung ihrer Person ihrer Expertise sowie einer Zuordnung zu den oben genannten Themen der geplanten Arbeitsgruppen an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu übersenden. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich gewünscht und herzlich willkommen.

    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dr.-Ing. Christian Wilhelm

    (nach oben)


    Entwurf Merkblatt DWA-M 920-6 „Bodenfunktionsansprache – Teil 6: Lebensgrundlage und Lebensraum für Bodenorganismen“

    Aufruf zur Stellungnahme
    Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 920-6 „Bodenfunktionsansprache – Teil 6: Lebensgrundlage und Lebensraum für Bodenorganismen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
    Böden sind bezüglich der Anzahl und Vielfalt der Organismen herausragende Lebensräume für Fauna und Flora in der terrestrischen und semiterrestrischen Umwelt. Dies umfasst die im Boden lebenden Organismen, das Edaphon. Es wird geschätzt, dass mehr als 4,5 Millionen verschiedene Spezies in den Böden der Erde vollständig oder zumindest in bestimmten Lebensstadien beheimatet sind. Dies reicht von den Vertretern der Mikroflora, wie Bakterien und Pilze, bis hin zu den Organismen der Makro- und Megafauna, wie Regenwurm und Maulwurf.
    Die DWA erstellt mit der Arbeits- und Merkblattreihe zur Bodenbewertung eine fachliche Grundlage für die Praxis, deren Gliederung sich an den im Bundes-Bodenschutzgesetz genannten Bodenfunktionen beziehungsweise Gefährdungen orientiert.
    Das Merkblatt DWA-M 920-6 „Bodenfunktionsansprache – Teil 6: Lebensgrundlage und Lebensraum für Bodenorganismen“ enthält Methoden zur Bewertung des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für Bodenorganismen. Dazu werden die in Deutschland existierenden, standardisierten Verfahren zur Abschätzung der Lebensraumfunktion für Bodenorganismen vorgestellt. Dies sind zum einen die „Biologische Charakterisierung von Böden“ nach dem Ansatz des Bundesverbands Boden (BVB-Ansatz) und zum anderen die „Biologische Bewertung von Boden und Bodenmaterial“ nach dem Ansatz der DECHEMA und des DIN und der ISO.
    Ergänzend werden vier Beispiele aus verschiedenen Ländern für Ansätze nach dem Konzept der Bodengesundheit (Soil Health) vorgestellt, die die Lebensraumfunktion als Bewertungsmaßstab in besonderer Weise berücksichtigen. Dies sind das „Environmental Assessment of Soil for Monitoring“ (ENVASSO), das im Rahmen des sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Union erarbeitet wurde. Außerdem die „Umfassende Bewertung der Bodengesundheit“ (Comprehensive Assessment of Soil Health, CASH), ein an der Cornell University, NY, USA, erarbeiteter Bewertungsrahmen, der als Handreichung speziell für Landwirte und sonstige Landbewirtschafter publiziert wurde. Durch das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) wurden „Indikatoren der Bodengesundheit“ erarbeitet, und der offene Bodenindex (Open Soil Index, OSI) stammt aus den Niederlanden.
    Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB-7.4 „Bodenfunktionsansprache“ (Sprecher: Prof. Dr. Sören Thiele-Bruhn) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ im DWA-Fachausschuss GB-7 „Bodenschutz – Bodenfunktionen und Altlasten“ erarbeitet und richtet sich an Bodenkundler, Geowissenschaftler, Wasserwirtschaftler sowie Berater der Land- und Forstwirtschaft und alle Fachleute, die sich mit der biologischen Bewertung von Bodenfunktionen und damit verbundenen Ökosystemleistungen beschäftigen.

    Frist zur Stellungnahme
    Das Merkblatt DWA-M 920-6 „Bodenfunktionsansprache – Teil 6: Lebensgrundlage und Lebensraum für Bodenorganismen“ wird bis zum 31. Oktober 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Geogr. Dirk Barion
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    E-Mail: wielpuetz@dwa.de

    (nach oben)


    Entwurf Merkblatt DWA-M 706 „Abwasser aus der Wasseraufbereitung und aus Kühlsystemen“

    Aufruf zur Stellungnahme
    Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 706 „Abwasser aus der Wasseraufbereitung und aus Kühlsystemen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
    Das Merkblatt befasst sich mit abwassererzeugenden Prozessen in den Bereichen der Wasseraufbereitung und Kühlwassernutzung. Der Entwurf ist eine Überarbeitung der Merkblätter ATV-DVWK-M 706-1 „Abwasser, das bei der Wasseraufbereitung entsteht“ aus dem Jahr 2000 und ATV-M 706-2 „Abwasser, das beim Betrieb von Kühlsystemen anfällt“ aus dem Jahr 1997, die unter einem neuen Titel zusammengeführt werden. Der Fokus wurde auf die Wasseraufbereitung zur Erzeugung von Prozess-, Nutz-, Betriebs- und Kühlwässern gelegt. Neu aufgenommen wurde der Bereich der Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung, da es hier Parallelen zu den Aufbereitungsverfahren im Bereich der Prozesswassererzeugung gibt.
    Der Bereich der Nutzung von aufbereitetem Abwasser als Prozesswasser wird technisch beleuchtet, wobei auch der Frage der Qualitätssicherung der Wässer durch Konditionierung nachgegangen wird. Vor dem Hintergrund der Kontamination von Kühl- und Prozesswasseranlagen mit Legionellen wird dabei der Bereich der Wasserhygiene weiter in den Fokus gerückt.
    Die Beschreibung der Kühlwasseranwendung umfasst die ganze Bandbreite industrieller und gewerblicher Kühlwassernutzung für die Kühlung von Maschinen, BHKW, Motoren, Gebäuden etc. mit dem Schwerpunkt auf offene bzw. halboffene Kühlkreisläufe; geschlossene Kühlkreisläufe ohne Abwasseranfall werden nur am Rande betrachtet.

    Änderungen
    Gegenüber den Merkblättern ATV-DVWK-M 706-1:2000 und ATV-M 706-2:1997 wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
    • Zusammenführung in ein Merkblatt unter neuem Titel
    • Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen im Hinblick auf Gesetze, Verordnungen und das DWA-Regelwerk
    • Neuausrichtung bezüglich Wasseraufbereitung und Kühlwassernutzung auf den gewerblich-industriellen Bereich
    • neu aufgenommen: Bereich der Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung.
    Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-2.38 „Wasseraufbereitung/Kühlwasser“ (Sprecher: Dr.-Ing. Jörg Brinkmeyer) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-2 „Branchenspezifische Industrieabwässer und Abfälle“ (Obmann: Dipl.-Ing. Veit Flöser) erarbeitet. Es richtet sich an Betreiber von Wasseraufbereitungsanlagen und Kühlsystemen, an Genehmigungsbehörden sowie alle mit der Planung und Anlagenerrichtung befassten Fachleute.

    Frist zur Stellungnahme
    Das Merkblatt DWA-M 706 „Abwasser aus der Wasseraufbereitung und aus Kühlsystemen“ wird bis zum 31. Oktober 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dip.-Ing. Iris Grabowski
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    E-Mail: grabowski@dwa.de
    Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
    Entwurf DWA-M 706 „Abwasser aus der Wasseraufbereitung und aus Kühlsystemen“, August 2024, 95 Seiten

    (nach oben)


    Entwurf des Merkblatts DWA-M 620-3 „Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 3: Bemessung und Anwendungsbeispiele“

    Aufruf zur Stellungnahme
    Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 620-3 „Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 3: Bemessung und Anwendungsbeispiele“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

    https://de.dwa.de/de/regelwerk-news-volltext/entwurf-des-merkblatts-dwa-m-620-3-ingenieurbiologische-bauweisen-an-fliessgewaessern-teil-3-bemessung-und-anwendungsbeispiele.html

    (nach oben)


    Entwurf Merkblatt DWA-M 555 „Hochwasser – Risikokommunikation“

    Aufruf zur Stellungnahme
    Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 555 „Hochwasser – Risikokommunikation“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
    Weltweit sind pro Jahr ca. 200 Millionen Menschen von Naturkatastrophen betroffen. In den letzten Jahrzehnten war aufgrund des Klimawandels eine Vervielfachung dieser schadbringenden Ereignisse festzustellen. Hochwasser und Starkregen machen ungefähr 50 % dieser Ereignisse aus.
    Spätestens seit Überführung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007) in nationales Recht hat in der Wasserwirtschaft ein Paradigmenwechsel begonnen. Damit ging eine Abkehr von der Vorstellung eines absoluten Schutzes einher, der seither noch zu wenig offensiv in die breite öffentliche Diskussion Eingang gefunden hat. Immer noch wirken Deiche und Stauanlagen mit Schutzversprechen gegen hundertjährliche Ereignisse als „Bollwerke für die Ewigkeit“. Dabei muss in der öffentlichen Wahrnehmung ankommen, dass auch für Lagen im Schutzbereich technischer Anlagen eine Verhaltensvorsorge und Schutzvorkehrungen dringend mitgedacht werden müssen, da auch Ereignisse, die statistisch einmal in hundert Jahren auftreten, durchaus „jederzeit“ eintreten und überschritten werden können.
    Um sich wesentlich besser auf solche Ereignisse vorbereiten zu können, ist neben einer Anpassung und rechtzeitiger Warnung ein vorhandenes Risikobewusstsein essenziell. Für ein adäquates Hochwasser- und Starkregenrisikobewusstsein ist eine permanente Risikokommunikation unabdingbar.
    Dieses Merkblatt sollte helfen, die Sensibilisierung aller relevanten Akteure und der Öffentlichkeit für überflutungsbedingte Gefahren und Risiken zu stärken. Damit sollen sowohl die Eigenvorsorge als auch die Akzeptanz für Schutz- und Vorsorgemaßnahmen verbessert werden. Insofern findet das Merkblatt vor allem in der Risikomanagementphase der Vorsorge Anwendung. Die Kommunikation während einer Katastrophe, zur Alarmierung und zur Gefahrenabwehr sowie in der Nachsorge sowie bezüglich des Umgangs mit Traumata ist nicht explizit Gegenstand des Merkblatts.
    Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe HW-4.1 „Risikokommunikation“ (Sprecher: Dr.-Ing. habil. Uwe Müller) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Hydrologie und Wasserbewirtschaftung“ im DWA-Fachausschuss HW-4 „Hochwasserrisikomanagement“ (Obmann: Dr.-Ing. Klaus Piroth) erarbeitet. Es richtet sich an Akteure in Politik, Verwaltung und Kommunen sowie relevante Interessensgruppen, um diese mit Ideen und Empfehlungen zu unterstützen, wie Überflutungsrisiken und die entsprechenden Gegenstrategien an potenziell Betroffene erfolgreich kommuniziert werden können.

    Frist zur Stellungnahme
    Das Merkblatt DWA-M 555 „Hochwasser – Risikokommunikation“ wird bis zum 31. Oktober 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt.

    (nach oben)


    Entwurf des Merkblatts DWA-M 503 „Grundlagen zur Überprüfung, Ertüchtigung und Verwahrung von Sedimentationsbecken“

    Aufruf zur Stellungnahme
    Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 503 „Grundlagen zur Überprüfung, Ertüchtigung und Verwahrung von Sedimentationsbecken“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

    (nach oben)


    Entwurf Merkblatt DWA-M 350 „Aufbereitung von synthetischen polymeren Flockungs- mitteln zur Klärschlammkonditionierung“

    Aufruf zur Stellungnahme
    Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 350 „Aufbereitung von synthetischen polymeren Flockungsmitteln zur Klärschlammkonditionierung“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
    Im vorliegenden Merkblatt werden Hinweise für den effizienten Einsatz synthetischer polymerer Flockungsmittel (pFM) gegeben. Dabei werden sowohl Polymerprodukte auf Basis von Rohöl hergestellter, polymerer Flockungsmittel als auch auf Basis nachwachsender Rohstoffe behandelt.
    Das Merkblatt DWA-M 350 gibt technische Hinweise zum fachgerechten Einsatz von pFM zur Konditionierung von Klärschlämmen. Ziel ist es, das Verständnis der Vorgänge bei der Schlammkonditionierung zu erleichtern und die Handhabung und Aufbereitung von pFM praxisnah zu erläutern. Das Merkblatt fasst die rechtlichen Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zusammen und gibt konkrete Empfehlungen zur Auswahl und Lagerung, zur Aufbereitung (Löseverhalten) der Produkte, zur benötigten Verfahrenstechnik und betrieblichen Kontrolle der Aufbereitung. Darüber hinaus werden Hinweise zum Einsatz von Kombinationen von Emulsions- und Pulverprodukten gegeben.
    Die Entwässerung von Klärschlamm ist ein zentraler Verfahrensschritt der Abwasserbehandlung, dessen Wirksamkeit und Effizienz auf den meisten Anlagen auch von der fachgerechten Konditionierung des Schlamms mit polymeren Flockungsmitteln abhängt. Die Schlammkonditionierung mittels synthetischer Polymere hat sich auf kommunalen und industriellen Kläranlagen aufgrund der hiermit erreichbaren sehr guten Entwässerungsergebnisse breit etabliert. Bei einer nicht sachgerechten Anwendung oder Aufbereitung der Polymere kann jedoch die Qualität der maschinellen Eindickung und Entwässerung erheblich beeinträchtigt werden.

    Änderungen
    Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 350 (8/2014) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
    • Korrektur des Begriffs „Flockungshilfsmittel“ in „polymeres Flockungsmittel“ (pFM) und Überarbeitung der Feststoffbegriffe und der zugehörigen Nomenklatur
    • Aktualisierung der Ausführungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere für die Handhabung polymerer Flockungsmittel als wassergefährdende Stoffe
    • Erweiterung betrieblicher Hinweise zur Polymeraufbereitung, insbesondere zur Kontrolle der Ansatzkonzentration und zum Einsatz von Produktkombinationen.
    Das Merkblatt DWA-M 350 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-2.3 „Konditionierung und Entwässerungskennwerte“ (Sprecherin: Dr.-Ing. Julia Kopp) unter Mitwirkung des DWA-Fachausschusses KEK-2 „Mechanische und biologische Klärschlammbehandlung“ (Obmann: Dr.-Ing. Markus Roediger) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ erarbeitet. Es richtet sich an Betreiber und alle mit der Planung von kommunalen und industriellen Klärschlammbehandlungsanlagen befassten Fachleute.

