Phosphor sieht die Richtlinie Konzentrationswerte von 0,5 mg/l Pges für Anlagen größer 150.000 EW (oder eine Eliminationsrate von 90%) und 0,7 mg/l Pges für Anlagen größer 10.000 EW (oder eine Eliminationsrate von 87,5%) vor. Nach der Abwasserverordnung sind bislang von Kläranlagen der Größenklasse vier 2 mg/l Pges und von Anlagen der Größenklasse fünf 1mg/l Pges einzuhalten. Europarechtlich geregelte Eliminationsraten finden in Deutschland keine Anwendung. Für Stickstoff sieht die Richtlinie Konzentrationswerte von 8 mg/l Nges für Anlagen größer 150.000 EW und 10 mg/l Nges für Anlagen größer 10.000 EW (oder eine Eliminationsrate von 80%) vor.
https://gwf-wasser.de/branche/positionspapier-neue-abwasserueberwachung-fuer-phosphor-und-stickstoff/