Die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie wurde am 12. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Sie tritt 20 Tage später, also am 1. Januar 2025 in Kraft.
Mit Inkrafttreten der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie am 1. Januar 2025 müssen die wesentlichen Regelungen der Richtlinie bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt worden sein. Die Hersteller müssen die erweiterte Herstellerverantwortung erst zum Ende des Jahres 2028 übernehmen.
Zur Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202403019