    Frist zur Stellungnahme
    Das Merkblatt DWA-M 350 „Aufbereitung von synthetischen polymeren Flockungsmitteln zur Klärschlammkonditionierung“ wird bis zum 31. Oktober 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    E-Mail: dahmen@dwa.de
    Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
    Entwurf Merkblatt DWA-M 350 „Aufbereitung von synthetischen polymeren Flockungsmitteln zur Klärschlammkonditionierung“, August 2024, 64 Seiten
    Print ISBN 978-3-96862-709-0, Ladenpreis: 86,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 69,20 Euro
    E-Book ISBN 978-3-96862-710-6, Ladenpreis: 75 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 60 Euro

    (nach oben)


    Entwurf des Merkblatts DWA-M 141 „Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungen“

    Aufruf zur Stellungnahme
    Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 141 „Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

    (nach oben)


    Entwurf TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“

    Die DWA hat einen Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 782 (TRwS 782) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) – Betankung von Schienenfahrzeugen“ vorgelegt, der zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
    Die in § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) formulierten Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden unter anderem für Tankstellen einschließlich Eigenverbrauchstankstellen durch die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) weiter ausgeführt. Gemäß § 15 AwSV können für diese Anforderungen unter anderem durch die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) der DWA technische und betriebliche Lösungen abgeleitet werden. Im Mai 2006 wurde die erste Fassung des Arbeitsblatts DWA-A 782 (TRwS 782) „Betankung von Schienenfahrzeugen“ herausgegeben. Mit dieser zweiten Fassung wurde TRwS 782 neben einer Anpassung an die bundeseinheitliche AwSV im Hinblick auf neue technische Entwicklungen und praktische Erfahrungen überarbeitet. Inhaltlich wurden Festlegungen für vor Veröffentlichung dieser Ausgabe der TRwS 782 bereits in Betrieb befindliche Tankstellen insbesondere unter den Gesichtspunkten der Integration von wässriger Harnstofflösung ergänzt. Da eine „Tankstelle“ wasserrechtlich vollständig beschrieben werden soll, wurden zudem bei der Überarbeitung der TRwS 782 Anforderungen an bisher nicht von dieser TRwS behandelte Anlagenteile (insbesondere Lagerbehälter, Rohrleitungen und zugehörige Sicherheitseinrichtungen) aufgenommen. In dem vorliegenden Entwurf der TRwS 782 wurden Fragen und Anregungen aus der Fachwelt zu verschiedenen Sachverhalten aufgegriffen und Anforderungen mit anderen TRwS abgeglichen.
    Mit der aktuellen Fassung der TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“ werden technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb für Tankstellen für Schienenfahrzeuge sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt. Diese Regelungen haben Vorrang insbesondere gegenüber denen in der TRwS 779 „Allgemeine Technische Regelungen“. Anforderungen der TRwS 779 „Allgemeine Technische Regelungen“, die nicht durch TRwS 782 geregelt werden, sind einzuhalten. Die TRwS 782 ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 Absatz 2 WHG und entspricht demgemäß den Awsv.

    Änderungen gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 782
    (TRwS 782) (5/2006) erfolgte eine vollständige inhaltliche Überarbeitung, beispielsweise
    ● Konkretisierung der Festlegungen zur Beschränkung von Wirkbereichen
    ● Ergänzung einer Regelung zum Anfahrschutz von Behältern für wässrige Harnstofflösung
    ● Anpassung der Regelungen für bereits in Betrieb befindliche Tankstellen an die Überarbeitungen für neu zu errichtende Tankstellen
    ● Anforderungen an bisher nicht von dieser TRwS behandelte Anlagenteile (insbesondere Lagerbehälter, Rohrleitungen und zugehörige Sicherheitseinrichtungen)
    ● Überarbeitung der Festlegungen zur Dichtheitsprüfung von Rückhalteeinrichtungen im Entwässerungssystem
    ● Berücksichtigung neuer technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen, Abstimmung der Formulierungen von identischen Sachverhalten in anderen TRw
    Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.6 „Tankstellen für Schienenfahrzeuge“ (Sprecher: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) im Auftrag des DWAHauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ erarbeitet. Es richtet sich insbesondere an Behörden, Betreiber, Planende, Fachbetriebe und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG und der AwSV tätig sind und von der Thematik „Tankstellen“ berührt sind.

    Frist zur Stellungnahme
    Das Arbeitsblatt DWA-A 782 (TRwS 782) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Betankung von Schienenfahrzeugen“ wird bis zum 30. September 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt.
    Hinweise und Anregungen sind schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, zu richten an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Ing. Iris Grabowski
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    E-Mail: grabowski@dwa.de

    Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
    Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 782
    (TRwS 782) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) – Betankung
    von Schienenfahrzeugen“, Juli 2024
    85 Seiten Print
    ISBN 978-3-96862-721-2
    Ladenpreis: 103 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 82,40 Euro
    E-Book ISBN 978-3-96862-722-9
    Ladenpreis: 90 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 72 Eur

    (nach oben)


    Entwurf Merkblatt DWA-M 920-5 „Bodenfunktionsansprache – Teil 5: Verdichtungsgefährdung und Befahrbarkeit von Böden“

    Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 920-5 „Bodenfunktionsansprache – Teil 5: Verdichtungsgefährdung und Befahrbarkeit von Böden“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Die DWA erstellt mit der Arbeits- und Merkblattreihe zur Bodenbewertung eine fachliche Grundlage für die Praxis, deren Gliederung sich an den im BundesBodenschutzgesetz bzw. in der Bundesbodenschutzverordnung genannten Bodenfunktionen bzw. Gefährdungen orientiert. Das vorliegende Merkblatt
    DWA-M 920-5 „Bodenfunktionsansprache – Teil 5: Verdichtungsgefährdung und Befahrbarkeit von Böden“ steuert in diesem Rahmen einen Beitrag bei zur Vermeidung von Bodenschadverdichtungen und der damit verbundenen Beeinträchtigungen fast aller Bodenfunktionen. Das Merkblatt verfolgt das Ziel, in einem Leitfaden den gegenwärtigen Stand des Wissens zu vermitteln und eine Bewertung vorliegender Modellkonzepte zur Erfassung der Verdichtungsgefährdung und Befahrbarkeit von Böden vorzunehmen, ohne dabei eine Empfehlung zugunsten eines dieser Modelle auszusprechen. Zwar existieren bereits umfangreiche wissenschaftliche Vorarbeiten und Veröffentlichungen, zum Beispiel die Merkblätter DVWK-M 234 und DVWK-M 235, doch fehlen bis heute allgemein akzeptierte Standards sowie verbindliche technische Regelwerke für die Umsetzung des nicht-stofflichen Bodenschutzes in der Praxis. Das vorliegende Merkblatt knüpft an die bestehenden DVWK-Merkblätter an, erweitert aber das Methodenspektrum um die seitdem entwickelten Modellkonzepte.
    Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe GB-7.5 „Verdichtungsgefährdung und Befahrbarkeit von Böden“ (Sprecher: Dr. Volker Hennings) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ im DWA-Fachausschuss GB-7 „Bodenschutz – Bodenfunktionen und Altlasten“ erarbeitet und richtet sich an Berater und Landwirte.

    Frist zur Stellungnahme
    Das Merkblatt DWA-M 920-5 „Bodenfunktionsansprache – Teil 5: Verdichtungsgefährdung und Befahrbarkeit von Böden“ wird bis zum 30. September 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt.
    Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Geogr. Dirk Barion
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    E-Mail: wielpuetz@dwa.de
    Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt.
    Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
    Entwurf Merkblatt DWA-M 920-5 „Bodenfunktionsansprache – Teil 5: Verdichtungsgefährdung und Befahrbarkeit von Böden“, Juli 2024, 96 Seiten Print
    ISBN 978-3-96862-715-1 Ladenpreis: 112,50 Euro
    fördernde DWA-Mitglieder: 90 Euro
    E-Book ISBN 978-3-96862-716-8 Ladenpreis: 98 Euro

    (nach oben)


    Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 801 „Integrierte Managementsysteme für Betreiber von Abwasseranlagen“

    Die DWA-Arbeitsgruppe WI-5.3 „Prozessorientierte Managementsysteme“ wird im Auftrag des Fachausschusses WI-5 „Managementsysteme/Technisches Sicherheitsmanagement“ das Merkblatt DWA-M 801 „Integrierte Managementsysteme für Betreiber von Abwasseranlagen“ überarbeiten.
    Die seit der Veröffentlichung der Ausgabe vom September 2018 des Merkblatts DWA-M 801 „Integriertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem für Betreiber von Abwasseranlagen“ gemachten Erfahrungen mit den beschriebenen und den zwischenzeitlich neu implementierten Führungsinstrumenten sollen in die Überarbeitung des Merkblattes einfließen. Dazu gehören unter anderem Weiterentwicklungen der ISONormen im Chancen-/Risikomanagement und beim Technischen Sicherheitsmanagement. Weiterhin sollen die Themen Risikomanagement, Asset-Management und Energiemanagement bei der antwortliche in der Wasserwirtschaft gerichtet.

    Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Ing. Richard Esser
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 02242/872-187
    Fax 02242/872-184
    E-Mail: richard.esser@dwa.de

    (nach oben)


    Erstellung eines neuen Merkblatts DWA-M 850 „Risikomanagement“

    Die neu zu gründende DWA-Arbeitsgruppe WI-5.6 „Risikomanagement“ wird im Auftrag des Fachausschusses WI-5 „Managementsysteme/Technisches Sicherheitsmanagement“ das Merkblatt DWAM 850 „Risikomanagement“ erarbeiten. Mit dem aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindlichen KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG) sind die Betreiber der kritischen Infrastruktur aufgefordert, nachzuweisen, dass die Funktionstüchtigkeit ihrer Infrastruktur sichergestellt wird, beispielsweise durch geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zum physischen Schutz der kritischen Anlagen. Hierzu sind bereits Regelwerke für spezielle Aspekte vorhanden, die sich mit der Resilienz zu einzelnen Risiken wie zum Beispiel eines längerfristigen Stromausfalls und den entsprechenden adäquaten Maßnahmen beschäftigen oder auch den Aspekten einer funktionierenden IT- Sicherheit. Die Risiken sind sehr vielfältig und oft einzelfallorientiert. Sie können parallel und losgelöst voneinander eine Bedrohung der Funktionstüchtigkeit der Infrastruktur darstellen. Dies verdeutlicht, dass im Umgang mit diesen solitären Risiken eine übergeordnete Struktur nötig ist, um verschiedenste Risiken zu erfassen, abzuwägen und belastbare Entscheidungen zu treffen. Eine Leitlinie im Umgang mit erkannten Risiken ist hierzu wünschenswert. Ähnliche Impulse dürfen auch im Rahmen des KRITIS-DachG vom BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) erwartet werden, im Rahmen der avisierten Vorgaben für eine zukünftig vorgeschriebene Risikoanalyse. Es soll eine Strukturgrundlage zum Risikomanagement erstellt werden und ein Einstieg in die Systematik der Risikobewertung bzw. der Risikoanalyse und der Auslösung entsprechender Maßnahmen dargestellt werden. Das neue Merkblatt soll als Hilfestellung bei der Umsetzung der vermutlich zukünftigen Anforderungen nach dem KRITIS-DachG geben, dessen Konkretisierung natürlich einfließen wird.
    Betreibern der kritischen Infrastruktur, insbesondere von kommunalen Einrichtungen aus der Wasserwirtschaft (zum Beispiel von Abwasserableitungsund Abwasserbehandlungsanlagen sowie Betreiber von Gewässerunterhaltungseinrichtungen bzw. Stauanlagen und von Abfallbehandlungsanlagen) soll eine Handlungsempfehlung zur Verfügung gestellt werden, um für ein ausreichendes Risikomanagement zu sorgen.
    Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Ing. Richard Esser
    Theodor-Heuss-Allee 17
    53773 Hennef
    Tel. 02242/872-187
    Fax 02242/872-184
    E-Mail: richard.esser@dwa.de

    (nach oben)


    Entwurf Merkblatt DWA-M 720-2 „Ölschadenbekämpfung auf Gewässern – Teil 2: Ölaufnahmegeräte“

    Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 720-2 „Ölschadenbekämpfung auf Gewässern – Teil 2: Ölaufnahmegeräte“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Bei Unfällen mit Mineralöl/Mineralölprodukten auf Gewässern kommt der Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung eine besondere Bedeutung zu. Der sachgerechte Einsatz von Ölsperren und Ölaufnahmegeräten ist dabei entscheidend für den Einsatzerfolg. Der DWAFachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen“ (GMAG) hat entschieden, das Thema in einem Merkblatt mit drei Teilen zu behandeln:
    ● DWA-M 720-1: Ölsperren
    ● DWA-M 720-2: Ölaufnahmegeräte
    ● DWA-M 720-3: Einsatzplanung.
    Das Merkblatt DWA-M 720-1 wurde im August 2019 veröffentlicht und gibt den mit der Thematik befassten Personen eine fachlich fundierte, aber trotzdem einfache Entscheidungshilfe für die Beschaffung von Ölsperren und Hinweise für deren praktischen Einsatz.
    Die Aufnahme von Öl muss schnell und möglichst vollständig erfolgen. Hierzu sind verschiedene Einflussgrößen und Auswahlkriterien zu beachten. Im vorliegenden Merkblatt DWA-M 720-2 werden die wichtigsten der für die Ölaufnahme relevanten physikalischen Eigenschaften und ihre Auswirkungen auf den Einsatz von Aufnahmegeräten erläutert. Zu diesem Zweck sind bestimmte Sachverhalte vereinfacht beschrieben. Ferner werden die in der Ölunfallbekämpfung bedeutsamen Aufnahmegeräte und deren Zubehör beschrieben und deren typspezifischen Eigenschaften gegenübergestellt. Mit dem vorliegenden Merkblatt DWAM 720-2 „Ölaufnahmegeräte“ wird der Stand der Technik beschrieben.
    Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe IG-7.2 „Gerätschaften für Gewässer“ (Sprecher: Dipl.-Chem. Sebastian Kroll) im DWA-Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen“ (GMAG) erstellt und richtet sich insbesondere an alle Behörden/Institutionen und Einsatzkräfte im Bereich der Gefahrenabwehr, an die Beschaffungsstellen, die von dieser Thematik betroffen sind, sowie an Hersteller von Ölaufnahmegeräten.

    Frist zur Stellungnahme
    Das Merkblatt DWA-M 720-2 „Ölschadenbekämpfung auf Gewässern – Teil 2:
    Ölaufnahmegeräte“ wird bis zum 31. August 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Ing. Iris Grabowski
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    E-Mail: grabowski@dwa.de

    Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt.
    Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
    Entwurf Merkblatt DWA-M 720-2
    „Ölschadenbekämpfung auf Gewässern
    – Teil 2: Ölaufnahmegeräte“, Juni 2024 65 Seiten
    Print
    ISBN 978-3-96862-698-7
    Ladenpreis: 86,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 69,20 Euro
    E-Book
    ISBN 978-3-96862-699-4
    Ladenpreis: 75 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 60 Euro
    Kombi E-Book & Print
    Ladenpreis: 109 Euro
    fördernde DWA-Mitglieder: 87,20 Euro

    Herausgeberin und Vertrieb
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 02242/872-333
    Fax 02242/872-100
    E-Mail: info@dwa.de
    DWA-Shop: www.dwa.info/shop

    (nach oben)


    Ihre Erfahrung ist gefragt! – Überprüfung des  DWA-Regelwerks –

    Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der Inhalt stets aktuell ist. Damit der Anwender dies auch mit gutem Gewissen kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWARegelwerks“ (Mai 2018) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (DWA-A 400: 6.1). Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits- und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im November 2023. Tabelle 1 listet alle Arbeits- und Merkblätter auf, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig.
    Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits- und Merkblätter gesammelt haben. Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind?
    Ihre Anregungen sind willkommen!

    Schreiben Sie uns!
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Qualitätssicherung Regelwerk
    Theodor-Heuss-Allee 17
    53773 Hennef
    Fax: 02242/872-184

    (nach oben)


    Aufruf zur Mitarbeit: Stromausfälle auf Anlagen der Abwassertechnik: Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 213-3

    Die DWA-Arbeitsgruppe KA-11.3 „Elektrotechnik“ erarbeitet das Merkblatt DWA-M 213-3 „Planung und Bau der Elektrotechnik auf Anlagen der Abwassertechnik – Teil 3: Technische Konzepte zum Umgang mit Stromausfällen“ Mit dem Merkblatt DWA-M 213-1 „Planung und Bau der Elektrotechnik auf Anlagen der Abwassertechnik – Teil 1: Allgemeine Planungs- und Baugrundlagen“ wurde ein guter und umfassender Überblick über die allgemeinen Planungs- und Baugrundlagen der elektrotechnischen Ausrüstung abwassertechnischer Anlagen gegeben, insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen an die Verfügbarkeit der elektrotechnischen Ausrüstung. Mit dem weiteren Teil der Reihe, DWA-M 213-2 „Planung und Bau der Elektrotechnik auf Anlagen der Abwassertechnik – Teil 2 Energieversorgung, -verteilung“, entsteht eine vertiefende Empfehlung zu der elektrotechnischen Ausrüstung von Kläranlagen mit dem Schwerpunkt hinsichtlich der Energieversorgung und -verteilung auf abwassertechnischen Anlagen. Steigende Risiken für Stromausfälle sowie neue rechtliche Anforderungen an den Schutz kritischer Infrastrukturen stellen erhöhte Anforderungen, insbesondere an die elektrotechnischen Konzepte zum Umgang mit Stromausfällen. Das neue Merkblatt DWA-M 320 „ Sicher stellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“ bietet eine Orientierung zur systematischen Vorbereitung auf Stromausfälle. Das neu zu erstellende Merkblatt DWA-M 213-3 wird strukturell in die Reihe DWA-M 213 „Planung und Bau der Elektrotechnik auf Anlagen der Abwassertechnik“ eingebunden, dient aber auch gleichermaßen als wichtige Ergänzung zum Merkblatt DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“. Ziel dieses Merkblatts ist es, in Ergänzung zum Merkblatt DWA-M 320, vertieft die elektrotechnischen Möglichkeiten zu beleuchten, Konzeptempfehlungen zum Umgang mit Stromausfällen aufzuzeigen und Wiederanlaufstrategien zu entwickeln.
    Das neue Merkblatt DWA-M 213-3 wird in der Arbeitsgruppe KA-11.3 „Elektrotechnik“ (Sprecher Dipl.-Ing. Andreas Feldmann) im DWA-Fachausschuss KA-11 „Technische Ausrüstung und Bau von Kläranlagen“ (Obmann Dipl.-Ing. Christian Schnatmann) erarbeitet. Hierfür werden qualifizierte Mitarbeiterinnen gesucht. Bitte schicken Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer bisherigen Tätigkeitsbereiche, damit die DWA-Gremienmitglieder eine Grundlage für eine Entscheidungsfindung für eine Mitarbeit haben. Bewerbungen von jungen Berufskolleginn sind willkommen.
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dr.-Ing. Christian Wilhelm
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 02242/872-144
    Fax 02242/872-184
    E-Mail: wilhelm@dwa.de

    (nach oben)


    Entwurf Arbeitsblatt DWAA 202 „Elimination von  Phosphor aus Abwasser“

    Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 202 „Elimination von Phosphor aus Abwasser“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Das Arbeitsblatt DWA-A 202 befasst sich mit der Elimination von Phosphor aus kommunalem Abwasser durch die Anwendung der Fällung/Flockung und der biologischen Phosphorelimination sowie der weitergehenden Phosphorelimination. Das Arbeitsblatt DWA-A 202 aus dem Jahr 2011 wurde diesbezüglich vollständig überarbeitet und um wesentliche Themen ergänzt, wie beispielsweise die biologische Phosphorelimination, Verfahren zur weitergehenden Phosphorelimination, Einfluss auf die Phosphorrückgewinnung und Hinweise zur Resilienz bei Fällmittelknappheit.
    Phosphor ist in vielen biochemischen und physiologischen Prozessen beteiligt und ist ein essenzieller Nährstoff, der insbesondere das Pflanzenwachstum begünstigt und daher im Gewässer eutrophierend wirkt. Deshalb ist Phosphor nach dem Emissionsprinzip gemäß Abwasserverordnung (AbwV) für kommunale Kläranlagen ab einer Ausbaugröße von 10000 E auf 2,0 mg/l Pges und ab 100000 E auf 1,0 mg/l Pges begrenzt. In der Novelle der EU-Kommunalabwasserrichtlinie wird ein Pges-Jahresdurchschnittswert von 0,7 mg/l (10000 bis 150000 E) und 0,5 mg/l (> 150000 E) gefordert.
    Infolge der Mitte der 1970er-Jahre gesetzlich verfügten Begrenzung von Phosphaten in Waschmitteln und der weitgehenden Einführung der Phosphorelimination auf kommunalen Kläranlagen seit Ende der 1980er-Jahre wurde die Gewässerbelastung aus kommunalen Kläranlagen um etwa 85 % reduziert. Der Beitrag aus kommunalen Kläranlagen beträgt derzeitig etwa 38 % und kann als Punktquelle am einfachsten weiter reduziert werden, indem bei Kläranlagen ohne entsprechende Technik zur P-Elimination diese eingeführt wird, bzw. durch Optimierungsmaßnahmen bestehender Verfahren. Die heutige Belastung der Gewässer stammt vorwiegend aus diffusen Quellen sowie aus Mischwasserentlastungen und Regenwassereinleitungen.

    Änderungen
    Gegenüber dem Arbeitsblatt DWAA 202:2011 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
    ● Änderung des Arbeitsblatttitels
    ● neu: Phosphorfraktionen – gelöster
    nicht reaktiver Phosphor
    ● neu: Hinweise zur Aufsalzung bei Einsatz von Fällmitteln
    ● neu aufgenommen: Biologische P-Elimination, sodass mithilfe des Arbeitsblatts DWA-A 202 alle Verfahren gemäß dem Stand der Technik zur PElimination berücksichtigt werden
    ● neu: Integration der Verfahren zur weitergehenden P-Elimination
    ● neu: Hinweise zu Verfahren der Feststoffabscheidung
    ● neu: Einflüsse auf die P-Rückgewinnung
    ● neu: Hinweise zur Resilienz bei Fällmittelknappheit
    ● neu: Auflistung alternativer Verfahren zur P-Elimination
    ● neu: Kostenhinweise
    ● die Beispiele wurden an die aktuellen Verhältnisse angepasst.
    Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-8.2 „Abwasserreinigung durch Fällung und Flockung“ (Sprecher: Dr.-Ing. Bernd Heinzmann) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ im DWA-Fachausschuss KA-8 „Verfahren der weitergehenden Abwasserreinigung nach biologischer Behandlung“ (Obmann: Prof. Dr.Ing. Matthias Barjenbruch) erarbeitet. Es richtet sich an Fachleute aus den Bereichen des Betriebs von abwassertechnischen Anlagen, der planenden Ingenieurbüros und der Genehmigungsbehörden.

    Frist zur Stellungnahme
    Das Arbeitsblatt DWA-A 202 „Elimination von Phosphor aus Abwasser“ wird bis zum 31. Juli 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, zu richten an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dr.-Ing. Christian Wilhelm
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    E-Mail: tschocke@dwa.de

    Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
    Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 202 „Elimination von Phosphor aus Abwasser“, Mai 2024, 59 Seiten

    Print
    ISBN 978-3-96862-694-9
    Ladenpreis: 86,50 Euro
    fördernde DWA-Mitglieder: 69,20 Euro
    E-Book
    ISBN 978-3-96862-695-6
    Ladenpreis: 75 Euro
    fördernde DWA-Mitglieder: 60 Euro
    Kombi E-Book & Print
    Ladenpreis: 109 Euro
    fördernde DWA-Mitglieder: 87,20 Euro
    Herausgeberin und Vertrieb
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 02242/872-333
    Fax 02242/872-100
    E-Mail: info@dwa.de

    (nach oben)


    Entwurf Merkblatt  DWA-M 1100 „Benchmarking in der Abwasserbeseitigung – Hinweise zur Durchführung“

    Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 1100 „Benchmarking in der Abwasserbeseitigung – Hinweise zur Durchführung“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Das Merkblatt DWA-M 1100 ergänzt DIN ISO 24523:2018 „Dienstleistungen im Bereich Trinkwasser und Abwasser – Anleitungen für das Benchmarking in der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung“ und gilt nur in Verbindung mit dieser Norm. Die DWA hat die Übertragung des Instruments „Benchmarking“ insbesondere auf die Abwasserbeseitigung von Beginn an eng begleitet und Standards für dessen Anwendung entwickelt. Diese sind inzwischen in die internationale Norm DIN ISO 24523 eingeflossen, und das entsprechende, bisherige Merkblatt DWA-M 1100:2008, das gemeinsam mit dem DVGW entwickelt wurde und gleichlautend für die Wasserversorgung galt, wurde im Oktober 2018 zurückgezogen.
    Um den Zugang zum Benchmarking zu erleichtern und möglichst umfassende Informationen zum Stand der Entwicklung in einem einzigen Werk zur Verfügung zu stellen, hat die DWA das neue Merkblatt erarbeitet. Themeninhalte sind die Darstellung der Arbeitsschritte des Benchmarkings, ergänzende Hinweise bezüglich Anforderungen an Kennzahlensysteme für Dienstleistungen, Benchmarking auf verschiedenen Detailebenen sowie eine übersichtliche Darstellung der Leistungsmerkmale/Kontextinformationen in Form von „Karteikarten“. Um die enge Verzahnung der europäischen Normungsarbeit mit der Regelsetzung der DWA für die Fachöffentlichkeit übersichtlich darzustellen, werden im zukünftigen Weißdruck DIN ISO 24523:2018 und das Merkblatt DWAM 1100 jeweils im Originaltext in synoptischer Darstellung als Gemeinschaftspublikation abgedruckt werden. Im vorliegenden Entwurf werden nur die Texte des DWA-Merkblatts zur Stellungnahme bereitgestellt.

    Änderungen
    Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 1100 (3/2008) wurden im Entwurf DWAM 1100 (4/2024) folgende Änderungen vorgenommen:
    ● Überführung in die Gliederungssystematik von DIN ISO 24523
    ● Überarbeitung und Aktualisierung der Hauptkennzahlen
    ● Einführung der DWA-Klimakennung
    ● redaktionelle Überarbeitung.
    Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WI-1.1 „Branchenbild, Benchmarking, Balanced Scorecard“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Eberhard Holtmeier) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wirtschaft“ im DWA-Fachausschuss WI-1 „Grundsatzfragen/Neue Entwicklungen“ erarbeitet. Es richtet sich an Betreiber der Abwasserbeseitigung.

    Frist zur Stellungnahme
    Das Merkblatt DWA-M 1100 „Benchmarking in der Abwasserbeseitigung – Hinweise zur Durchführung“ wird bis zum Juni 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Ing. Richard Esser
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    E-Mail: mainka@dwa.de

    Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden.
    Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf DWA-M 1100 „Benchmarking in der Abwasserbeseitigung – Hinweise zur Durchführung“, April 2024, 43 Seiten

    Print
    ISBN 978-3-96862-656-7
    Ladenpreis: 69 Euro
    fördernde DWA-Mitglieder: 55,20 Euro
    E-Book
    ISBN 978-3-96862-657-4
    Ladenpreis: 60,50 Euro
    fördernde DWA-Mitglieder: 48,40 Euro
    Kombi E-Book & Print
    Ladenpreis: 87 Euro
    fördernde DWA-Mitglieder: 69,60 Euro
    Herausgeberin und Vertrieb
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 02242/872-333
    Fax 02242/872-100
    E-Mail: info@dwa.de

    (nach oben)


    Überarbeitung des DWA-M 911 „Möglichkeiten der Effizienzkontrolle von Maßnahmen zur grundwasserschonenden Bodennutzung am Beispiel des Stickstoffs“

    Die DWA-Arbeitsgruppe GB-6.1 „Bewertung der Minderung von Nähr- und Schadstoffen“ im DWA-Fachausschuss GB-6 „Bodennutzung und Stoffeinträge in Gewässer“ beabsichtigt die Überarbeitung des Merkblattes DWA-M 911 „Möglichkeiten der Effizienzkontrolle von Maßnahmen zur grundwasserschonenden Bodennutzung am Beispiel des Stickstoffs“.

    Hintergrund
    Seit ca. 30 Jahren werden in vielen Bereichen Deutschlands, insbesondere in Wasserschutzgebieten, Maßnahmen zur Verminderung von Stickstoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ins Grundwasser durchgeführt. Diese werden entweder zentral durch die Erhebung von Wasserentnahmegebühren bzw. über Agrarumweltprogramme finanziert oder direkt von den Wasserversorgungsunternehmen durch Gründung von landwirtschaftlichen Kooperationen gefördert. Auch im Rahmen der Maßnahmenprogramme zur Wasserrahmenrichtlinie werden seit einigen Jahren in einzelnen Regionen Bewirtschaftungsmaßnahmen der Landwirtschaft gefördert. Als Maßnahmen kommen dabei sowohl strukturelle betriebliche Änderungen (zum Beispiel Verminderung des Viehbesatzes, Umstellung auf Ökolandbau), Änderungen beim Düngemanagement (zum Beispiel Verlagerung der Ausbringungszeiten für Wirtschaftsdünger, Optimierung der Gerätetechnik) oder flächenbezogene ackerbauliche Maßnahmen (zum Beispiel Umwandlung von Ackerland in Grünland, Zwischenfruchtanbau) infrage. Wieweit diese Maßnahmen zu dem gewünschten Erfolg führen, nämlich die Nitratkonzentration im Grundwasser generell flächendeckend auf Werte unter 50 mg NO3/l zu senken, muss durch entsprechende Kontrollen ständig überprüft werden. Dies gilt in gleichem Maße für alle Grundwasserkörper, in denen nach den Vorgaben der AVV-Gebietsausweisung gemäß § 13a der Düngeverordnung mit Nitra belastete Gebiete (rote Gebiete) ausgewiesen wurden. Die Ergebnisse dieser Kontrollen dienen aber auch zur Weiterentwicklung bzw. zur Entwicklung neuer Maßnahmen zur Entlastung des Grundwassers mit Nitrat.
    In dem im August 2013 erschienenen Merkblatt DWA-M 911, das inhaltsgleich auch als DVGW-Merkblatt W 104-2 veröffentlicht ist, sind die zurzeit wichtigsten und effektivsten Kontrollmöglichkeiten einzeln aufgelistet. Diese werden bezüglich ihrer Vor- und Nachteile und hinsichtlich ihrer Eignung zur Effizienzkontrolle bewertet. Aufgrund der Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Etablierung neuerer Verfahren hat die zuständige Arbeitsgruppe im DWA-Fachausschuss GB-6 „Bodennutzung und Stoffeinträge in Gewässer“ den Überarbeitungsbedarf des Merkblatts festgestellt.

    Aufruf zur Mitwirkung
    Entsprechend diesen Vorgaben lädt der DWA-Fachausschuss GB-6 „Bodennutzung und Stoffeinträge in Gewässer“ alle interessierten Institute, Dienststellen und Unternehmen ein, einen Beitrag zu dem geplanten Merkblatt zu leisten. Zur Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe sind neben Vertreter/innen aus der landund wasserwirtschaftlichen Praxis auch Expert/innen aus Behörden, der Wissenschaft und Ressortforschung willkommen, um das vorhandene Merkblatt an den aktuellen Stand der Technik und Gesetzgebung anzupassen.
    Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Bitte Schicke sie eine kurze Beschreibung Ihrer bisherigen Tätigkeitsbereiche, damit die DWA-Gremienmitglieder eine Grundlage für eine Entscheidungsfindung für eine Mitarbeit haben. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen!

    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Geogr. Dirk Barion
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 02242/872-161
    Fax 02242/872-184
    E-Mail: barion@dwa.de

    (nach oben)


    Gründung einer DWA-Arbeitsgruppe: Einfluss und Wechselwirkung dynamischer Prozesse auf die nachhaltige Entwicklung und Qualität von Habitaten in Fließgewässern

    Die DWA plant eine neue Arbeitsgruppe im Fachausschuss WW-3 „Flussbau“ zum Einfluss und Wechselwirkung dynamischer Prozesse auf die nachhaltige Entwicklung und Qualität von Habitaten in Fließgewässern zu gründen.

    Anlass
    Mit Blick auf die Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ist eine flächendeckende Umsetzung von hydromorphologischen Maßnahmen im Gang. Die damit verbundene Absicht einer Verbesserung des Gewässerzustands zeigt allerdings in der biologischen Bewertung der Gewässer nicht in allen Fällen einen nachweisbaren Erfolg. Mitunter ist dies auf den quantitativen und zeitlichen Einfluss dynamischer Prozesse zurückzuführen, der mit der momentanen statischen ökologischen Fließgewässerbewertung in der Praxis nicht erfasst werden kann.
    Grundvoraussetzung für die Zielerreichung eines guten Gewässerzustands sind in ausreichender Anzahl verfügbare und den Ansprüchen der Gewässerbiozönose genügende typspezifische Habitate.
    Die Habitate müssen zunächst hinsichtlich ihrer Charakteristik und der gewünschten Wirkungsweise beschrieben werden, um darauf aufbauend die Habitate durch Gewässerumgestaltungsmaßnahmen zu realisieren. Dies stellt jedoch eine komplexe interdisziplinäre Herausforderung dar, da Habitate infolge der im Gewässer ablaufenden dynamischen Prozesse ständigen Veränderungen unterliegen.
    Die dynamischen Einflüsse resultieren oftmals aus besonderen hydromorphologischen Belastungssituationen mit Wirkung auf der Habitatebene oder aus Einflüssen von verschiedenen Bewirtschaftungsmaßnahmen. Verbunden mit einem mittleren erweiterten Verständnis über Raum-Zeit-Dynamiken in Fließgewässern zeigt dies einen maßgeblichen Handlungsbedarf für die detaillierte Fließgewässertypisierung sowie für die Entwicklung praxistauglicher biologischer Bewertungsverfahren. Insbesondere die Reihenfolge von Gewässerentwicklungsmaßnahmen und deren Wechselwirkung mit der Sedimentdynamik scheinen mitunter von bedeutender Wirkung zu sein. Daher liegt die Aufgabe der Arbeitsgruppe darin, die räumlichen und zeitlichen Wechselwirkungen von abiotischen und biologischen Aspekten in Gewässern auf Habitatebene für ausgewählte Fließgewässertypen zu konkretisieren und deren Wirkungseinflüsse für die Praxis aus- zuweisen sowie räumlich und zeitlich einzuordnen. Hierbei gilt es vor allem, die Zusammenhänge zwischen dynamischen Prozessen in unseren Fließgewässern und statischen biologischen Zuständen weitergehend zu vertiefen und diese auf Basis der Fließgewässertypisierung mit Bezug zur Habitatebene zu systematisieren. Im Einzelnen betrifft dies die interdisziplinäre Bearbeitung des Themenkomplexes „Dynamik in Fließgewässern“ mit dem Ziel räumliche und zeitliche Einflüsse einzelner Prozesskomponenten auf der Habitatebene zu identifizieren und zu beschreiben, die wirkenden typbasierten hydromorphologischen Einflussgrößen für die ökologische Bewertung zu erarbeiten und eine gezielte Analyse der Wechselwirkungen einzelner Prozesskomponenten und deren Auswirkung auf die aquatische Lebensgemeinschaft durchzuführen. Bestehende Ansätze zur Habitatbeschreibung werden hierbei be- rücksichtigt und bewertet sowie Wissensdefizite erarbeitet.
    Alle zusammengetragenen Erkenntnisse werden in Form einer DWA-Publikation zur Verfügung gestellt, wobei hierfür eine hauptausschussübergreifende Beteiligung von relevanten Arbeitsgruppen vorgesehen ist.
    In der Arbeitsgruppe sollen neben Vertreterinnen aus der Wissenschaft auch Ingenieur- und Planungsbüros, Verbände und kommunale bzw. staatliche Stellen beteiligt sein. Zur Mitarbeit sind alle interessierten Fachleuten mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Bewerbungen von jungen Berufs- kolleginnen sind ausdrücklich willkommen!
    Interessent*innen melden sich bitte mit einer kurzen Selbstbeschreibung bis zum 1. Juni 2024 bei:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Lutz Breuer, M. Sc.
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-305
    Fax 0 22 42/872-184
    E-Mail: lutz.breuer@dwa.de

    (nach oben)


    Entwurf Merkblatt DWA-M 552 „Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten“

    Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 552 „Stochastische und deterministische Wege zur Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
    Die extremen, oftmals durch Starkregen bedingten Hochwasser der letzten Jahre zeigten, wie problematisch die Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten ist, wenn die Entstehung und der Verlauf dieser Ereignisse nicht differenziert berücksichtigt werden. Insbesondere die zunehmende Zahl von Sturzfluten erfordert ein neues Verständnis der Hochwassergefährdung in Deutschland. Dabei ist zu beachten, wie sich Sturzfluten von den herkömmlichen Flusshochwassern unterscheiden: extrem kurze Anstiegszeiten, hohe Fließgeschwindigkeiten, schießende Abflüsse, starke hydraulische Belastung der Gewässer und der Überflutungsflächen und oftmals extreme Schäden. Die Erfahrungen derartiger Extremhochwasser bildeten den Ausgangspunkt für die Überarbeitung des im Jahr 2012 veröffentlichten Merkblatts DWA-M 552 mit dem Ziel, die auf einer erweiterten Datenbasis beruhenden neuen hydrologischen Erkenntnisse in das Merkblatt einfließen zu lassen.
    Das Merkblatt gibt Empfehlungen und Informationen für die Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten in Fortschreibung und Ergänzung hierzu gebräuchlicher statistischer Verfahren und Methoden durch verschiedene Ansätze zur zeitlichen, kausalen und räumlichen Informationserweiterung. Es berücksichtigt dabei die Praxis vieler Institutionen, die mit derartigen Fragestellungen befasst sind, beschreibt den Stand der Technik und fasst die wichtigsten Ansätze zur Verbesserung der Aussagefähigkeit statistischer Verfahren zusammen.

    Änderungen
    Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 552 (8/2012) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen: Änderung des Merkblatttitels
    l weitergehende Ausführungen zu kausaler Informationserweiterung
    l Aktualisierung und Neufassung der Ausführungen zu zeitlicher Informationserweiterung
    l neu aufgenommen: Hinweise zu multivariater und typbasierter Statistik
    l neu aufgenommen: statistische Bruchpunkt- und Trendtests, Verfahren zur Wahl der Verteilungsfunktion
    l Neuformulierung von Gesichtspunkten zur Anwendung der Niederschlags-Abfluss-Modellierung
    l Präzisierungen, Klarstellungen und Verbesserungen der Verständlichkeit an folgenden Stellen: Stichprobengewinnung, Wahrscheinlichkeitsanalyse, zeitliche, kausale und räumliche Informationserweiterung, Verwendung der Verfahren
    l Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.
    Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe HW-4.11„Hochwasserwahrscheinlichkeiten“ (Sprecherin: Dr. habil. Svenja Fischer) im Auftrag des DWA- Hauptausschusses „Hydrologie und Wasserbewirtschaftung“ im DWA-Fachausschuss HW-4 „Hochwasserrisikomanagement“ (Obmann: Dr.-Ing. Klaus Piroth) erarbeitet. Es richtet sich an alle Personen, die mit der Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten befasst sind oder derartige Informationen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen.
    Zusätzlich zum Merkblatt erscheint die begleitende Software HQ-Statistik-Expert der DWA. Diese Software mit benutzerfreundlicher grafischer Oberfläche enthält alle wesentlichen statistischen Funktionen, die in diesem Merkblatt vorgestellt werden. Es können sowohl eigene Datensätze als auch der Datensatz aus dem begleitenden Themenband „Beispielrechnungen und Anwendungsbeispiele zum Merkblatt DWA-M 552“, der zusammen mit dem Weißdruck des vor-
    liegenden Merkblattentwurfs erscheint, im Detail statistisch mit den hier vorgeschlagenen Methoden ausgewertet werden. Die Software soll den Anwender/ die Anwenderin bei der Umsetzung des Merkblatts unterstützen und die Anwendung komplexer statistischer Verfahren erleichtern. Sie ersetzt jedoch keinesfalls das hydrologische Expertenwissen, das bei der Auswertung und Einschätzung der Ergebnisse benötigt wird

    Frist zur Stellungnahme
    Das Merkblatt DWA-M 552 „Stochastische und deterministische Wege zur Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten“ wird bis zum 31 Mai 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Geogr. Dirk Barion
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    E-Mail: wielpuetz@dwa.de

    Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: dwa.info/entwurfsportal.
    Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
    Entwurf Merkblatt DWA-M 552
    „Stochastische und deterministische Wege zur Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten“, März 2024, 108 Seiten
    Print
    ISBN 978-3-96862-648-2
    Ladenpreis: 112,50 Euro
    fördernde DWA-Mitglieder: 90 Euro
    E-Book
    ISBN 978-3-96862-649-9, Ladenpreis:
    98 Euro, fördernde DWA-Mitglieder:
    78,40 Euro
    Kombi E-Book & Print
    Ladenpreis: 142 Euro, fördernde
    DWA-Mitglieder: 113,60 Euro
    Herausgeberin und Vertrieb
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-333
    Fax 0 22 42/872-100
    E-Mail: info@dwa.de

    (nach oben)


    Entwurf Merkblatt DWA-M 213-1 – Planung und Bau der Elektrotechnik auf Anlagen der Abwassertechnik

    Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 213-1 „Planung und Bau der Elektrotechnik auf Anlagen der Abwassertechnik – Teil 1: Allgemeine Planungsund Baugrundlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
    Die Qualität bei Planung und Bau der elektrotechnischen Ausrüstung und Energieversorgung auf Anlagen der Abwassertechnik beeinflusst maßgeblich die Versorgungssicherheit, Betriebssicherheit und Betriebskosten. Durch die Energiewende, Anforderungen aus aktualisierten und neuen Regelwerken sowie dem technologischen Wandel ist es notwendig geworden, das Merkblatt DWA-M 213-1 von November 2007 zu überarbeiten.
    Im Merkblatt DWA-M 213-1 werden aus Sicht der Elektrotechnik Hinweise für die fachübergreifende Planung und Auslegung von abwassertechnischen Anlagen gegeben, um die Voraussetzungen für eine optimale Realisierung (Ausführung/Umsetzung) der Anlage zu schaffen. Auch im Rahmen des Building Information Modeling (BIM) kommt dieses Merkblatt zur Anwendung.
    Zielsetzung ist, die mit der Planung einer Gesamtmaßnahme oder Sanierung befassten Fachleute durch die relevanten Entscheidungen für die spätere elektrotechnische Anlage zu führen. Über Entscheidungshilfen werden die Weichen für eine optimale Kombination (technisch und wirtschaftlich) aus den bau- und maschinentechnischen sowie verfahrenstechnischen Gegebenheiten und der Elektrotechnik gestellt.
    Das Merkblatt ersetzt nicht die einschlägigen Vorschriften, wie beispielweise ISO, EN, DIN, VDE, sondern enthält ergänzende Hinweise für die Ausrüstung abwassertechnischer Anlagen.

    Änderungen
    Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 213-1 (11/2007) wurden folgende Änderungen vorgenommen: Berücksichtigung der Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110
    l Aktualisierung und Neufassung der Ausführungen zum Einsatz von regenerativen Energien
    l Präzisierungen, Klarstellungen und Verbesserungen der Verständlichkeit im Bereich der elektrotechnischen Versorgungsschemen. Die Verständlichkeit von Verteilsystemen wurde durch weitere Darstellungen verbessert.
    l Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-
    A 400:2018.
    Das Merkblatt DWA-M 213-1 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-11.3 „Elektrotechnik“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Andreas Feldmann) im Auftrag des DWA-Haupt-ausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ im DWA-Fachausschuss KA-11 „Technische Ausrüstung und Bau von Kläranlagen“ (Obmann: Dipl.-Ing. Christian Schnatmann) erarbeitet. Es richtet sich an Fachleute aus den Bereichen des Betriebs abwassertechnischer Anlagen und der planenden Ingenieurbüros.

    Frist zur Stellungnahme
    Das Merkblatt DWA-M 213-1 „Planung und Bau der Elektrotechnik auf Anlagen der Abwassertechnik – Teil 1: Allgemeine Planungs- und Baugrundlagen“ wird bis zum 31Mai 2024 öffentlich zur Diskus- sion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, zu richten an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dr.-Ing. Christian Wilhelm
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    E-Mail: tschocke@dwa.de

    Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA- Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
    Entwurf Merkblatt DWA-M 213-1
    „Planung und Bau der Elektrotechnik auf Anlagen der Abwassertechnik – Teil 1:
    Allgemeine Planungs- und Baugrundlagen“, März 2024, 36 Seiten
    Print
    ISBN 978-3-96862-686-4
    Ladenpreis: 69 Euro
    fördernde DWA-Mitglieder: 55,20 Euro
    E-Book
    978-3-96862-687-1
    Ladenpreis: 60,50 Euro
    fördernde DWA-Mitglieder: 48,40 Euro
    Kombi E-Book & Print
    Ladenpreis: 87 Euro
    fördernde DWA-Mitglieder: 69,60 Euro
    Herausgeberin und Vertrieb
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-333

    (nach oben)


    DWA-M 143-12 – Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen mit vorgefertigten Profilen – Einzelrohr-Lining

    Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 143-12 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 12: Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen mit vorgefertigten Profilen – Einzelrohr-Lining“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
    Das Merkblatt DWA-M 143-12 befasst sich mit der grabenlosen Renovierung von erdüberdeckten Abwasserleitungen und -kanälen durch Auskleidung mit vor- gefertigten Rohren mit und ohne Ringraum im Einzelrohrverfahren und gilt für Entwässerungssysteme, die hauptsächlich als Freispiegelsysteme betrieben werden. Es gilt von dem Punkt an, wo das Abwasser das Gebäude bzw. die Dachentwässerung verlässt oder von einem Straßenablauf abfließt, bis zu dem Punkt, wo das Abwasser in eine Behandlungsanlage oder in einen Vorfluter eingeleitet wird. Abwasserleitungen und -kanäle unterhalb von Gebäuden sind hierbei eingeschlossen, solange sie nicht Bestandteil der Gebäudeentwässerung sind.
    Die Auskleidung mit vorgefertigten Einzelrohren ist eine umweltschonende Renovierungstechnik. Dabei werden neue Einzelrohre durch Einziehen oder Einschieben in die Altrohrleitung eingebracht. Auf diese Weise können Altrohrleitungen der Entwässerung aus allen gängigen Werkstoffen renoviert werden. Voraussetzung für den Einbau ist ein ausreichend freier Querschnitt und eine Formstabilität, um das Einbringen der Einzelrohre zu gewährleisten. Je nach Aufgabenstellung kann das Einzelrohrverfahren von Schacht zu Schacht, zur Baugrube sowie Baugrube zu Baugrube eingesetzt werden.

    Änderungen
    Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 143-12 (8/2008) wurden folgende Änderun-
    gen vorgenommen:
    l Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen im Hinblick auf Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und das DWA-Regelwerk
    l inhaltliche Neustrukturierung und Änderung des Titels
    l neu aufgenommen: Abschnitt 9 „Kosten- und Umweltauswirkungen“
    l Beschreibung der Auskleidung mit vorgefertigten, werkseitig hergestellten Lining-Rohren ohne Ringraum im Einzelrohr-Lining in Anhang C.

    Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.21 „Einzelrohrverfahren“ (Sprecher: Dr.-Ing. Peter Drewniok) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-8 „Sanierung“ (Obmann: Dr.-Ing. Christian Falk) erarbeitet. Es richtet sich an alle im Bereich der Sanierung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen wie auch an Sanierungsfirmen.

    Frist zur Stellungnahme
    Das Merkblatt DWA-M 143-12 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 12: Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen mit vorgefertigten Profilen – Einzelrohr-Lining“ wird bis zum 31Mai 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Jonas Schmitt, M. Sc.
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    E-Mail: thierfelder@dwa.de
    Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: dwa.info/entwurfsportal. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

    (nach oben)


    Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 103 „Hochwasservorsorge für Abwasseranlagen“

    Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 103 „Hochwasservorsorge für Abwasseranlagen“ zu überarbeiten.

    Anlass
    Das Merkblatt DWA-M 103 „Hochwasservorsorge für Abwasseranlagen“ ist im Oktober 2013 überarbeitet erschienen. Eine neuerliche Überarbeitung des Merkblatts ist erforderlich. Die Risikoanalyse sollte an die Systematik des DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserversorgung bei Stromausfall“ angepasst werden. Das KRITIS-Dachgesetz wird neue Anforderungen bzw. einen neuen Rechtsrahmen liefern, der im Merkblatt berücksichtigt werden sollte. Außerdem hat das Hochwasserereignis 2021 unter anderem an Ahr und Erft gezeigt, dass neben Hochwasser- auch Starkregenereignisse zu vergleichbaren Schadensfällen führen und teilweise nicht voneinander abzugrenzen sind. Es ist sinnvoll, die Starkregenvorsorge in das Merkblatt zu integrieren.

    Ziel des Merkblatts
    l Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen (neues KRITIS-Dachgesetz, geändertes Wasserrecht, gegebenenfalls geänderte landesrechtliche Vorgaben)
    l Definition von Hochwasser, EU-Hochwasserrichtlinie, Wasserhaushaltsgesetz, Landesvorschriften
    l Integration der Vorsorge vor Starkregen
    l Einarbeitung der Systematik der Fünf-Phasen-Models des Risiko- und Krisenmanagements des Bundesinnenministeriums (Analog zur Systematik im DWA-M 320)
    l Überarbeitung der Literaturhinweise
    l Aktualisierung der Bezüge zu anderen DWA-Merk- und -Arbeitsblättern.
    Für das Merkblatt wird die ruhende Arbeitsgruppe HW-4.9 neu gegründet und zur Mitarbeit aufgerufen. Alle zusammengetragenen Erkenntnisse werden in Form einer DWA-Publikation zur Verfügung gestellt, wobei hierfür eine hauptausschussübergreifende Beteiligung von relevanten Arbeitsgruppen vorgesehen ist.

    In der Arbeitsgruppe sollen neben Vertreterinnen aus der Wissenschaft auch Ingenieur- und Planungsbüros, Ver- bände und kommunale bzw. staatliche Stellen beteiligt sein. Zur Mitarbeit sind alle interessierten Fachleuten mit ent- sprechenden Kenntnissen eingeladen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesge- schäftsstelle gerne entgegen. Bewerbun- gen von jungen Berufskolleginnen sind ausdrücklich willkommen. Interessent-*innen melden sich bitte mit einer kurzen Selbstbeschreibung bis zum 1. Juni 2024 bei:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Geogr. Dirk Barion
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-161
    Fax 0 22 42/872-184
    E-Mail: barion@dwa.de

    (nach oben)


    Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit DWA-Arbeitsgruppe GB-6.7 „Klimawandel und Sickerwasserbeschaffenheit“

    Erstellung eines Themenbands
    Die DWA-Arbeitsgruppe GB-6.7 „Klimawandel und Sickerwasserbeschaffenheit“ plant, einen Themenband zu erstellen, der einen Überblick über die komplexen Zusammenhänge geben soll, über die klimatische Veränderungen auf die Beschaffenheit von Sickerwasser einwirken.

    Anlass
    Während der Klimawandel und seine die Beschaffenheit des Sickerwassers weniger stark im Fokus. Dies steht in deutlichem Kontrast zu dem hohen Aufwand, mit dem in Maßnahmenprogrammen Verbesserungen der Wasserqualität im Grundwasser angestrebt werden. Dabei stellt das Sickerwasser die direkte Verbindung zwischen menschlichen Aktivitäten an der Bodenoberfläche und dem Eintrag von damit assoziierten Stoffen in das Grundwasser dar. Gleichzeitig hängt das Verlagerungsrisiko maßgeblich vom Zusammenspiel zwischen hydrologischen Transportgeschwindigkeiten und biochemischen Umsatzprozessen im Boden ab, die wiederum stark witterungsabhängig sind. Es ist davon auszugehen, dass der Klimawandel über Veränderungen in Temperatur- und Niederschlagsregimen direkt auf Stoffumsatz- und Verlagerungsprozesse im Boden einwirkt und Vor diesem Hintergrund wird die Ausarbeitung eines Themenbandes mit dem Ziel angestrebt:
    l den aktuellen Stand der Wissenschaft aufzuzeigen und bestehende Un- sicherheiten zu adressieren
    l die Prozessebenen darzustellen, über die der Klimawandel auf die Sickerwasserbeschaffenheit wirken kann
    l zu zeigen, wie sehr die konkreten Auswirkungen von den Eigenschaften der Böden abhängen
    l erste Praxisbeispiele zu erläutern, in denen diese Zusammenhänge deutlich werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Klimawandel auf mehreren Prozessebenen auf die Sickerwasserbeschaffenheit einwirken wird, vor allem durch Veränderung von:
    l Sickerwassermengen und deren innerjährlicher Verteilung
    l klimatischen Randbedingungen für die maßgebenden Bodenumsatzprozesse
    l der Wasserverfügbarkeit für Vegetation und Bodenbiologie
    l Anbaubedingungen, Vegetationsentwicklung und Pflanzennährstoffaufnahme in landwirtschaftlichen Produktionssystemen.
    Der Fokus soll dabei vor allem auf den Landnutzungen Landwirtschaft, Grünland und Wald in den gemäßigten Klimaten Zentraleuropas liegen. Insbesondere soll dargestellt werden, dass die konkreten Auswirkungen veränderter klimatischer Randbedingungen auf die Sickerwasserbeschaffenheit auf regionaler Ebene stark von den bodenhydrologischen Eigenschaften der vorherrschenden Böden und der Landnutzung abhängen und teils erst mit deutlicher Verzögerung beobachtbar werden.
    In der zu gründenden Arbeitsgruppe sollen folgende Aspekte bearbeitet werden, die sich maßgeblich mit dem Einfluss klimatischer Veränderungen auf die Sickerwasserbeschaffenheit beschäftigen:

    Themenkomplex Boden
    Der Bodenwasserhaushalt wird durch zu erwartende Veränderungen in der inner-jährlichen Verteilung, den absoluten Mengen sowie Veränderungen in Luft- und Bodentemperaturen beeinflusst.
    Gleichzeitig wirken diese Veränderungen direkt auf die biologischen Umsatzprozesse in Böden und damit auf die Freisetzung, Festlegung und Lösung von Stoffen. So sind Veränderungen des Stickstoff- und Kohlenstoffkreislaufs, Veränderungen in der Freisetzung klimarelevanter Gase und in der Folge Wirkungen auf Sickerwassermenge und Stoffbefrachtung zu erwarten.

    Themenkomplex Landwirtschaft
    Das Pflanzenwachstum ist eng an die klimatischen Bedingungen gekoppelt. Mit den aktuell projizierten Veränderungen der klimatischen Randbedingungen sind Veränderungen der Vegetationsphasen ebenso zu erwarten wie deutliche Veränderungen in der Beanspruchung der Bodenwasserspeichervorräte. Insbesondere ist mit einer Zunahme von Trockenperioden und Hitzeperioden zu rechnen, die sich wiederum negativ auf das Pflanzenwachstum und die Nährstoffaufnahme bzw. die Nährstoffeffizienz auswirken werden und die mit entsprechenden Risiken für die Nährstoffauswaschung ver-
    bunden sind.

    Themenkomplex Wald
    Welche Auswirkungen Veränderungen der klimatischen Randbedingungen auf den Wald haben kann, lässt sich bereits großflächig beobachten. Heiß- und Trockenphasen haben einen enormen Einfluss auf die Vitalität einzelner Bäume und gesamter Bestände. Aktuell zeigen sich die Extremereignisse vor allem durch Schädigungen der Waldbestände und damit der Freisetzung relevanter Stoffmengen durch Zersetzungsprozesse.
    Der Themenband soll somit einen Überblick über die komplexen Zusammenhänge geben, über die klimatische Veränderungen auf die Sickerwasserbeschaffenheit einwirken. Akteuren aus der Wasserwirtschaft, dem Gewässerschutz und der Landwirtschaft soll der Themenband als Leitfaden dienen, mögliche klimatisch bedingte und bodenabhängige Änderungen der Sickerwasserbeschaffenheit abschätzen zu können. Gleichfalls soll der Themenband eine Auswahl von „Fallstudien“ beinhalten, die idealerweise den Sachstand der Forschung wiedergeben.

    Aufruf zur Mitwirkung
    Wenn Sie über einschlägige Expertise in den folgenden Themenfeldern verfügen:
    l Klimawandel inklusive Anpassungsstrategien
    l Sickerwasserbeschaffenheit
    l Bodenumsatzprozesse
    l Einfluss von Landwirtschaft und/ode Forstwirtschaft auf die Sickerwasserbeschaffenheit
    l Modellierung von Klimafolgen auf die Sickerwasserbeschaffenheit freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Bewerber/innen sollten sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein als auch Praxiserfahrungen einbringen können.
    Bitte schicken Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer bisherigen Tätigkeitsbereiche, damit die DWA-Gremienmitglieder eine Grundlage für eine Entscheidungsfindung für eine Mitarbeit haben.
    Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen!
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Geogr. Dirk Barion
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-161
    Fax 0 22 42/872-184
    E-Mail: barion@dw.de

    (nach oben)


    Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 531 „Starkregen in Abhängigkeit von Wiederkehrzeit und Dauer

    Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 531 „Starkregen in Abhän-gigkeit von Wiederkehrzeit und Dauer“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Starkregenangaben gehören zu den wichtigsten Planungskenngrößen in der wasserwirtschaftlichen und wasserbaulichen Praxis. Sie werden unter anderem in urbanen Gebieten bei der Bemessung von Regenentwässerungssystemen und an Fließgewässern bei der Dimensionierung von Wasserbauwerken als Ausgangsparameter benötigt. Von ihrer Genauigkeit hängt ganz entscheidend die Genauigkeit der Zielgrößen entsprechender Berechnungsverfahren und Modelle ab. Ihre Überschätzung kann zu erheblichen Mehrkosten bei der baulichen Umsetzung führen, ihre Unterschätzung zu einer nicht vertretbaren, überhöhten Gefahr des Versagens während des Betriebs wasserwirtschaftlicher und wasserbaulicher Anlagen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und seiner bereits jetzt nachweisbaren Auswirkungen erhält dies eine erhöhte Brisanz. Trotz der flächendeckenden Verfügbarkeit von Starkregenangaben durch KOSTRA-DWD gibt es nach wie vor Bedarf an lokalen Stationsanalysen, um zum Beispiel die inzwischen verlängerten Datenreihen auszuwerten, jüngere Entwicklungen zu bewerten oder lokale Besonderheiten im Vergleich zu den KOSTRA-DWD-Angaben einzuordnen. Dies ist jedoch nur dann uneingeschränkt möglich, wenn man dem hier empfohlenen methodischen Vorgehen folgt.

    Änderungen
    Gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 531 (9/2012) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen: Die Ergebnisse des Projekts „Methodische Untersuchungen zur Novellierung der Starkregenstatistik für Deutschland“ (MUNSTAR, 2018-2022) wurden berücksichtigt. Zudem fanden die aktualisierten methodischen und technischen Entwicklungen in der Fortschreibung von KOSTRA-DWD 2020 Eingang (seit 12/2022 öffentlich verfügbar).
    Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe HW-1.1 „Niederschlag“ (Sprecherin: Dipl.-Geogr. Angela Pfister) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Hydrologie und Wasserbewirtschaftung“ im DWA-Fachausschuss HW-1 „Hydrologie“ (Obmann: Prof. Dr. Konrad Miegel) erarbeitet. Es richtet sich an Betreibende von Niederschlagsmessstellen owie an alle Fachleute, die mit der statistischen Analyse von Extremniederschlägen wie auch mit der Anwendung von KOSTRA-DWD-Werten befasst sind.

    Frist zur Stellungnahme
    Das Arbeitsblatt DWA-A 531 „Starkregen in Abhängigkeit von Wiederkehrzeit und Dauer“ wird bis zum 31 Mai 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Geogr. Dirk Barion
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    E-Mail: wielpuetz@dwa.de

    Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion.

    (nach oben)


    Vorhabenbeschreibung Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“

    Das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“, 7. Auflage, Mai 2018, ist maßgeblichür die Erstellung von Arbeits- und Merkblättern in den DWA-Fachgremien und richtet sich alle Personen, die an der Erarbeitung, Verabschiedung bzw. Veröffentlichung des Regelwerks beteiligt sind. Gleichzeitig sind die Festlegungen des DWA-A 400 für das Regelwerk und das Erarbeitungsverfahren wichtige Informationen für den Anwender bzw. Nutzer.
    Im Rahmen der turnusgemäßen Aktualitätsprüfung durch den verantwortlichen DWA-Hauptausschuss Recht wurde Anpassungsbedarf beim DWA-A 400 festgestellt. Die Überarbeitung soll insbesondere folgende Punkt betreffen:
    l Einführung einer Klimakennung im DWA-Regelwerk
    l Aufnahme von Möglichkeiten bzw. Klarstellungen zur Digitalisierung von Verfahrensschritten, zum Beispiel die digitale Durchführung von Schlichtungs- oder Schiedsverfahren
    l weitere Überprüfung der Regelungen zum Beteiligungsverfahren im Hinblick auf die Effizienz der Durchführung, insbesondere unter dem Eindruck von Verfahren mit sehr hoher Beteiligung, zum Beispiel verstärkter Verweis auf das DWA-Entwurfsportal
    l Abgleich mit dem DWA-Genderleitfaden.

    Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Ass. jur. Christoph Leptien
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-121
    Fax 0 22 42/872-184
    E-Mail: leptien@dwa.de

    (nach oben)


    TRwS 789 „Bestehende unterirdische Rohrleitungen“: Überarbeitung nicht wesentlicher Art

    Redaktionelle Überarbeitung
    Die DWA hat das Arbeitsblatt DWA-A 789 (TRwS 789) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Bestehende unterirdische Rohrleitungen“ redaktionell überarbeitet. Die Fachöffentlichkeit erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme der beabsichtigten Änderungen.
    Es handelt sich um eine Überarbeitung nicht wesentlicher Art gemäß DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks“. Die letzte inhaltliche Aktualisierung von TRwS 789 „Bestehende unterirdische Rohrleitungen“ wurde mit der Ausgabe Dezember 2017 veröffentlicht.
    Aufgrund eines Schadensfalls an einer einwandigen unterirdischen Rohrleitung mit Mantelrohr hat die DWA-Arbeitsgruppe IG-6.16 „Unterirdische Rohrleitungen und Behälter“ auf Initiative des Fachausschusses IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ und mit Zustimmung des Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ TRwS 789 in den Unterabschnitten 5.3.5 Absatz 2 und 5.3.6 Absatz 2 dahingehend präzisiert, dass in Bezug auf Rohrleitungstyp 2 (RL 2) die Durchgängigkeit des Zwischenraums für eine Messung gegeben sein muss (auch wenn die Einstufung in RL 2 bereits voraussetzt, dass ein durchgängiges Mantelrohr vorhanden ist). Zudem wird in einem neuen Absatz 4 (analog 5.3.6 Absatz 2, 4. Satz) klargestellt, dass der Sachverständige im Rahmen der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen die Durchführung der Betreiberprüfungen kontrolliert.
    Des Weiteren werden
    • im Vorwort Anpassungen an die neue Ausgabe und Aktualisierungen des Verfasserverzeichnisses
    • bei den Begriffsbestimmungen Anpassungen an Definitionen der TRwS 779, Fassung 6/2023 ohne inhaltliche Konsequenzen für TRwS 789 und
    • Anpassungen bei den in Bezug genommenen Regelwerken (zum Beispiel neue Ausgabedaten, Ersatz von Normen)
    vorgenommen.
    Das Präsidium der DWA hat zugestimmt, dass es sich um Änderungen „nicht wesentlicher Art“ gemäß DWA-A 400:2018, Unterabschnitt 6.1 Absatz 2 handelt. Damit kann auf ein Beteiligungsverfahren gemäß DWA-A 400:2018, Unterabschnitt 5.3 verzichtet werden. Die Fachöffentlichkeit erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den beabsichtigten Änderungen.

    Die vorgesehenen Änderungen werden deshalb hiermit zur Diskussion gestellt. Eine vollständige Darstellung der geplanten Änderungen ist im Internet bereitgestellt unter dwa.info/A789. Stellungnahmen zu den beabsichtigten Änderungen werden bis zum 30. April 2024 erbeten an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Ing. Iris Grabowski
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-102, Fax 0 22 42/872-184
    E-Mail: grabowski@dwa.de

    (nach oben)


    Überarbeitung des DWA-/BWK-Leitfadens Starkregen und Überflutungsvorsorge

    Vorhabensbeschreibung
    DWA und BWK planen, den „Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge: Starkregen und urbane Sturzfluten“ zu überarbeiten.

    Veranlassung
    Im August 2013 veröffentlichten DWA und BWK den gemeinsam erarbeiteten „Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge: Starkregen und urbane Sturzfluten“ textgleich in den jeweils eigenen Schriftenreihen. Der Leitfaden bietet kommunalen Akteuren aus dem Bereich der Stadtentwässerung, insbesondere aber auch Akteuren angrenzender Fachsparten wie beispielsweise der Bauleitplanung, der Straßenplanung oder der Grünflächenplanung, eine Hilfestellung für den Einstieg in ein wirkungsvolles Starkregenrisikomanagement.
    Der Leitfaden zeigt anhand von anschaulichen Beispielen auf, wie Überflutungsgefahren in Siedlungsgebieten erkannt werden können, wie infrastruktur- und objektbezogene Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge konkret aussehen können und welche Akteure hierbei gefordert sind. Hierbei werden sowohl planerische, technische als auch administrative Vorsorgemaßnahmen auf kommunaler und privater Ebene behandelt.
    Die Nachfrage nach einer kompakten Planungshilfe ist nach wie vor gegeben. Daher soll der oben genannte Praxisleitfaden aktualisiert und redaktionell auf den neuesten Stand gebracht werden.
    Die Vorsorge gegenüber starkregenbedingten Sturzfluten hat sich seit der Erstveröffentlichung des Leifadens weiterentwickelt. Zum einen hat die Problematik im kommunalen Handeln inzwischen mehr Aufmerksamkeit erhalten. Vielerorts sind inzwischen Starkregengefahren- bzw. -risikokarten verfügbar und ein kommunales Starkregenrisikomanagement initiiert. Zum anderen haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die technischen Anforderungen an den Überflutungsschutz und die Überflutungsvorsorge fortentwickelt. In den Kommunen und bei Fachplanern liegen zudem inzwischen mehr Erfahrungen zu Planung, Umsetzung und Unterhaltung von Vorsorgemaßnahmen vor. Diese Entwicklungen sollen in die Neuauflage des Praxisleitfadens eingearbeitet werden.

    Vorhabensziele
    Der oben genannte Praxisleitfaden soll redaktionell überarbeitet und aktualisiert werden. Es soll eine kompakte, stark praxisorientierte, anschauliche und auch für Akteure außerhalb der Siedlungswasserwirtschaft (Nichtfachleute) verständliche Informationsbroschüre entstehen. Inhaltlich soll das gesamte Handlungsspektrum des Starkregenrisikomanagements abgedeckt werden: von der Starkregenrisikokartierung, über Vorsorgemaßnahmen auf kommunale sowie privater Ebene bis hin zur Risikokommunikation. Dabei sollen sich die Empfehlungen und Hinweise auf das Wesentliche beschränken und gerade auch die Situationen in kleineren Kommunen bzw. im ländlichen Raum thematisieren. Fachspezifika, die im Regelwerk bereits verankert oder dort zukünftig zu verorten sind, sollen nicht im Detail dargelegt bzw. wiederholt werden. Auf diese Regeln soll verwiesen werden.

    Zielgruppe
    Akteure aus Kommunalverwaltung und Politik, Fachleute betroffener Ressorts (Stadtplanung, Straßenplanung, Landschaftsplanung, Grünflächen, Umwelt, Siedlungsentwässerung etc. insbesondere aus kleineren Kommunen), betroffene Bürger und Unternehmen.
    Art der Veröffentlichung
    DWA-Themen, BWK-Fachinformation
    Geplanter Bearbeitungszeitraum
    2024–2026

    An der Mitarbeit Interessierte – Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen – melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Geogr. Dirk Barion
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-161, Fax 0 22 42/872-184
    E-Mail: barion@dwa.de

    (nach oben)


    Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 230-4 „Treibhausgase – Teil 4: Standardisiertes Vorgehen zur Erhebung der direkten N2O-Emissionen auf Kläranlagen“

    Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit
    Die DWA-Arbeitsgruppe KA-6.7 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung“ plant, ein Merkblatt DWA-M 230-4 „Treibhausgase – Teil 4: Standardisiertes Vorgehen zur Erhebung der direkten N2O-Emissionen auf Kläranlagen“ zu erarbeiten.
    Mit dem Merkblatt DWA-M 230-1 wurde ein guter und umfassender Überblick über die direkten Emissionen von Treibhausgasen (THG) der Abwasserentsorgung mit Schwerpunkt auf N2O und CH4 gegeben. Für die beiden wichtigsten direkten THG wurden die Hintergründe der Entstehung und Vermeidungsstrategien, Hinweise zur Messung sowie zur Emissionsberechnung gegeben. Das weitere Vorgehen zur weiteren Konkretisierung der notwendigen Maßnahmen zur Emissionsreduzierung unterscheidet sich grundsätzlich. Für Methan ist die Entstehung ein Betriebsziel der Faulung und damit Anfall und Konzentrationen bekannt. Damit stehen die technische Ausgestaltung und der Betrieb der Prozessstufen der Schlammschiene im nächsten Schritt mit dem Ziel der Emissionsvermeidung auf der Agenda (Austausch mit relevanten Gremien der DWA zur Implementierung in das technische Regelwerk ist bereits erfolgt). Für N2O müssen die Betreiber das Bildungs- und damit Emissionspotenzial anlagenspezifisch erheben. Aufgrund der in der Regel freien Oberflächen ist dies messtechnisch sehr komplex, und die Bildungsprozesse sind vielfältig und hängen von den Milieubedingungen ab und sind aufgrund der schwankenden Zulaufbedingungen auch sehr variabel. Grundsätzlich sollte die N2O-Emission aber betrieblich gegen Null gehen. Damit ergibt sich die Notwendigkeit, für die Betreiber in Ergänzung zum DWA-M 230-1 eine Handreichung zu erstellen, die das Vorgehen bei der Erhebung der anlagenspezifischen N2O-Emission und das empfohlene gestufte Vorgehen erläutert und konkrete Handlungshinweise gibt.
    Die messtechnische Bestimmung des N2O-Emissionsfaktors ist mit hohen Kosten und hohem Personaleinsatz verbunden und erfordert Fachkenntnis sowohl bei der korrekten Durchführung der Messungen als auch bei der Auswertung und Berechnung der Emissionsfaktoren. Mit dem vorliegenden Arbeitsbericht wird deshalb ein standardisiertes Vorgehen bei der Planung, Durchführung und Auswertung von N2O-Emissionsmessungen vorgeschlagen. Dabei werden Kostenaspekte sowie der Material- und Personaleinsatz auf der einen Seite und die Gewinnung ausreichender Daten zur Beurteilung der N2O-Emissionen der eigenen Anlage und zur Ableitung von Emissionsminderungsmaßnahmen gegeneinander abgewogen. Es soll vermieden werden, dass Ressourcen für die Erhebung von nicht aussagekräftigen Daten eingesetzt werden; zugleich sollen die finanziellen und personellen Aufwendungen für die Messung so gering wie möglich gehalten werden. Darüber hinaus ist es essenziell, dass schließlich alle für die Auswertung benötigten Parameter vorliegen, sodass die wesentlichen Emissionskenngrößen berechnet und zur Emissionsbewertung herangezogen werden können.
    Das neue Merkblatt DWA-M 230-4 wird in der Arbeitsgruppe KA-6.7 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung“ (Sprecherin Dr.-Ing. Maike Beier) im DWA-Fachausschuss KA-6 „Aerobe biologische Abwasserreinigungsverfahren“ (Obmann Prof. Dr.-Ing. Burkhard Teichgräber) erarbeitet. Bitte schicken Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer bisherigen Tätigkeitsbereiche, damit die DWA-Gremienmitglieder eine Grundlage für eine Entscheidungsfindung für eine Mitarbeit haben.

    Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dr.-Ing. Christian Wilhelm
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-144, Fax 0 22 42/872-184
    E-Mail: wilhelm@dwa.de

    (nach oben)


    Energieversorgung, -verteilung auf Kläranlagen: Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 213-2

    Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit
    Die DWA-Arbeitsgruppe KA-11.3 „Elektrotechnik“ plant, ein Merkblatt DWA-M 213-2 „Planung und Bau der Elektrotechnik auf Anlagen der Abwassertechnik – Teil 2: Energieversorgung, -verteilung“ zu erarbeiten.
    Mit dem Merkblatt DWA-M 213-1 „Planung und Bau der Elektrotechnik auf Anlagen der Abwassertechnik – Teil 1: Allgemeine Planungs- und Baugrundlagen“ wurde ein guter und umfassender Überblick über die allgemeinen Planungs- und Baugrundlagen der elektrotechnischen Ausrüstung gegeben – insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen an die Verfügbarkeit der elektrotechnischen Ausrüstung.
    Der im Vorhaben geplante Teil 2 der Merkblattreihe soll vertiefende Empfehlungen zur elektrotechnischen Ausrüstung von Kläranlagen geben. Schwerpunktmäßig soll dabei die Energieversorgung und -verteilung auf abwassertechnischen Anlagen behandelt werden. Elektrizität wird der zukünftige Energieträger sein, über den alles läuft. Regenerative Energieerzeuger (PV, BHKW, Wind…) sind im Wesentlichen elektrische Energiequellen, die von der Elektro-infrastruktur beherrscht werden müssen. Modifizierte Schutz- und Messkonzepte in den Schaltanlagen sind erforderlich.
    Zeitgleich nehmen die elektrischen Verbraucher (Ladesäulen, Wärmepumpen…) mit hohem elektrischem Energiebedarf zu. Die Verbraucherseite muss sich auf ein weniger stabiles Netz einstellen. Dynamische Effekte machen Stromausfälle wahrscheinlicher, darauf müssen die Anlagen vorbereitet werden.
    Hier besteht die Lösung nicht ausschließlich in Notstromkonzepten. Die abwassertechnischen Anlagen müssen auch nach längerem Stromausfall wieder sicher angefahren werden können. Hier soll der Teil 2 des Merkblatts Impulse und Hilfestellungen bieten.
    Das neue Merkblatt DWA-M 213-2 wird in der Arbeitsgruppe KA-11.4 „Elektrotechnik“ (Sprecher Dipl.-Ing. Andreas Feldmann) im DWA-Fachausschuss KA-11 „Technische Ausrüstung und Bau von Kläranlagen“ (Obmann Dipl.-Ing. Christian Schnatmann) erarbeitet. Bitte schicken Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer bisherigen Tätigkeitsbereiche, damit die DWA-Gremienmitglieder eine Grundlage für eine Entscheidungsfindung für eine Mitarbeit haben.

    Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dr.-Ing. Christian Wilhelm
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-144, Fax 0 22 42/872-184
    E-Mail: wilhelm@dwa.de

    (nach oben)


    Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten: Überarbeitung nicht wesentlicher Art von Arbeitsblatt DWA-A 142 und Merkblatt DWA-M 146

    Überarbeitung
    Die DWA plant eine Überarbeitung nicht wesentlicher Art von Arbeitsblatt DWA-A 142 „Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten“ und Merkblatt DWA-M 146 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten – Hinweise und Beispiele“.
    Aufgrund von Überarbeitungen der DVGW-Arbeitsblätter DVGW W 101 „Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete; Teil 1: Schutzgebiete für Grundwasser“ und DVGW W 102 „Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete; Teil 2: Schutzgebiete für Talsperren“ bestand geringfügiger Anpassungsbedarf des Arbeitsblatts DWA-A 142 „Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten“ und des Merkblatts DWA-M 146 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten – Hinweise und Beispiele“. In diesem Zusammenhang wurden weitere redaktionelle Anpassungen durchgeführt. So wurde das Vorwort überarbeitet, die Verweisungen und das Literaturverzeichnis aktualisiert sowie die Klimakennung aufgenommen. Da es sich bei den Ergänzungen um redaktionelle Anpassungen handelt, haben die zuständige Arbeitsgruppe ES-5.8 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wasserschutzgebieten“ sowie der übergeordnete Fachausschuss ES-5 „Bau“ vorgeschlagen, beide Blätter in nicht wesentlicher Art zu überarbeiten. Sowohl der Hauptausschuss „Entwässerungssysteme“ als auch das DWA-Präsidium für das Arbeitsblatt, haben zugestimmt, dass es sich um Änderungen „nicht wesentlicher Art“ handelt, und so kann gemäß Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“, Abschnitt 6.1 „Überarbeitung“, auf ein Gelbdruckverfahren verzichtet werden. Die Fachöffentlichkeit erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme für die beabsichtigten Änderungen.
    Eine vollständige Darstellung der geplanten Änderungen ist im Internet zu finden unter:
    www.dwa.de/A142
    www.dwa.de/M146

    (nach oben)


    Gründung einer DWA-Arbeitsgruppe zur ökologischen Vernetzung von Fließgewässern

    Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit
    Die DWA plant eine neue Arbeitsgruppe zur ökologischen Vernetzung von Fließgewässern im Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ zu gründen.
    Die ökologische Durchgängigkeit im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie umfasst vor allem die longitudinale Durchgängigkeit in einem Fließgewässer für wandernde aquatische Organismen (Fische, Wirbellose) und Feststoffe wie Schwebstoffe, Sedimente und Geschiebe.
    Für viele Arten der Fische sind Wanderungen zwischen unterschiedlichen Lebensräumen (Laich-, Nahrungs- und Winterhabitaten) eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung von lebensfähigen Populationen. Für viele Wirbellose ist aber nicht nur eine Durchgängigkeit im Gewässer selbst wichtig, sondern auch eine Vernetzung mit terrestrischen Habitaten, wie zum Beispiel Ufergehölze als Schwarm- und Aufenthaltsplätze.
    Die Erreichbarkeit von ausreichend großen Lebensräumen mit entsprechender Habitatqualität, die Vernetzung von Haupt- und Nebenläufen, aber auch die laterale Vernetzung von Gewässer- und Auenbiotopen werden von vielfältigen Faktoren beeinflusst. Durch die intensive Nutzung der Gewässer ist die longitudinale und laterale Durchgängigkeit von Gewässersystemen vielfach gestört:
    • Die im Lebenszyklus vieler aquatischer Organismen notwendige, auf- und abwärts gerichtete Wanderung innerhalb eines Fließgewässersystems ist durch Querbauwerke unterbrochen oder nur noch eingeschränkt möglich.
    • Der Geschiebe- und Sedimenthaushalt sowie die Gewässerstrukturen sind gegenüber den naturräumlichen Gegebenheiten stark verändert.
    • Die für einige aquatische, amphibische und terrestrische Arten erforderlichen Auen und Nebengewässersysteme sind häufig durch bauliche Maßnahmen oder nutzungsbedingt vom Gewässerlauf abgekoppelt.
    • Auch Wasserentnahmen, Ausleitungen und sonstige Barrieren können die Durchgängigkeit unterbrechen.
    • Der Sedimenttransport wird durch Bauwerke unterbrochen oder verlangsamt, was zu Beispiel Kolmatierung oder Verschlickung der natürlichen Substrate im Staubereich zur Folge hat. Unterhalb von Bauwerken kann es zu Feststoffdefiziten kommen, sodass die natürlichen Sohlsubstrate und damit die gewässertypischen besiedelbaren Habitate verändert werden oder es im Unterwasser sogar zu übermäßiger Erosion und damit zu weiterer Eintiefung und Entkopplung von der Aue kommt.
    Zur Bewertung der Durchgängigkeit für Fische und Sedimente wurden Kriterien durch die LAWA-Verfahren entwickelt. Das Verfahren zur Bewertung der Fischdurchgängigkeit (Auf- und Abstieg) stützt sich dabei ausschließlich auf die longitudinale Durchgängigkeit, das Verfahren zur Bewertung der Sedimentdurchgängigkeit weitgehend auf technische Parameter einzelner Bauwerke.
    Auf eine Gesamtbetrachtung eines Einzugsgebietes bezüglich der ökologischen Durchgängigkeit mit allen longitudinalen und lateralen Beziehungen wird selten näher eingegangen. Nutzungsbedingte Folgeeffekte (Sekundäreffekte) wie zum Beispiel Wasserentnahmen, Staubereiche (mit Kolmatierung, Temperaturerhöhung, Sauerstoffverminderung …) oder physikalisch-chemische Barrieren (Temperatur, Schadstoffe, veränderter Abfluss, Trockenfallen des Gewässers, künstliche Beleuchtungen), die longitudinale und laterale Habitat-Vernetzung durch Ufergehölze sowie Anforderungen an Mindesthabitatgrößen und Biotopverbunde für Fische und adulte Insekten wurden bislang nicht berücksichtigt. Neben Fischen und wirbellosen Gewässerorganismen werden zudem auch größere Säugetiere, wie Fischotter oder Biber, in ihren Wanderungen behindert.
    Die bei der DWA bestehende Expertise sollte genutzt werden, um die aktuelle Bedeutung des Themas durch eine Veröffentlichung zu unterstreichen, in der die Problemlage und die besten Praktiken zur Verbesserung der Durchgängigkeit im Einzugsgebiet über die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie hinaus aufgezeigt werden.
    Im Einzelnen sollten zum Beispiel folgende Aspekte von der zu gründenden Arbeitsgruppe analysiert und in einem Themenband dargestellt werden:
    • Sind (internationale) Verfahren, Ansätze oder zum Beispiel Schwellenwerte zur Beurteilung der Wirkung physikalisch-chemischer Barrieren bekannt und sind diese auf bundesdeutsche Verhältnisse übertragbar?
    • Welche Hindernisse sind für die Durchgängigkeit zu betrachten?
    a) natürliche Einflussgrößen, wie Typwechsel, Karstbereiche oder natürlicherweise trockenfallende Abschnitte, Biberdämme
    b) weitere anthropogene Einflussgrößen, wie Sohlveränderungen, Wasserentnahmen, fehlende Ufergehölze
    • Welche Faktoren wirken auf die longitudinale und laterale Habitat-Vernetzung durch Ufergehölze und welche Maßnahmen stehen zur Verbesserung zur Verfügung?
    • Kann durch Einbeziehung der longitudinalen und lateralen Habitat-Vernetzung in die gewässerökologische und wasserwirtschaftliche Betrachtung ein Brückenschlag zum Naturschutz und einer angemessenen Berücksichtigung der Auen gelingen?
    • Welche Mindesthabitatgrößen sind – gegebenenfalls gewässertypanhängig – für verschiedene Organismengruppen bekannt?
    • Welcher konkrete Forschungsbedarf besteht in diesem Themenfeld?
    In der Arbeitsgruppe sollen neben Vertreterinnen aus der Wissenschaft auch Ingenieur- und Planungsbüros, Verbände und kommunale bzw. staatliche Stellen beteiligt sein. Zur Mitarbeit sind alle interessierten Fachleuten mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleginnen sind ausdrücklich willkommen.

    Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bis zum 1. März 2024 bei:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Lutz Breuer, M. Sc.
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-305, Fax 0 22 42/872-184
    E-Mail: lutz.breuer@dwa.de

    (nach oben)


    Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 904 „Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege (RLW)“

    Aufruf zur Stellungnahme
    Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 904 „Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege (RLW)“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
    Eine funktionsfähige ländliche Wegeinfrastruktur bildet die Basis für eine ökonomisch zukunftsfähige Landbewirtschaftung. Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Ansprüche an die Wegeinfrastruktur verändern sich jedoch ständig. Mit dem Strukturwandel steigen die Betriebsgrößen, Rationalisierungen führen zu weiterer Spezialisierung, und es kommen neue Erwerbszweige, unter anderem im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen sowie der Energieerzeugung, hinzu.
    Seit der Aufstellung der „Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 1999)“ haben sich durch die Weiterentwicklung der Landtechnik und die damit einhergehende Vergrößerung der Bewirtschaftungsflächen die Rahmenbedingungen für das ländliche Wegenetz erheblich verändert. Dies wirkt sich unter anderem in einer gestiegenen Verkehrsbeanspruchung aus.
    Wie in den vorausgegangenen Ausgaben der RLW werden die Auswirkungen des aktuellen Verkehrsaufkommens auf die Dimensionierung der ländlichen Wege in einem Forschungsauftrag wissenschaftlich untermauert. Die Ergebnisse dieser Erprobungen sind in der neuesten Fassung der Richtlinien für den ländlichen Wegebau nun berücksichtigt.
    Mit der nun vorliegenden überarbeiteten Fassung sind alle Aspekte der für die Praxis dringend erforderlichen Anpassungen zusammengestellt. Dies umfasst sowohl die Planungsaspekte und Entwurfsgrundsätze für die Wegegestaltung als auch den technischen Aufbau ländlicher Wege.

    Änderungen
    Gegenüber den Arbeitsblättern DWA-A 904 (10/2005) und DWA-A 904-1 (8/2016) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
    Der Abschnitt Knotenpunkte und Kreuzungsbauwerke wurde erweitert. Für Knotenpunkte wurden aufgrund der Ergebnisse einer Bachelorarbeit zu Schleppkurven mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen Empfehlungen für die Ausgestaltung der Einmündungsbereiche von ländlichen Wegen an stark befahrenen Straßen gegeben. Die für unterschiedliche landwirtschaftliche Fahrzeugkombinationen in Fahrversuchen ermittelten Schleppkurven wurden in den Anhang der RLW aufgenommen und können auch für andere Planungssituationen Orientierung geben. Bei Kreuzungsbauwerken wurde bezüglich deren Querschnittsgestaltung den unterschiedlichen Ansprüchen im Wegenetz und den spezifischen Anforderungen zwischen der Feldlage und dem Forst noch weiter Rechnung getragen. Die bereits im Teil 1 getroffenen Aussagen wurden dafür erweitert.

    Neu aufgenommen wurden die Abschnitte für Stützkonstruktionen und Rückhalteeinrichtungen. Hier wurden im Spannungsfeld zwischen einer im Vergleich zu Straßen reduzierten Verkehrssicherungspflicht und einer multifunktionalen Nutzung Empfehlungen für die Anlage von Rückhalteeinrichtungen erarbeitet, ohne dass damit ein Sicherungsniveau wie bei klassifizierten Straßen erzeugt werden soll.

    Eine vollständige Überarbeitung erfolgte für den Hauptabschnitt „Bauausführung“. Neben einer Anpassung an Normen im Bereich des Erdbaus und der Umstrukturierung dieses Abschnitts wurden die in der Vergangenheit diskutierten Standardbauweisen auf der Grundlage eines vorlaufenden Forschungsprojekts zu deren Eignung für zukünftige Belastungen neu beschrieben. So wird nun erstmals eine Möglichkeit eröffnet, anhand der angeschlossenen Flächen und der vorhandenen Bewirtschaftungsstruktur die Belastung zu errechnen, statt diese auf der Grundlage von örtlich vorhandenen Erfahrungswerten abzuschätzen. Diese Berechnungen sind mit ihren Ausgangswerten im Anhang in mehreren Beispielen dargestellt. Die Beispiele ermöglichen bereits eine Einschätzung, ob im konkreten Fall eine einfache Zuordnung zu einer Standardbauweise möglich ist oder auf die beschriebenen Berechnungsansätze zurückgegriffen werden sollte.
    Das Arbeitsblatt DWA-A 904 wurde vom DWA-Fachausschuss GB-9 „Ländliche Wege“ (Obmann: Dipl.-Ing. Torsten Heep) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ erarbeitet und wendet sich an alle Expertinnen und Experten, die in Verwaltungen und Ingenieurbüros mit einschlägigen Planungen und Ausführungen von Maßnahmen im ländlichen Raum befasst sind.

    Frist zur Stellungnahme
    Das Arbeitsblatt DWA-A 904 „Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege (RLW)“ wird bis zum 30. April 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, zu richten an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Geogr. Dirk Barion
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    E-Mail: wielpuetz@dwa.de

    Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
    Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 904 „Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege (RLW)“, Februar 2024, 217 Seiten
    Papierfassung
    ISBN 978-3-96862-654-3, Ladenpreis: 112,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 90 Euro
    PDF-Fassung
    ISBN 978-3-96862-655-0, Ladenpreis: 98 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 78,40 Euro

    (nach oben)


    Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 806 „Nachträge zu Vergütungsanpassungen bei VOB-Verträgen“

    Vorhabensbeschreibung
    Die DWA-Arbeitsgruppe WI-4.1 „Ausschreibungs- und Vergabeverfahren“ wird im Auftrag des Fachausschusses WI-4 „Leistungsqualität und Vergabeverfahren“ das Merkblatt DWA-M 806 „Nachträge – Handreichungen zu Vergütungsanpassungen bei VOB-Verträgen“ überarbeiten.
    Das DWA-M 806 datiert vom August 2013 und bezieht sich auf die damals geltenden Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die nicht mehr aktuell sind. Hinzu kommen Änderungen im Werkvertragsrecht nach § 650a bis § 650c BGB.
    Ziel ist die Aktualisierung des Merkblatts nach Maßgabe der aktuell geltenden VOB 2019 unter Einbeziehung der aktuellen Bestimmungen im Werkvertragsrecht nach BGB.
    Vorhabenträger, wie Wasser- Abwasser- und Abfallverbände, sowie entsprechende kommunale Einrichtungen, die Bauleistungen vergeben und durchführen lassen, sollen mit dem Merkblatt eine Hilfestellung bekommen. Als weitere Zielgruppe gelten Architekten und Ingenieure, die die Vergabe unterstützen bzw. die Bauausführung begleiten.

    Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Ing. Richard Esser
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-187x, Fax 02242/872-184
    E-Mail: richard.esser@dwa.de

    (nach oben)


    TRwS 790 „Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen“: Überarbeitung nicht wesentlicher Art

    Die DWA hat das Arbeitsblatt DWA-A 790 (TRwS 790) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen“ redaktionell überarbeitet. Die Fachöffentlichkeit erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme der beabsichtigten Änderungen.
    Es handelt sich um eine Überarbeitung nicht wesentlicher Art gemäß DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks“. Die letzte inhaltliche Aktualisierung von TRwS 790 „Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen“ wurde mit der Ausgabe Dezember 2010 veröffentlicht.
    In den darauffolgenden Aktualitätsprüfungen wurde immer die fachliche Aktualität festgestellt. Eine redaktionelle Anpassung an die im August 2017 in Kraft getretene bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde bislang zurückgestellt, da eine Änderungsverordnung zur AwSV zeitnah beabsichtigt war. Da dies jedoch in absehbarer Zeit nicht geschehen wird, wurde mit Zustimmung des Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ und des Fachausschusses IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ durch die Arbeitsgruppe IG-6.16 „Unterirdische Rohrleitungen und Behälter“ eine Überarbeitung nicht wesentlicher Art gemäß DWA-A 400:2018, Unterabschnitt 6.1 Absatz 2 vorgenommen.

    Es wurden im gesamten Arbeitsblatt:
    • Anpassungen an die AwSV (insbesondere Rechtsbezüge, Begriffe und rechtliche Folgen)
    • Anpassungen an andere TRwS, wie zum Beispiel TRwS 779 „Allgemeine Technische Regelungen“ (6/2023) ohne inhaltliche Konsequenzen für TRwS 790 (zum Beispiel Definitionen)
    • sprachliche Klarstellungen
    • Anpassungen bei den in Bezug genommenen Regelwerken (zum Beispiel neue Ausgabedaten, Ersatz von Normen)
    vorgenommen.

    Das Präsidium der DWA hat zugestimmt, dass es sich um Änderungen „nicht wesentlicher Art“ gemäß DWA-A 400:2018, Unterabschnitt 6.1 Absatz 2 handelt. Damit kann auf ein Beteiligungsverfahren gemäß DWA-A 400:2018, Unterabschnitt 5.3 verzichtet werden. Die Fachöffentlichkeit erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den beabsichtigten Änderungen.
    Die vorgesehenen Änderungen werden deshalb hiermit zur Diskussion gestellt. Eine vollständige Darstellung der geplanten Änderungen ist im Internet bereitgestellt unter dwa.info/A790.

    Stellungnahmen zu den beabsichtigten Änderungen werden bis zum 30. April 2024 erbeten an:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Ing. Iris Grabowski
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-102, Fax 0 22 42/872-184
    E-Mail: grabowski@dwa.de

    (nach oben)


    Prozessorientierte Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen in Fließgewässern

    Die DWA plant innerhalb des Fachausschuss WW-3 „Flussbau“ die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema hydromorphologisches Monitoring im Sinne einer prozessorientierten Wirkungskontrolle nach flussbaulichen Maßnahmen.
    Natürliche Prozesse unterliegen aufgrund der Vielzahl von Einflussgrößen zum Teil stochastischen Einflüssen, komplexen Wechselwirkungen, unvorhersehbaren zeitlichen und örtlichen Schwankungen und skalenübergreifenden Effekten. Darüber hinaus können bei flussbaulichen Maßnahmen Abweichungen in der Bauausführung auftreten, sodass die realisierte Maßnahme in einigen Punkten vom Bemessungszustand abweicht. Dadurch können nach Umsetzung der flussbaulichen Maßnahme Effekte auftreten, die so nicht geplant oder vorhergesehen werden konnten.
    Neben der indikatorbasierten Bewertung des ökologischen Zustands eines Oberflächengewässers gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie existieren weitere Verfahren zur Bewertung gewässerbezogener Maßnahmen, wie zum Beispiel Erfolgs-, Umsetzungs-, Funktions- und Wirkungskontrollen. Insbesondere morphologische und ökologische Veränderungen entfalten ihre Wirksamkeit jedoch oft erst über längere Zeiträume. Daher sollten auch flussbauliche Maßnahmen unabhängig von ihrer baulichen Umsetzung einer langfristigen Wirksamkeitskontrolle unterzogen werden. Gerade im naturnahen Wasserbau bzw. bei der Anwendung von Nature-Based Solutions (NBS) erscheint eine indikatorengestützte und zu eng definierte Zielerreichung der Wirksamkeit in einem definierten Zeitrahmen ungeeignet. Vielmehr sollten die sich einstellenden eigendynamischen Prozesse verständnisorientiert und losgelöst von Bewertungsprodukten erfasst werden.
    Die zukünftige Arbeitsgruppe sollte die Thematik zunächst ergebnisoffen angehen. Ein wichtiger erster Schritt ist die Erarbeitung einer präzisen Definition des hydromorphologischen Monitorings im Sinne einer prozessorientierten Wirksamkeitskontrolle. Dabei ist es notwendig, eine klare Abgrenzung zur Erfolgskontrolle im Rahmen der Überprüfung der Umsetzung zu schaffen. Anschließend soll die Arbeitsgruppe erarbeiten, wie eine praxisorientierte Überprüfung der Wirksamkeit durchgeführt werden kann, um die für eine positive Gewässerentwicklung notwendigen Prozesse besser zu verstehen (zeitliche und räumliche Skalen), diese zielgerichtet zu beobachten und daraus Schlussfolgerungen für zukünftige Maßnahmen abzuleiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine prozessorientierte Wirksamkeitskontrolle für unterschiedliche Fließgewässertypen jeweils unterschiedlich erfolgen kann. Die Arbeitsgruppe soll klären, welche Parameter im hydromorphologischen Monitoring zu berücksichtigen wären und welche Messmethoden dafür erforderlich sind. Langfristig soll eine Methode entwickelt werden, die eine möglichst objektive, standardisierte und rechtssichere Vorgehensweise zur Messung des Wirksamkeitserfolgs vorgibt. Ob die Umsetzung in einem Merkblatt oder einem Themenband resultiert, hängt von den Fortschritten der Arbeitsgruppe und den erzielten Ergebnissen ab.
    Als Mitglieder für die zukünftige Arbeitsgruppe werden besonders Vertreterinnen aus Behörden und Ingenieurbüros wie als auch Expertinnen für Messgeräte im Monitoring und akademische Mitarbeitende mit starkem Praxisbezug herzlich eingeladen.

    Bewerbungen von jungen Berufskolleginnen sind ausdrücklich willkommen. Interessentinnen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bis zum 1. März 2024 bei:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Lutz Breuer, M. Sc.
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-305, Fax 0 22 42/872-184
    E-Mail: lutz.breuer@dwa.de

    (nach oben)


    Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten: Überarbeitung nicht wesentlicher Art von Arbeitsblatt DWA-A 142 und Merkblatt DWA-M 146

    Hennef, 1. Januar 2024. Die DWA plant eine Überarbeitung nicht wesentlicher Art von Arbeitsblatt DWA-A 142 „Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten“ und Merkblatt DWA-M 146 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten – Hinweise und Beispiele“.
    Aufgrund von Überarbeitungen der DVGW-Arbeitsblätter DVGW W 101 „Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete; Teil 1: Schutzgebiete für Grundwasser“ und DVGW W 102 „Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete; Teil 2: Schutzgebiete für Talsperren“ bestand geringfügiger Anpassungsbedarf des Arbeitsblatts DWA-A 142 „Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten“ und des Merkblatts DWA-M 146 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten – Hinweise und Beispiele“. In diesem Zusammenhang wurden weitere redaktionelle Anpassungen durchgeführt. So wurde das Vorwort überarbeitet, die Verweisungen und das Literaturverzeichnis aktualisiert sowie die Klimakennung aufgenommen. Da es sich bei den Ergänzungen um redaktionelle Anpassungen handelt, haben die zuständige Arbeitsgruppe ES-5.8 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wasserschutzgebieten“ sowie der übergeordnete Fachausschuss ES-5 „Bau“ vorgeschlagen, beide Blätter in nicht wesentlicher Art zu überarbeiten. Sowohl der Hauptausschuss „Entwässerungssysteme“ als auch das DWA-Präsidium für das Arbeitsblatt, haben zugestimmt, dass es sich um Änderungen „nicht wesentlicher Art“ handelt, und so kann gemäß Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“, Abschnitt 6.1 „Überarbeitung“, auf ein Gelbdruckverfahren verzichtet werden. Die Fachöffentlichkeit erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme für die beabsichtigten Änderungen.

    Eine vollständige Darstellung der geplanten Änderungen ist im Internet zu finden unter:
    www.dwa.de/A142
    www.dwa.de/M146

    (nach oben)


    Erstellung einer Technischen Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) „Windenergieanlagen“

    Die neu einzurichtende DWA-Arbeitsgruppe IG-6.18 „Windenergieanlagen“ plant, eine gleichnamige Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) zu erarbeiten.
    Zum Schutz der Gewässer werden seitens des Gesetzgebers besondere Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gestellt. Auf Bundesebene sind diese in den §§ 62 und 63 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) festgelegt.
    Beim Betrieb von Windenergieanlagen werden wassergefährdende Stoffe eingesetzt, und die Regelungen des WHG und der AwSV sind zu beachten. Der Bund/Länder-Arbeitskreis „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BLAK UmwS) hat ein Merkblatt mit Anforderungen an AwSV-Anlagen in Windenergieanlagen erarbeitet.
    Die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien wird forciert, und die Windenergie spielt dabei eine bedeutende Rolle. Die DWA wird auf Anregung des BLAK UmwS eine Technische Regel wassergefährdende Stoffe (TRwS) auf Basis des LAWA-Merkblatts zu dieser Thematik erarbeiten. Die TRwS gelten gemäß § 15 AwSV als allgemein anerkannte Regeln der Technik im Sinne des § 62 Abs. 2 WHG. Hierdurch sollen allen Betroffenen bei Einhaltung der technischen und betrieblichen Regelungen der TRwS für den Gewässerschutz notwendige und in der Fachwelt akzeptierte Lösungen aufgezeigt werden. Grundlage für die Regelwerksarbeit der DWA bildet DWA-A 400.
    Ziel der TRwS „Windenergieanlagen“ ist es, auf Basis des WHG, der AwSV und des LAWA-Merkblatts wasserrechtliche technische und organisatorische Lösungen für die Anlagen/Anlagenteile, die in Windenergieanlagen mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, aufzuzeigen. Es sollen auch technische Möglichkeiten erläutert werden, wie ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreicht werden kann, wenn aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Abweichungen von den Regelanforderungen der AwSV erforderlich sind. Zudem sollen Prüfinhalte bei nach AwSV prüfpflichtigen Anlagen präzisiert werden.
    Zielgruppe sind Hersteller von Windenergieanlagen, Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 62 AwSV, Ingenieurbüros, Planende und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.
    Die Erarbeitung soll durch eine neu einzurichtende DWA-Arbeitsgruppe 6.18 „Windenergieanlagen“ erfolgen (Sprecher: Dipl.-Ing. Thomas Wagner, München).

    Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Ing. Iris Grabowski
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-102, Fax 0 22 42/872-184
    E-Mail: grabowski@dwa.de

    (nach oben)


    Erarbeitung von Empfehlungen zum Thema „Nicht fällbare Phosphorverbindungen in industriellen Abwässern

    Die neu einzurichtende DWA-Arbeitsgruppe IG-5.2 plant, Empfehlungen zum Thema „Nicht fällbare Phosphorverbindungen in industriellen Abwässern“ (so auch der Name der Arbeitsgruppe) zu erarbeiten.
    Der Entwurf des künftigen Anhangs 3 der Abwasserverordnung „Herstellung von Nahrungsmitteln oder Futtermitteln“ sieht für verschiedene Branchen der Lebensmittelverarbeitung einen Grenzwert für den Parameter Phosphor, gesamt, (Pges) von 1,5 mg/l vor. Einige der zum Beispiel in Reinigungsmitteln in der Lebensmittelbranche verwendeten Phosphorverbindungen – insbesondere Phosphonate und Phosphonsäuren – sind nicht fällbar. Daraus ergibt sich eine Grundbelastung an Pges-Verbindungen im gereinigten Abwasser, die möglicherweise dazu führt, dass die neuen Anforderungen nicht sicher eingehalten werden können..
    Zur Aufarbeitung der Thematik nicht fällbarer Phosphorverbindungen soll eine Arbeitsgruppe im DWA-Fachausschuss IG-5 „Spezielle Verfahren zur Behandlung von Industrieabwässern“ neu eingerichtet werden.
    Die Arbeitsgruppe soll in einer Ausarbeitung die Herkunft der nicht fällbaren P-Verbindungen im Abwasser verschiedener Industriebranchen beschreiben, die relevanten Stoffe identifizieren sowie sachgerechte Lösungen wie beispielsweise die Benennung umweltverträglicher Ersatzstoffe oder geeigneter Behandlungsverfahren aufzeigen.
    Zielgruppe sind Behörden, betroffene Betreiber, Verbände, beratende Ingenieurbüros und sonstige betroffene Fachleute.
    Die Erarbeitung soll in der neu einzurichtenden DWA-Arbeitsgruppe IG-5.2 „Nicht fällbare Phosphorverbindungen in industriellen Abwässern“ unter der Leitung von Roland Lange (Hannover) erfolgen.

    Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Dipl.-Ing. Iris Grabowski
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-102, Fax 0 22 42/872-184
    E-Mail: grabowski@dwa.de

    (nach oben)


    Gründung einer DWA-Arbeitsgruppe zur ökologischen Vernetzung von Fließgewässern

    Die DWA plant eine neue Arbeitsgruppe zur ökologischen Vernetzung von Fließgewässern im Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ zu gründen.
    Die ökologische Durchgängigkeit im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie umfasst vor allem die longitudinale Durchgängigkeit in einem Fließgewässer für wandernde aquatische Organismen (Fische, Wirbellose) und Feststoffe wie Schwebstoffe, Sedimente und Geschiebe.
    Für viele Arten der Fische sind Wanderungen zwischen unterschiedlichen Lebensräumen (Laich-, Nahrungs- und Winterhabitaten) eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung von lebensfähigen Populationen. Für viele Wirbellose ist aber nicht nur eine Durchgängigkeit im Gewässer selbst wichtig, sondern auch eine Vernetzung mit terrestrischen Habitaten, wie zum Beispiel Ufergehölze als Schwarm- und Aufenthaltsplätze.
    Die Erreichbarkeit von ausreichend großen Lebensräumen mit entsprechender Habitatqualität, die Vernetzung von Haupt- und Nebenläufen, aber auch die laterale Vernetzung von Gewässer- und Auenbiotopen werden von vielfältigen Faktoren beeinflusst. Durch die intensive Nutzung der Gewässer ist die longitudinale und laterale Durchgängigkeit von Gewässersystemen vielfach gestört:
    • Die im Lebenszyklus vieler aquatischer Organismen notwendige, auf- und abwärts gerichtete Wanderung innerhalb eines Fließgewässersystems ist durch Querbauwerke unterbrochen oder nur noch eingeschränkt möglich.
    • Der Geschiebe- und Sedimenthaushalt sowie die Gewässerstrukturen sind gegenüber den naturräumlichen Gegebenheiten stark verändert.
    • Die für einige aquatische, amphibische und terrestrische Arten erforderlichen Auen und Nebengewässersysteme sind häufig durch bauliche Maßnahmen oder nutzungsbedingt vom Gewässerlauf abgekoppelt.
    • Auch Wasserentnahmen, Ausleitungen und sonstige Barrieren können die Durchgängigkeit unterbrechen.
    • Der Sedimenttransport wird durch Bauwerke unterbrochen oder verlangsamt, was zu Beispiel Kolmatierung oder Verschlickung der natürlichen Substrate im Staubereich zur Folge hat. Unterhalb von Bauwerken kann es zu Feststoffdefiziten kommen, sodass die natürlichen Sohlsubstrate und damit die gewässertypischen besiedelbaren Habitate verändert werden oder es im Unterwasser sogar zu übermäßiger Erosion und damit zu weiterer Eintiefung und Entkopplung von der Aue kommt.
    Zur Bewertung der Durchgängigkeit für Fische und Sedimente wurden Kriterien durch die LAWA-Verfahren entwickelt. Das Verfahren zur Bewertung der Fischdurchgängigkeit (Auf- und Abstieg) stützt sich dabei ausschließlich auf die longitudinale Durchgängigkeit, das Verfahren zur Bewertung der Sedimentdurchgängigkeit weitgehend auf technische Parameter einzelner Bauwerke.
    Auf eine Gesamtbetrachtung eines Einzugsgebietes bezüglich der ökologischen Durchgängigkeit mit allen longitudinalen und lateralen Beziehungen wird selten näher eingegangen. Nutzungsbedingte Folgeeffekte (Sekundäreffekte) wie zum Beispiel Wasserentnahmen, Staubereiche (mit Kolmatierung, Temperaturerhöhung, Sauerstoffverminderung …) oder physikalisch-chemische Barrieren (Temperatur, Schadstoffe, veränderter Abfluss, Trockenfallen des Gewässers, künstliche Beleuchtungen), die longitudinale und laterale Habitat-Vernetzung durch Ufergehölze sowie Anforderungen an Mindesthabitatgrößen und Biotopverbunde für Fische und adulte Insekten wurden bislang nicht berücksichtigt. Neben Fischen und wirbellosen Gewässerorganismen werden zudem auch größere Säugetiere, wie Fischotter oder Biber, in ihren Wanderungen behindert.
    Die bei der DWA bestehende Expertise sollte genutzt werden, um die aktuelle Bedeutung des Themas durch eine Veröffentlichung zu unterstreichen, in der die Problemlage und die besten Praktiken zur Verbesserung der Durchgängigkeit im Einzugsgebiet über die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie hinaus aufgezeigt werden.
    Im Einzelnen sollten zum Beispiel folgende Aspekte von der zu gründenden Arbeitsgruppe analysiert und in einem Themenband dargestellt werden:
    • Sind (internationale) Verfahren, Ansätze oder zum Beispiel Schwellenwerte zur Beurteilung der Wirkung physikalisch-chemischer Barrieren bekannt und sind diese auf bundesdeutsche Verhältnisse übertragbar?
    • Welche Hindernisse sind für die Durchgängigkeit zu betrachten?
    a) natürliche Einflussgrößen, wie Typwechsel, Karstbereiche oder natürlicherweise trockenfallende Abschnitte, Biberdämme
    b) weitere anthropogene Einflussgrößen, wie Sohlveränderungen, Wasserentnahmen, fehlende Ufergehölze
    • Welche Faktoren wirken auf die longitudinale und laterale Habitat-Vernetzung durch Ufergehölze und welche Maßnahmen stehen zur Verbesserung zur Verfügung?
    • Kann durch Einbeziehung der longitudinalen und lateralen Habitat-Vernetzung in die gewässerökologische und wasserwirtschaftliche Betrachtung ein Brückenschlag zum Naturschutz und einer angemessenen Berücksichtigung der Auen gelingen?
    • Welche Mindesthabitatgrößen sind – gegebenenfalls gewässertypanhängig – für verschiedene Organismengruppen bekannt?
    • Welcher konkrete Forschungsbedarf besteht in diesem Themenfeld?
    In der Arbeitsgruppe sollen neben Vertreterinnen aus der Wissenschaft auch Ingenieur- und Planungsbüros, Verbände und kommunale bzw. staatliche Stellen beteiligt sein. Zur Mitarbeit sind alle interessierten Fachleuten mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleginnen sind ausdrücklich willkommen.

    Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bis zum 1. März 2024 bei:
    DWA-Bundesgeschäftsstelle
    Lutz Breuer, M. Sc.
    Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
    Tel. 0 22 42/872-305, Fax 0 22 42/872-184
    E-Mail: lutz.breuer@dwa.de

    (nach oben)